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Sonstige Leistung Ausländer in Deutschland

 
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Tenley1974
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:57    Titel: Sonstige Leistung Ausländer in Deutschland Antworten mit Zitat

Die französische Unternehmerin erbringt in Deutschland eine sonstige Leistung im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3a UStG. Damit ist der Ort Ihrer Leistung Deutschland. Jetzt fragt sie sich, wie sie ihre Rechnungen stellen soll (Empfänder der Leistung sind Privatpersonen). Hat sie deutsche USt. hinzuzurechnen? Muss sie sich dazu beim deutschen Fiskus anmelden? Oder ist die Leistung ggf. steuerfrei?

Was, wenn die Leistungsempfänger Unternehmer sind? Greift dann dieser § 13b UStG?

Danke für eine Auskunft!
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