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GEZ-Forderungen trotz Abmeldung!?
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dokapilot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2008
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:25    Titel: GEZ-Forderungen trotz Abmeldung!? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte den folgenden Fall kurz erklären.

A war bis 06.2007 Schüler (25 Jahre, allein lebend), GEZ-gemeldet und zahlungsbefreit.

A hat dann zum 01.07.07 sämtliche Geräte abgemeldet und den Grund angegeben:
"studienbedingte Änderung des Aufenthaltsorts".

Dies hat die GEZ als Grund nicht anerkannt und schriftlich mitgeteilt.

A hatte sich ordnungnungsgemäß per Abmeldeformular abgemeldet und dachte gar nicht daran weiter darauf einzugehen, ob der GEZ der Grund nun passte oder nicht.

Alle folgenden Zahlungsaufforderungen wurden der Entsorgung zugeführt.

Mittlerweile beläuft sich die geforderte Summe auf weit über 200€ und die GEZ droht mit Vollstreckungsverfahren und Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Wie ist die rechtliche Lage bzw. was kann A gegen diese Forderungen tun? Hat A etwas falsch gemacht, außer nicht früher zu reagieren?

Die Suche in diesem Forum und im Netz ergab leider nicht viel.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?

lg flipmow
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?

lg flipmow


wenn dieser jemand irgendwo hinzieht wo er keinen Fernseher zum Empfang vorhält?

Wenn er ins Ausland zieht?
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
flipmow hat folgendes geschrieben::
Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?

lg flipmow


wenn dieser jemand irgendwo hinzieht wo er keinen Fernseher zum Empfang vorhält?

Wenn er ins Ausland zieht?


Das muss dann aber erläutert werden Winken Wohnsitzwechsel per se hat nichts mit der Gebührenpflicht zu tun.

lg flipmow
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
whvceltic hat folgendes geschrieben::
flipmow hat folgendes geschrieben::
Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?

lg flipmow


wenn dieser jemand irgendwo hinzieht wo er keinen Fernseher zum Empfang vorhält?

Wenn er ins Ausland zieht?


Das muss dann aber erläutert werden Winken Wohnsitzwechsel per se hat nichts mit der Gebührenpflicht zu tun.

lg flipmow


aber erstmal muss die GEZ doch den tatbestand der Abmeldung hinnehmen, wofür gibt es sonst dass Formular wenn das per se immer als nicht ausreichend angenommen wird?

wenn ich denen mitteile als "Grund der Abmeldung": Umzug und weiterhin NICHT ankreuze ich halte noch Geräte bereit, und dieses den Tatsachen entspricht was gibt es dann für einen Grund mir dieses nicht abzunehmen? Vor allem von vornherein mich als unglaubwürdig darzustellen?


Erstmal müssten Sie mir dies doch glauben?

Wenn ich dem Finanzamt mitteile ich habe 0 EUR steuerpflichtige Einkünfte haben die das ebenfalls zu glauben, solange mir nicht bewiesen wird dass das nicht so ist

Die können auch nicht unterstellen "der hat bestimmt Einnahmen", da bedarf es doch schon mehr


Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen Winken
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dokapilot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2008
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gut, der Grund ist vielleicht nicht sehr schlau gewählt. Aber Abmeldung ist Abmeldung ob als Grund nun "Änderung des Aufenthaltsortes", "kein Bock auf GEZ", "Ihr könnt mich mal" oder gar nichts angegeben ist. Das geht die doch nichts an aus welchen Gründen man sich abmeldet. Jedenfalls meiner Meinung nach. Trotzdem sollte die Abmeldung doch rechtskräftig sein.
Wie sieht´s nun also rechtlich aus.

PS: Leider war A nicht so schlau die Abmeldung per Einschreiben/Rückschein zu schicken sondern hat gefaxt.
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dokapilot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2008
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen Winken
Was genau meinst du? Bitte fragen wenn ich was vergessen habe.
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ein Sendebericht vorhanden?
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dokapilot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2008
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

ChrisR hat folgendes geschrieben::
Ist ein Sendebericht vorhanden?


Du meinst vom Fax? Liegt ja schon länger zurück. A hat mittlerweile auch einen neuen PC. Vermutlich eher nicht. A hat leider auch das Schreiben nicht mehr in dem sie die Abmeldung nicht akzeptieren. Wäre ja als Beweis auch ausreichend. Man weiß es leider manchmal nicht besser.
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

dokapilot hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen Winken
Was genau meinst du? Bitte fragen wenn ich was vergessen habe.


wo sind Sie hingezogen und wraum sind Sie dort nicht GEZ pflichtig?
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 05.06.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
flipmow hat folgendes geschrieben::
whvceltic hat folgendes geschrieben::
flipmow hat folgendes geschrieben::
Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?

lg flipmow


wenn dieser jemand irgendwo hinzieht wo er keinen Fernseher zum Empfang vorhält?

Wenn er ins Ausland zieht?


Das muss dann aber erläutert werden Winken Wohnsitzwechsel per se hat nichts mit der Gebührenpflicht zu tun.

lg flipmow


aber erstmal muss die GEZ doch den tatbestand der Abmeldung hinnehmen, wofür gibt es sonst dass Formular wenn das per se immer als nicht ausreichend angenommen wird?

wenn ich denen mitteile als "Grund der Abmeldung": Umzug und weiterhin NICHT ankreuze ich halte noch Geräte bereit, und dieses den Tatsachen entspricht was gibt es dann für einen Grund mir dieses nicht abzunehmen? Vor allem von vornherein mich als unglaubwürdig darzustellen?


Erstmal müssten Sie mir dies doch glauben?

Wenn ich dem Finanzamt mitteile ich habe 0 EUR steuerpflichtige Einkünfte haben die das ebenfalls zu glauben, solange mir nicht bewiesen wird dass das nicht so ist

Die können auch nicht unterstellen "der hat bestimmt Einnahmen", da bedarf es doch schon mehr


Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen Winken


Vergleichen wir es doch mal mit dem Einspruch beim Finanzamt. Lege ich Einspruch beim Finanzamt ein und gebe als "Begründung: Meine Oma hat 2 Katzen" an, dann wird der Einspruch zurückgewiesen.

Melde ich mich bei der GEZ ab und sage "bin umgezogen" muss die GEZ doch erstmal davon ausgehen, dass die Geräte nach wie vor bereit gehalten werden, weil ein Umzug eben kein Grund ist, der Gebührenpflicht zu entgehn.

In die Haare kriegen wir uns sicher nicht. Keine Angst Smilie

lg flipmow


Zuletzt bearbeitet von flipmow am 05.06.08, 14:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dokapilot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2008
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
dokapilot hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen Winken
Was genau meinst du? Bitte fragen wenn ich was vergessen habe.


wo sind Sie hingezogen und wraum sind Sie dort nicht GEZ pflichtig?


A ist nirgends hingezogen und noch an alter Adresse gemeldet. Allerdings hat er "studienbedingt einen anderen Aufenthaltsort" und hat unter alter Adresse keine Geräte mehr. Am "studienbedingten Aufenthaltsort" hat er ebenfalls keine Geräte und folglich keine Gebührenpflicht.

Ob die Begründung nun anerkannt wird oder nicht, abgemeldet hat man sich doch trotzdem. Weiterhin gibt man ja durch seine Unterschrift an, keine Geräte mehr zum Empfang bereit zu halten.


Zuletzt bearbeitet von dokapilot am 05.06.08, 14:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 05.06.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

dokapilot hat folgendes geschrieben::
whvceltic hat folgendes geschrieben::
dokapilot hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen Winken
Was genau meinst du? Bitte fragen wenn ich was vergessen habe.


wo sind Sie hingezogen und wraum sind Sie dort nicht GEZ pflichtig?


A ist nirgends hingezogen und noch an alter Adresse gemeldet. Allerdings hat er "studienbedingt einen anderen Aufenthaltsort" und hat unter alter Adresse keine Geräte mehr. Am "studienbedingten Aufenthaltsort" hat er ebenfalls keine Geräte und folglich keine Gebührenpflicht.


Wurde das der GEZ auch so mitgeteilt?
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dokapilot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2008
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Soviel Platz läßt das Formular auch nicht.

Sind die Forderungen nun berechtigt? Ist die Abmeldung auch ohne "anerkannten" Grund rechtskräftig?
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 05.06.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss gestehen, dass ich das Formular noch nicht gesehen hab. Warum haben sie nicht einfach geschrieben: Geräte X und Y verkauft und halte keine weiteren zum Empfang bereit? (oder sowas sinngemäßes)

Wobei der Verkauf soweit ich weiss auch nachgewiesen werden muss.

lg flipmow
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