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dokapilot FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2008 Beiträge: 23
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Verfasst am: 05.06.08, 13:25 Titel: GEZ-Forderungen trotz Abmeldung!? |
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Hallo,
ich möchte den folgenden Fall kurz erklären.
A war bis 06.2007 Schüler (25 Jahre, allein lebend), GEZ-gemeldet und zahlungsbefreit.
A hat dann zum 01.07.07 sämtliche Geräte abgemeldet und den Grund angegeben:
"studienbedingte Änderung des Aufenthaltsorts".
Dies hat die GEZ als Grund nicht anerkannt und schriftlich mitgeteilt.
A hatte sich ordnungnungsgemäß per Abmeldeformular abgemeldet und dachte gar nicht daran weiter darauf einzugehen, ob der GEZ der Grund nun passte oder nicht.
Alle folgenden Zahlungsaufforderungen wurden der Entsorgung zugeführt.
Mittlerweile beläuft sich die geforderte Summe auf weit über 200€ und die GEZ droht mit Vollstreckungsverfahren und Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Wie ist die rechtliche Lage bzw. was kann A gegen diese Forderungen tun? Hat A etwas falsch gemacht, außer nicht früher zu reagieren?
Die Suche in diesem Forum und im Netz ergab leider nicht viel. |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 05.06.08, 13:29 Titel: |
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Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?
lg flipmow |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 05.06.08, 13:36 Titel: |
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| flipmow hat folgendes geschrieben:: | Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?
lg flipmow |
wenn dieser jemand irgendwo hinzieht wo er keinen Fernseher zum Empfang vorhält?
Wenn er ins Ausland zieht? |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 05.06.08, 13:37 Titel: |
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| whvceltic hat folgendes geschrieben:: | | flipmow hat folgendes geschrieben:: | Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?
lg flipmow |
wenn dieser jemand irgendwo hinzieht wo er keinen Fernseher zum Empfang vorhält?
Wenn er ins Ausland zieht? |
Das muss dann aber erläutert werden Wohnsitzwechsel per se hat nichts mit der Gebührenpflicht zu tun.
lg flipmow |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 05.06.08, 13:44 Titel: |
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| flipmow hat folgendes geschrieben:: | | whvceltic hat folgendes geschrieben:: | | flipmow hat folgendes geschrieben:: | Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?
lg flipmow |
wenn dieser jemand irgendwo hinzieht wo er keinen Fernseher zum Empfang vorhält?
Wenn er ins Ausland zieht? |
Das muss dann aber erläutert werden Wohnsitzwechsel per se hat nichts mit der Gebührenpflicht zu tun.
lg flipmow |
aber erstmal muss die GEZ doch den tatbestand der Abmeldung hinnehmen, wofür gibt es sonst dass Formular wenn das per se immer als nicht ausreichend angenommen wird?
wenn ich denen mitteile als "Grund der Abmeldung": Umzug und weiterhin NICHT ankreuze ich halte noch Geräte bereit, und dieses den Tatsachen entspricht was gibt es dann für einen Grund mir dieses nicht abzunehmen? Vor allem von vornherein mich als unglaubwürdig darzustellen?
Erstmal müssten Sie mir dies doch glauben?
Wenn ich dem Finanzamt mitteile ich habe 0 EUR steuerpflichtige Einkünfte haben die das ebenfalls zu glauben, solange mir nicht bewiesen wird dass das nicht so ist
Die können auch nicht unterstellen "der hat bestimmt Einnahmen", da bedarf es doch schon mehr
Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen  |
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dokapilot FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2008 Beiträge: 23
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Verfasst am: 05.06.08, 13:50 Titel: |
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Nun gut, der Grund ist vielleicht nicht sehr schlau gewählt. Aber Abmeldung ist Abmeldung ob als Grund nun "Änderung des Aufenthaltsortes", "kein Bock auf GEZ", "Ihr könnt mich mal" oder gar nichts angegeben ist. Das geht die doch nichts an aus welchen Gründen man sich abmeldet. Jedenfalls meiner Meinung nach. Trotzdem sollte die Abmeldung doch rechtskräftig sein.
Wie sieht´s nun also rechtlich aus.
PS: Leider war A nicht so schlau die Abmeldung per Einschreiben/Rückschein zu schicken sondern hat gefaxt. |
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dokapilot FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2008 Beiträge: 23
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Verfasst am: 05.06.08, 13:53 Titel: |
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| Zitat: | Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen  | Was genau meinst du? Bitte fragen wenn ich was vergessen habe. |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 05.06.08, 13:54 Titel: |
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| Ist ein Sendebericht vorhanden? |
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dokapilot FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2008 Beiträge: 23
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Verfasst am: 05.06.08, 13:57 Titel: |
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| ChrisR hat folgendes geschrieben:: | | Ist ein Sendebericht vorhanden? |
Du meinst vom Fax? Liegt ja schon länger zurück. A hat mittlerweile auch einen neuen PC. Vermutlich eher nicht. A hat leider auch das Schreiben nicht mehr in dem sie die Abmeldung nicht akzeptieren. Wäre ja als Beweis auch ausreichend. Man weiß es leider manchmal nicht besser. |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 05.06.08, 14:09 Titel: |
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| dokapilot hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: | Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen  | Was genau meinst du? Bitte fragen wenn ich was vergessen habe. |
wo sind Sie hingezogen und wraum sind Sie dort nicht GEZ pflichtig? |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 05.06.08, 14:14 Titel: |
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| whvceltic hat folgendes geschrieben:: | | flipmow hat folgendes geschrieben:: | | whvceltic hat folgendes geschrieben:: | | flipmow hat folgendes geschrieben:: | Seit wann befreit eine Änderung des Aufenthaltsortes von der Gebührenpflicht?
lg flipmow |
wenn dieser jemand irgendwo hinzieht wo er keinen Fernseher zum Empfang vorhält?
Wenn er ins Ausland zieht? |
Das muss dann aber erläutert werden Wohnsitzwechsel per se hat nichts mit der Gebührenpflicht zu tun.
lg flipmow |
aber erstmal muss die GEZ doch den tatbestand der Abmeldung hinnehmen, wofür gibt es sonst dass Formular wenn das per se immer als nicht ausreichend angenommen wird?
wenn ich denen mitteile als "Grund der Abmeldung": Umzug und weiterhin NICHT ankreuze ich halte noch Geräte bereit, und dieses den Tatsachen entspricht was gibt es dann für einen Grund mir dieses nicht abzunehmen? Vor allem von vornherein mich als unglaubwürdig darzustellen?
Erstmal müssten Sie mir dies doch glauben?
Wenn ich dem Finanzamt mitteile ich habe 0 EUR steuerpflichtige Einkünfte haben die das ebenfalls zu glauben, solange mir nicht bewiesen wird dass das nicht so ist
Die können auch nicht unterstellen "der hat bestimmt Einnahmen", da bedarf es doch schon mehr
Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen  |
Vergleichen wir es doch mal mit dem Einspruch beim Finanzamt. Lege ich Einspruch beim Finanzamt ein und gebe als "Begründung: Meine Oma hat 2 Katzen" an, dann wird der Einspruch zurückgewiesen.
Melde ich mich bei der GEZ ab und sage "bin umgezogen" muss die GEZ doch erstmal davon ausgehen, dass die Geräte nach wie vor bereit gehalten werden, weil ein Umzug eben kein Grund ist, der Gebührenpflicht zu entgehn.
In die Haare kriegen wir uns sicher nicht. Keine Angst
lg flipmow
Zuletzt bearbeitet von flipmow am 05.06.08, 14:20, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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dokapilot FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2008 Beiträge: 23
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Verfasst am: 05.06.08, 14:20 Titel: |
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| whvceltic hat folgendes geschrieben:: | | dokapilot hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: | Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen  | Was genau meinst du? Bitte fragen wenn ich was vergessen habe. |
wo sind Sie hingezogen und wraum sind Sie dort nicht GEZ pflichtig? |
A ist nirgends hingezogen und noch an alter Adresse gemeldet. Allerdings hat er "studienbedingt einen anderen Aufenthaltsort" und hat unter alter Adresse keine Geräte mehr. Am "studienbedingten Aufenthaltsort" hat er ebenfalls keine Geräte und folglich keine Gebührenpflicht.
Ob die Begründung nun anerkannt wird oder nicht, abgemeldet hat man sich doch trotzdem. Weiterhin gibt man ja durch seine Unterschrift an, keine Geräte mehr zum Empfang bereit zu halten.
Zuletzt bearbeitet von dokapilot am 05.06.08, 14:23, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 05.06.08, 14:21 Titel: |
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| dokapilot hat folgendes geschrieben:: | | whvceltic hat folgendes geschrieben:: | | dokapilot hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: | Aber vielleicht klärt uns ja der TE über den kompletten Sachverhalt auf bevor wir uns hier in die Haare bekommen  | Was genau meinst du? Bitte fragen wenn ich was vergessen habe. |
wo sind Sie hingezogen und wraum sind Sie dort nicht GEZ pflichtig? |
A ist nirgends hingezogen und noch an alter Adresse gemeldet. Allerdings hat er "studienbedingt einen anderen Aufenthaltsort" und hat unter alter Adresse keine Geräte mehr. Am "studienbedingten Aufenthaltsort" hat er ebenfalls keine Geräte und folglich keine Gebührenpflicht. |
Wurde das der GEZ auch so mitgeteilt? |
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dokapilot FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2008 Beiträge: 23
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Verfasst am: 05.06.08, 14:25 Titel: |
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Nein. Soviel Platz läßt das Formular auch nicht.
Sind die Forderungen nun berechtigt? Ist die Abmeldung auch ohne "anerkannten" Grund rechtskräftig? |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 05.06.08, 14:27 Titel: |
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Ich muss gestehen, dass ich das Formular noch nicht gesehen hab. Warum haben sie nicht einfach geschrieben: Geräte X und Y verkauft und halte keine weiteren zum Empfang bereit? (oder sowas sinngemäßes)
Wobei der Verkauf soweit ich weiss auch nachgewiesen werden muss.
lg flipmow |
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