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Verfasst am: 21.02.09, 11:21 Titel: Pflicht eines "Ersatzoperateurs" bei einer Operati
Lieber Leser,
ich habe nun schon mehrfach gehört, dass bei einer Operation nach deutschen Recht mindestens ein "Ersatz/-Assistenzarzt" dabei sein muss, d.h. es darf kein Arzt alleine operieren bzw. es muss zumindest bei der OP ein weiterer Arzt zugegen sein.
Kann mir hier jemand diese Rechtlage bestätigen und mir ggf. auch einen Hinweis auf einen Paragraphen geben wo solche Pflichten/Regeln stehen?
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 21.02.09, 13:50 Titel:
Meines Wissens gibt es keine solche Regelung, weder im Gesetz, noch in den Regeln der Aerztekammern. Es waere auch ziemlicher Bloedsinn fuer Mini-Eigriffe wie das entfernen einer Warze, eines Muttermals oder die Inzision einer Nagelbettentzuendung zwei teure Fachleute herumsitzen zu haben.
Bei Mini-Eingriffen verstehe ich, dass es unnötig wäre, wie aber sieht es bei größeren Operationen (chirurgischen/neurologischen Eingriffen wie z.B. Bandscheiben- oder Knieoperationen) aus?
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