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Verfasst am: 20.02.09, 20:01 Titel: Ersatzanspruch Fehler bei Küchenmontage
Kunde A kauft beim Küchenstudio B eine Einbauküche.
B nimmt in den Räumlichkeiten des A Aufmaß.
Entsprechend der Maße wurde die Küche geplant.
Bei Montage der Küche durch B wurde festgestellt, dass bei der Aufmaßnahme ein vorhandenes Gasrohr übersehen wurde, was nun bei Montage störend ist. Schließlich wurde das Rohr durch einen Installateur entfernt.
B hat sich bereit erklärt, die Kosten der Demontage des Rohres zu übernehmen.
A besteht jedoch auch auf Zahlung eines Ersatzanspruches für die etwaige Neuinstallation des Gasrohres bei Auszug aus der Mietwohung. A ist der Auffassung, dass er den Mietgegenstand vertragsgemäß zurück geben muss.
Ich nehme an, dass A den Installateur mit dem Ausbau des Gasrohres beauftragt hat.
Er hätte dies nicht tun müssen. A hätte gegenüber B darauf bestehen können, dass dieser die Einbauküche entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anpasste, oder A hätte vom Kaufvertrag zurücktreten können.
Einen Anspruch gegen B hat A nun nicht mehr!
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