Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sachmangel bei Schuhen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sachmangel bei Schuhen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 23:52    Titel: Sachmangel bei Schuhen? Antworten mit Zitat

Gute Nacht zusammen,
Person A kauft für sich ein Paar Schuhe in einem Geschäft. Sie zieht sie an und merkt nach 30-40 Minuten, dass die Wölbung der Sohle zu groß ist. Nach weiteren 30-40 Minuten tun die Füße Weh und die Wölbung wird als starke Behinderung empfunden. Leider konnte die Person beim Anprobieren im Geschäft dieses Problem nicht erkennen, da die Tragezeit zu kurz war. Sind die Schuhe mangelhaft? Hat A diesbezüglich Gewährleistungsansprüche?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen: Kommt darauf an. Wenn die Trageprobleme aufgrund eines Fertigungsmangels dann ja.. Aber ein Trageproblem, daß aus der individuellen Fußform und Gangart des Kunden resultiert ist mMn. kein Mangel.
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hm.. A weiß nicht, ob die Sohle objektiv zu gewölbt ist oder ihre Füße zu platt sind. Aber angenommen, es liegt kein Sachmangel vor. Kann A dann nach § 119 (2) BGB anfechten? Sie dachte ja, dass die Schuhe für sie tragbar sind..
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen: Kann möglich sein. Es ommt dann direkt auf den Einzelfall an. Aber man sollte dann auf alle Fälle den §122 nicht vergessen
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vieleicht probiert man mal den Identischen Artikel im Schuhgeschäft an. Sind diese Wölbungen dort auch vorhanden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Schadenersatz könnte der Händler verlangen? Sind die Schuhe nach z.B. 3 Stunden Tragezeit (bis die Person zurück nach Hause kam) wiederverkäuflich?

Ich vermute mal, dass die Wölbungen bei allen identischen Schuhen gleich sind.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Letztlich wird wohl nur ein Gutachten klären können, ob die Schuhe objektiv mangelhaft sind, da hier m.E. kein subjektiver MAßstab herangezogen werden darf, vgl. dazu 434 I 2 Nr. 2 BGB.

Eine Anfechtung nach 119 II scheidet m.E. ebenso aus, da verkehrswesentliche EIgenschaften ebenfall objektiv und nicht subjektiv zu bestimmen sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.