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Verfasst am: 23.02.05, 17:29 Titel: Ausschluss von einer Klassenunternehmung
Kann eine Fachlehrerin (Deutsch) einen Schüler (9. Jahrgang, 15-jährig) von einer gemeinsamen Klassenunternehmung (Fahrt zu einer Theateraufführung in die nahe gelegene Stadt) ausschließen, weil dieser
a). die Einverständniserklärung der Eltern zur Teilnahme - versehen mit dem Hinweis,
dass die Veranstaltung nach Ende der Aufführung beim Theater beendet wird und die
Schüler selbständig nach Hause fahren- erst ca. 20 Min. vor Beginn der Fahrt
abgegeben hat und nicht wie vorgesehen, einige Tage vorher?
b). auf der unterzeichneten Einverständniserklärung von den Eltern vermerkt wurde, dass sie mit der Organisation der Fahrt nicht ganz einverstanden seien (selbständige Rückfahrt) und darauf hinwiesen, dass, wenn etwas bei der selbständigen Rückfahrt passiere, sie die Lehrerin dafür zur Verantwortung ziehen würden?
Niedersachsen, Realschule
Ich denke wohl, dass sie das kann. Nicht, weil angekündigt wurde, die Lehrerin zur Verantwortung zu ziehen. Ob sie haftbar ist, ist eine rechtliche Frage, da können die Eltern auf den Zettel schreiben, was ihnen beliebt, das entscheiden ja nicht die Eltern, sondern gegebenenfalls Behörden und Gerichte. Aber wenn es eine Ausschlussfrist für dei Abgabe der Einverständniserklärung gab und diese nicht gehalten wurde, kann halt der Schüler nicht mitfahren (es sei denn, bei anderen Schülern sei dies akzeptiert worden).
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