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Unterschlagung - kein Fall für die Polizei?

 
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riele
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:16    Titel: Unterschlagung - kein Fall für die Polizei? Antworten mit Zitat

Hallo,

gerade war ich wegen eines Falls von Unterschlagung bei der Polizei, die sich dafür nicht zuständig erklärte, da der Täter das Ding weder benutze noch weiterveräußern möchte, sondern behauptet er habe ein Unternehmerpfandrecht, was ich aber vor der Polizei widerlegen konnte.

Kann das sein?

Unterschlagung ist doch immerhin ein Strafbestand, auf den (bis zu) Gefängnis steht.

Ich meine, kann kann doch nicht einfach die Mona Lisa aus dem Louvre nehmen, bei mir in den Keller stellen - und, weile ich ich sie werde anschaue, noch weiterverkaufe ist das eine zivilrechtliche Geschichte?

???

Gruß Riele
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Anscheinend konnte die Gegenpartei die Behauptung man habe ein Unternehmerpfandrecht glaubhaft belegen.

Zitat:
was ich aber vor der Polizei widerlegen konnte


Wirklich?

Reperaturstreitigkeiten wären beispielsweise mittels Schlichtung oder zivilrechtlichen Mitteln beizulegen.
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riele
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht mir hier um die Frage, wo zeige ich jemanden wegen Unterschlagung an, wenn nicht bei der Polizei (wovon ich ausgegangen bin)?

Danke.


PS:

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Anscheinend konnte die Gegenpartei die Behauptung man habe ein Unternehmerpfandrecht glaubhaft belegen.
Zitat:
was ich aber vor der Polizei widerlegen konnte

Wirklich?


Jup. Gemäß BGB ist ein Kostenvoranschlag unentgledlich (so nicht anders vereinbart) und außerdem kein Werkvertrag.
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeigen können bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Amtsgerichten zu Protokoll gegeben werden.

Zivilrechtliche Streitigkeiten sind nicht über den Nebenkriegsschauplatz Strafrecht zu klären.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

riele hat folgendes geschrieben::
Jup. Gemäß BGB ist ein Kostenvoranschlag unentgletlich (so nicht anders vereinbart) und außerdem kein Werkvertrag.


Möglicherweise behauptet der Unternehmer eine entsprechende Vereinbarung, sei es nun mündlich oder durch die aushängenden Geschäftsbedingungen.

Inkognito
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Versuchen sie die zuständige Staatsanwaltschaft zu überzeugen. Wie hat denn die Polizei die Verweigerung der Annahme einer Strafanzeige begründet?
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riele
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Wie hat denn die Polizei die Verweigerung der Annahme einer Strafanzeige begründet?


das sei eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und er wolle sich nicht beim Staatsanwalt lächerlich machen.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe die letzten Zeilen meines Beitrages vom 13.02.09, 17:51.

riele hat folgendes geschrieben::
Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Wie hat denn die Polizei die Verweigerung der Annahme einer Strafanzeige begründet?


das sei eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und er wolle sich nicht beim Staatsanwalt lächerlich machen.
Dem Anzeigeerstatter steht es m.W. frei, selbst bei der Staatsanwaltschaft vorzusprechen und sich dort evtl. lächerlich zu machen Winken.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

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