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ahcars FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 56
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Verfasst am: 20.02.09, 11:17 Titel: Lebenslänglich |
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Hallo!
Ich mache gerade eine Weiterbildung und habe in meiner Gruppe jemanden, der angeblich "Lebenslänglich" bekommen hat und jetzt im offenen Vollzug ist.
Da er mich gestern vor jemandem beschützt hat und diese Person ihn deswegen sehr beleidigt hat und er deswegen trotzdem nicht gewaltätig geworden ist, würde ich gerne wissen, aus welchem Grund er "Lebenslänglich" bekommen hat.
Ich möchte ihn verständlicherweise nicht darauf ansprechen.
Falls er gewaltätig geworden wäre, wäre er vermutlich wieder in einen geschlossenen Knast gekommen.
Sein verhalten gestern hat mich sehr beeindruckt.
Schonmal vielen Dank für eventuelle Antworten.
Grüße
Andrea |
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ahcars FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 56
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Verfasst am: 20.02.09, 11:18 Titel: |
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Sorry, meine genaue Frage lautet:
Für was bekommt man heutzutage "Lebenslänglich? |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 20.02.09, 11:27 Titel: |
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wikipedia hat folgendes geschrieben:: | Das Straf- und das Völkerstrafgesetzbuch sehen für folgende Vorsatzdelikte zwingend eine lebenslange Haftstrafe vor:
Mord (§ 211 StGB)
besonders schwerer Fall des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB),
Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VStGB)
Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB)
Bei bestimmten Taten im ersten Abschnitt des StGBs beträgt der Strafrahmen „lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren“:
Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB)
Hochverrat gegen den Bund (§ 81 StGB)
Derselbe Strafrahmen gilt für einige Qualifikationsdelikte, bei denen wenigstens leichtfertig der Tod eines anderen Menschens verursacht wurde:
Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB)
Sexuelle Nötigung und/oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
Raub/Räuberische Erpressung mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
Erpresserischer Menschenraub (§ 239a Abs. 3 StGB)
Geiselnahme (§ 239b Abs. 2)
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (§ 307 Abs. 3 StGB)
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 3 StGB)
Missbrauch ionisierender Strahlen (§ 309 Abs. 4 StGB)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a Abs. 3 StGB)
Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c Abs. 3 StGB).
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 3 VStGB )
Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 4 Nr. 2 VStGB )
Bei zwei dieser Qualifikationsdelikte muss der Tod jedoch vorsätzlich herbeigeführt werden:
Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung (§ 11 Abs. 2 VStGB)
Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung (§ 12 Abs. 2 VStGB)
Für bestimmte Straftaten gegen die äußere Sicherheit wird eine lebenslange Freiheitsstrafe als Alternative zu einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen:
besonders schwerer Fall des Landesverrats (§ 94 Abs. 2 StGB)
Verrat illegaler Geheimnisse (§ 97a StGB)
besonders schwerer Fall der friedensgefährdenden Beziehungen (§ 100 Abs. 2 StGB) |
_________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 20.02.09, 11:31 Titel: |
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Klick
Abschnitt "Anwendung".
edit: - zu langsam _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 20.02.09, 11:36 Titel: Re: Lebenslänglich |
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ahcars hat folgendes geschrieben:: | .. würde ich gerne wissen, aus welchem Grund er "Lebenslänglich" bekommen hat.
Ich möchte ihn verständlicherweise nicht darauf ansprechen. | Dann werden sie's vermutlich nie erfahren.
Er selbst weiss es, der Richter, Vollzugsbeamten und die Akten. Wenn nichts davon für sie greifbar ist - Pech gehabt.
ahcars hat folgendes geschrieben:: | Falls er gewaltätig geworden wäre, wäre er vermutlich wieder in einen geschlossenen Knast gekommen. | Möglich - oder auch nicht. Könnte unter Notwehr / Nothilfe fallen. (dazu bräuchte man aber mehr Details).
Mit Faust oder Knüppel auf Beleidigungen zu reagieren fällt i.A nicht unter Notwehr, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist.
Sein Verhalten könnte bei Aussetzung der Reststrafe oder Begnadigung evtl eine Rolle spielen, wenn sie es dabei angeben.
hws |
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DessertWolf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 20.02.09, 11:39 Titel: |
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Er hat einen Menschen um die Ecke gebracht, was anderes geht nicht. |
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ahcars FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 56
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Verfasst am: 20.02.09, 11:45 Titel: |
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Zitat: | Er hat einen Menschen um die Ecke gebracht, was anderes geht nicht. |
Ja, laut dem was ich bisher gelesen habe, muß wohl jemand durch seine Schuld sein Leben verloren haben. |
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Kleinalrik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 20.02.09, 13:39 Titel: |
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"Mit Faust oder Knüppel auf Beleidigungen zu reagieren fällt i.A nicht unter Notwehr, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist. "
Ist es unverhältnismäßig, wenn ich jemanden, der mich gerade massiv beleidigt (meine Ehre angreift), mit einer Ohrfeige unterbreche? (offene Frage, ich will´s wirklich wissen) |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 20.02.09, 14:20 Titel: |
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Solange Sie nicht
Kleinalrik hat folgendes geschrieben:: | "Mit Faust oder Knüppel |
agieren, könnte eine Ohrfeige verhältnismäßig sein... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Wächter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 21.02.09, 08:18 Titel: |
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DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | Er hat einen Menschen um die Ecke gebracht, was anderes geht nicht. |
Das ist SO nicht richtig
http://dejure.org/gesetze/StGB/80.html _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Hafish FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 21.02.09, 08:40 Titel: |
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Von so einem Skandal hätten wir sicherlich etwas gehört, meinen Sie nicht?  |
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Wächter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 21.02.09, 08:42 Titel: |
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Hafish hat folgendes geschrieben:: | Von so einem Skandal hätten wir sicherlich etwas gehört, meinen Sie nicht?  |
Vermutlich... _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 21.02.09, 08:47 Titel: Re: Lebenslänglich |
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hws hat folgendes geschrieben:: | Mit Faust oder Knüppel auf Beleidigungen zu reagieren fällt i.A nicht unter Notwehr, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist. |
Schauen Sie mal die älteren Beiträge durch. Dass es bei der Notwehr keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt, wurde hier schon lange festgestellt.
Gruß
Dea |
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DessertWolf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 21.02.09, 20:33 Titel: |
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Wächter hat folgendes geschrieben:: | DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | Er hat einen Menschen um die Ecke gebracht, was anderes geht nicht. |
Das ist SO nicht richtig
http://dejure.org/gesetze/StGB/80.html |
Was heißt im dem § "BRD beteiligt sein soll"
Heißt das, das man mit der BRD gemeinsamme Sache macht und die BRD mit dem Anstifter zusammen in den Krieg zieht? |
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