Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kurzarbeit - und dann?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kurzarbeit - und dann?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
JanMeier
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:51    Titel: Kurzarbeit - und dann? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wenn die drei Monate Kurzarbeit vorbei sind und sich an der Auftragslage des Unternehmens nicht viel geändert hat, wie geht es dann weiter? Sofern Personal abgebaut wird, wer bestimmt wen es trifft: das Unternehmen selbst oder die Agentur für Arbeit? Danke im Vorraus!

mfg
Jan
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
markus_1002001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jan,

evtl. wird ja auch verlängert.
Kurzarbeit kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, bis zu 18 Monate dauern.

Schönen Gruß
Markus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 02:32    Titel: Re: Kurzarbeit - und dann? Antworten mit Zitat

JanMeier hat folgendes geschrieben::
wer bestimmt wen es trifft: das Unternehmen selbst oder die Agentur für Arbeit?
Das Unternehmen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JanMeier
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mir wurde gesagt, dass das A-Amt bestimmt wer gehen muss, da die ja auch das Kurzarbeitergeld zahlen und somit die Hand "über dem Unternehmen" haben... Ist das nicht korrekt?

mfg
Jan
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

JanMeier hat folgendes geschrieben::
Mir wurde gesagt, dass das A-Amt bestimmt wer gehen muss, da die ja auch das Kurzarbeitergeld zahlen und somit die Hand "über dem Unternehmen" haben... Ist das nicht korrekt?
Nein.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JanMeier
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hast Du da eine Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es keine Quelle. Das Arbeitsamt wird einen Teufel tun und dem Unternehmer vorschreiben wer zu entlassen ist. Soviel Freiheit hat der Unternehmer schon noch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JanMeier
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe diesbezüglich eben etwas anderes gehört, und zwar dass im Falle von Kurzarbeit das A-Amt entscheidet wer gehen muss. Selbst wenn das Unternehemn sagt, dass sie den MA behalten wollen, haben sie keine Chance. Das A-Amt ist in dem Fall der "Geldgeber" und trifft Personalentscheidungen. Nur leider habe ich dafür keine Quelle, deswegen bin ich unsicher...

mfg
Jan
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage war aber wie geht es nach der Kurzarbeit weiter.

MFG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

JanMeier hat folgendes geschrieben::
Also ich habe diesbezüglich eben etwas anderes gehört, und zwar dass im Falle von Kurzarbeit das A-Amt entscheidet wer gehen muss. Selbst wenn das Unternehemn sagt, dass sie den MA behalten wollen, haben sie keine Chance. Das A-Amt ist in dem Fall der "Geldgeber" und trifft Personalentscheidungen. Nur leider habe ich dafür keine Quelle, deswegen bin ich unsicher...mfg
Jan

Das ist Unsinn Winken , auch ist die AfA nur bedingt Geldgeber, der AG muss weiterhin die Sozialabgaben zahlen. Was evtl. falsch verstanden wurde bei Anzeigepflichtigen Entlassungen (§ 17 KschG) hat die AfA ein zeitliches "Veto" recht.
Zitat:
§ 18 Entlassungssperre
(1) Entlassungen, die nach § 17 anzuzeigen sind, werden vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur mit deren Zustimmung wirksam; die Zustimmung kann auch rückwirkend bis zum Tage der Antragstellung erteilt werden.
(2) Die Agentur für Arbeit kann im Einzelfall bestimmen, daß die Entlassungen nicht vor Ablauf von längstens zwei Monaten nach Eingang der Anzeige wirksam werden.
(3) (weggefallen)
(4) Soweit die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach den Absätzen 1 und 2 zulässig sind, durchgeführt werden, bedarf es unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 einer erneuten Anzeige.

_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.