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Lebenslänglich

 
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ahcars
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:17    Titel: Lebenslänglich Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich mache gerade eine Weiterbildung und habe in meiner Gruppe jemanden, der angeblich "Lebenslänglich" bekommen hat und jetzt im offenen Vollzug ist.
Da er mich gestern vor jemandem beschützt hat und diese Person ihn deswegen sehr beleidigt hat und er deswegen trotzdem nicht gewaltätig geworden ist, würde ich gerne wissen, aus welchem Grund er "Lebenslänglich" bekommen hat.
Ich möchte ihn verständlicherweise nicht darauf ansprechen.
Falls er gewaltätig geworden wäre, wäre er vermutlich wieder in einen geschlossenen Knast gekommen.
Sein verhalten gestern hat mich sehr beeindruckt.

Schonmal vielen Dank für eventuelle Antworten.

Grüße

Andrea
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ahcars
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, meine genaue Frage lautet:

Für was bekommt man heutzutage "Lebenslänglich?
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

wikipedia hat folgendes geschrieben::
Das Straf- und das Völkerstrafgesetzbuch sehen für folgende Vorsatzdelikte zwingend eine lebenslange Haftstrafe vor:

Mord (§ 211 StGB)
besonders schwerer Fall des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB),
Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VStGB)
Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB)

Bei bestimmten Taten im ersten Abschnitt des StGBs beträgt der Strafrahmen „lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren“:

Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB)
Hochverrat gegen den Bund (§ 81 StGB)

Derselbe Strafrahmen gilt für einige Qualifikationsdelikte, bei denen wenigstens leichtfertig der Tod eines anderen Menschens verursacht wurde:

Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB)
Sexuelle Nötigung und/oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
Raub/Räuberische Erpressung mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
Erpresserischer Menschenraub (§ 239a Abs. 3 StGB)
Geiselnahme (§ 239b Abs. 2)
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (§ 307 Abs. 3 StGB)
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 3 StGB)
Missbrauch ionisierender Strahlen (§ 309 Abs. 4 StGB)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a Abs. 3 StGB)
Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c Abs. 3 StGB).
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 3 VStGB )
Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 4 Nr. 2 VStGB )

Bei zwei dieser Qualifikationsdelikte muss der Tod jedoch vorsätzlich herbeigeführt werden:

Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung (§ 11 Abs. 2 VStGB)
Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung (§ 12 Abs. 2 VStGB)

Für bestimmte Straftaten gegen die äußere Sicherheit wird eine lebenslange Freiheitsstrafe als Alternative zu einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen:

besonders schwerer Fall des Landesverrats (§ 94 Abs. 2 StGB)
Verrat illegaler Geheimnisse (§ 97a StGB)
besonders schwerer Fall der friedensgefährdenden Beziehungen (§ 100 Abs. 2 StGB)

_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Klick
Abschnitt "Anwendung".

edit: Geschockt - zu langsam
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:36    Titel: Re: Lebenslänglich Antworten mit Zitat

ahcars hat folgendes geschrieben::
.. würde ich gerne wissen, aus welchem Grund er "Lebenslänglich" bekommen hat.
Ich möchte ihn verständlicherweise nicht darauf ansprechen.
Dann werden sie's vermutlich nie erfahren.
Er selbst weiss es, der Richter, Vollzugsbeamten und die Akten. Wenn nichts davon für sie greifbar ist - Pech gehabt.

ahcars hat folgendes geschrieben::
Falls er gewaltätig geworden wäre, wäre er vermutlich wieder in einen geschlossenen Knast gekommen.
Möglich - oder auch nicht. Könnte unter Notwehr / Nothilfe fallen. (dazu bräuchte man aber mehr Details).
Mit Faust oder Knüppel auf Beleidigungen zu reagieren fällt i.A nicht unter Notwehr, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist.
Sein Verhalten könnte bei Aussetzung der Reststrafe oder Begnadigung evtl eine Rolle spielen, wenn sie es dabei angeben.

hws
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Er hat einen Menschen um die Ecke gebracht, was anderes geht nicht.
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ahcars
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Er hat einen Menschen um die Ecke gebracht, was anderes geht nicht.


Ja, laut dem was ich bisher gelesen habe, muß wohl jemand durch seine Schuld sein Leben verloren haben.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

"Mit Faust oder Knüppel auf Beleidigungen zu reagieren fällt i.A nicht unter Notwehr, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist. "

Ist es unverhältnismäßig, wenn ich jemanden, der mich gerade massiv beleidigt (meine Ehre angreift), mit einer Ohrfeige unterbreche? (offene Frage, ich will´s wirklich wissen)
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Solange Sie nicht

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
"Mit Faust oder Knüppel


agieren, könnte eine Ohrfeige verhältnismäßig sein...
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Er hat einen Menschen um die Ecke gebracht, was anderes geht nicht.


Das ist SO nicht richtig Ausrufezeichen

Pfeil http://dejure.org/gesetze/StGB/80.html
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Von so einem Skandal hätten wir sicherlich etwas gehört, meinen Sie nicht? Winken
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::
Von so einem Skandal hätten wir sicherlich etwas gehört, meinen Sie nicht? Winken


Vermutlich...
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 08:47    Titel: Re: Lebenslänglich Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Mit Faust oder Knüppel auf Beleidigungen zu reagieren fällt i.A nicht unter Notwehr, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist.


Schauen Sie mal die älteren Beiträge durch. Dass es bei der Notwehr keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt, wurde hier schon lange festgestellt.

Gruß
Dea
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Er hat einen Menschen um die Ecke gebracht, was anderes geht nicht.


Das ist SO nicht richtig Ausrufezeichen

Pfeil http://dejure.org/gesetze/StGB/80.html


Was heißt im dem § "BRD beteiligt sein soll"

Heißt das, das man mit der BRD gemeinsamme Sache macht und die BRD mit dem Anstifter zusammen in den Krieg zieht?
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