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Der Kindergeldanspruch hängt von der Höhe des Einkommens des Kindes ab. Beträgt das zu versteuernde Einkommen des Kindes mehr als (ich glaube ungefähr) 7800 Euro im Jahr, fällt das Kindergeld weg.
Die Umsatzsteuer wird man nicht hinzurechnen. Allerdings sollte diese gar nicht anfallen, da ja sicherlich ein Kleinunternehmen vorliegt. Bis 17.500 (ca.) Umsatz im Jahr ist man von der Umsatzsteuer befreit und kann dann auch keine Vorsteuer geltend machen. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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