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Verfasst am: 20.02.09, 21:00 Titel: Nachtrag zum Arbeitsvertrag
Fall: A ist bei B mit Befristung bis 15.04. beschäftigt. Am 05.03. unterzeichnen A und B einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis wird "ab 16.04. auf unbestimmte Zeit fortgesetzt".
Am 16.03. erhält der A ein Angebot für eine Stelle beim Arbeitgeber C. A möchte die Beschäftigung beim B nun doch zum 15.04. beenden. Der B ist damit nicht einverstanden und verweist auf die (nun neue) Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres.
Kann der A das Beschäftigungsverhältnis beim B zum 15.04. beenden?
Ein neuer Arbeitsvertrag wurde bereits unterzeichnet und wenn die angegebene Kündigungsfrist zutreffend sein sollte, ist sie verbindlich.
Detailumstände können das noch verändern. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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