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riele FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 20.02.09, 14:16 Titel: Unterschlagung - kein Fall für die Polizei? |
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Hallo,
gerade war ich wegen eines Falls von Unterschlagung bei der Polizei, die sich dafür nicht zuständig erklärte, da der Täter das Ding weder benutze noch weiterveräußern möchte, sondern behauptet er habe ein Unternehmerpfandrecht, was ich aber vor der Polizei widerlegen konnte.
Kann das sein?
Unterschlagung ist doch immerhin ein Strafbestand, auf den (bis zu) Gefängnis steht.
Ich meine, kann kann doch nicht einfach die Mona Lisa aus dem Louvre nehmen, bei mir in den Keller stellen - und, weile ich ich sie werde anschaue, noch weiterverkaufe ist das eine zivilrechtliche Geschichte?
???
Gruß Riele _________________ "Allen ist das Denken erlaubt - vielen bleibt es erspart." Curt Goetz |
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Bingo02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 20.02.09, 14:57 Titel: |
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Anscheinend konnte die Gegenpartei die Behauptung man habe ein Unternehmerpfandrecht glaubhaft belegen.
Zitat: | was ich aber vor der Polizei widerlegen konnte |
Wirklich?
Reperaturstreitigkeiten wären beispielsweise mittels Schlichtung oder zivilrechtlichen Mitteln beizulegen. |
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riele FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 20.02.09, 15:08 Titel: |
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Es geht mir hier um die Frage, wo zeige ich jemanden wegen Unterschlagung an, wenn nicht bei der Polizei (wovon ich ausgegangen bin)?
Danke.
PS:
Bingo02 hat folgendes geschrieben:: | Anscheinend konnte die Gegenpartei die Behauptung man habe ein Unternehmerpfandrecht glaubhaft belegen.
Zitat: | was ich aber vor der Polizei widerlegen konnte |
Wirklich? |
Jup. Gemäß BGB ist ein Kostenvoranschlag unentgledlich (so nicht anders vereinbart) und außerdem kein Werkvertrag. _________________ "Allen ist das Denken erlaubt - vielen bleibt es erspart." Curt Goetz |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 20.02.09, 15:21 Titel: |
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Anzeigen können bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Amtsgerichten zu Protokoll gegeben werden.
Zivilrechtliche Streitigkeiten sind nicht über den Nebenkriegsschauplatz Strafrecht zu klären. |
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Inkognito FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 24.09.2004 Beiträge: 3898
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Verfasst am: 20.02.09, 15:22 Titel: |
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riele hat folgendes geschrieben:: | Jup. Gemäß BGB ist ein Kostenvoranschlag unentgletlich (so nicht anders vereinbart) und außerdem kein Werkvertrag. |
Möglicherweise behauptet der Unternehmer eine entsprechende Vereinbarung, sei es nun mündlich oder durch die aushängenden Geschäftsbedingungen.
Inkognito |
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Bingo02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 20.02.09, 15:27 Titel: |
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Versuchen sie die zuständige Staatsanwaltschaft zu überzeugen. Wie hat denn die Polizei die Verweigerung der Annahme einer Strafanzeige begründet? |
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riele FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 20.02.09, 16:19 Titel: |
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Bingo02 hat folgendes geschrieben:: | Wie hat denn die Polizei die Verweigerung der Annahme einer Strafanzeige begründet? |
das sei eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und er wolle sich nicht beim Staatsanwalt lächerlich machen. _________________ "Allen ist das Denken erlaubt - vielen bleibt es erspart." Curt Goetz |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 21.02.09, 01:42 Titel: |
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Siehe die letzten Zeilen meines Beitrages vom 13.02.09, 17:51.
riele hat folgendes geschrieben:: | Bingo02 hat folgendes geschrieben:: | Wie hat denn die Polizei die Verweigerung der Annahme einer Strafanzeige begründet? |
das sei eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und er wolle sich nicht beim Staatsanwalt lächerlich machen. | Dem Anzeigeerstatter steht es m.W. frei, selbst bei der Staatsanwaltschaft vorzusprechen und sich dort evtl. lächerlich zu machen . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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