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Amtsanmaßung oder Ähnlich

 
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F4C3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:25    Titel: Amtsanmaßung oder Ähnlich Antworten mit Zitat

Hallo. Angenommen Eine Arbeitnehmerin (im folgenden Person X) ist seit längerem krank und wird von Ihrem Arbeitgeber (im folgenden Chefin) zum MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) geschickt. Dieser stellt fest das es Frau X, auf Grund psychischer Probleme, schwer fällt sich gegenüber Ihrer Chefin zu äußern. Dennoch rät der MDK zu einem Gespräch mit der Chefin, Frau X möge eine Vertrauensperson mitnehmen.
Gesagt getan, ein Gesprächstermin mit der Chefin ist gemacht und als die Chefin fragt wer die andere Person sei, sagt die Vertrauensperson (im folgenden VP) "Ich bin die Vertrauensperson von Frau X und bin im Interesse von Frau X und dem MDK mit." .
Es kommen keine weiteren Fragen dazu und man geht ins Büro. Dort ist Frau X, auf Grund ihrer psychischen Verfassung, nicht in der Lage ein Gespräch zu führen, weshalb die VP das Gespräch mit der Chefin führt. Anwesend sind Chefin, Frau X, Sekretärin von Chefin und VP. Sekretärin und VP schreiben je ein Protokoll.
Im folgenden versucht VP zwischen Frau X und Chefin zu vermitteln und es stellt sich heraus, das es zum Beispiel zwischen den Arbeitsstunden die Frau X bei sich eingetragen hat und den Arbeitsstunden die die Chefin gut geschrieben hat ein unterschied besteht. VP fragt ob er evtl. die Zeitabrechnung von Frau X sehen kann. Chefin verweigert dies und VP fragt nicht weiter dazu.
VP weißt darauf hin, das Chefin von Frau X Sachen verlangt hat die Frau X rein rechtlich nicht hätte machen dürfen. Chefin bejat dies. Frau X wird fristgerecht in der Probezeit gekündigt und soll bei einem 2 Termin Ihre Arbeitssachen abgeben.
Das Gespräch wird beendet und die VP sagt "Ich denke der MDK wird sich sicher nochmal bei Ihnen melden" (in Bezug auf die Untersuchung von Frau X am Vortag beim MDK - Arzt) .
Beim 2 Termin wo nun die Arbeitssachen abgegeben werden sollen kommt VP ebenfalls mit. Als Frau X und VP im Büro sind wird hinter ihnen die Tür verschlossen und abgeriegelt. Chefin fragt VP nach seinem Ausweiß. VP versteht nich und fragt warum. Chefin sagt Sie möchte den Ausweiß sehen vom MDK. VP sagt er sei nicht beim MDK. Daraufhin verständigt Chefin die Polizei.
Frau X und VP werden weiterhin verschlossen gehalten. Die Polizei kommt und fragt nach Personalien und Grund des Anliegens. Chefin sagt VP hätte sich im vorangegangenen Gespräch als Mitarbeiter des MDK ausgegeben. Sekretärin bestätigt das und legt Protokoll vor in dem steht "VP stellt sich als Mitarbeiter MDK vor". Daarunter stehen alle anderen Fragen usw. des Gesprächs.
VP widerspricht, er hätte lediglich im Interesse von Frau X und auf Anraten des MDK gehandelt. Die Polizei nimmt Anzeige auf und befragt Chefin und Frau X getrennt.
Fazit: VP soll nun angezeigt werden wegen Amtsanmaßung oder Amtsmißbrauch.

Angenommen ich wäre VP, was würde auf mich zukommen, ist der Tatbestand überhaupt erfüllt?

Wie ist da die Rechtslage?

LG f4c3
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, es ist zumindest missverständlich zu behaupten, man wäre 'im Interesse des MdK' da. Der MdK handelt i.d.R. im Interesse bzw. im Auftrag der Krankenkasse. Eine Amtsanmaßung kann ich jedoch darin nicht erkennen - schon mal, da der MdK meines Wissens keinerlei Amtsbefugnisse wahrnimmt.

Letztlich also insgesamt keine Frage des Beamtenrechts, wenn ich nichts übersehen habe.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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F4C3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Entschuldigung ich war mir nicht ganz sicher wo es einzuordnen ist.

Kann denn dann trotzdem noch etwas auf die VP zukommen? Könnte die Chefin etwas anderes zur Anzeige bringen? Aus Sicht der Chefin stellt sich das ja anders dar, kann daher ein Verfahren eingeleitet werden?
Und darf sie tatsächlich Frau X und VP einsperren?

LG f4c3
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

Aus Ihrem Vortrag wird gar nicht ersichtlich, dass X und VP den Raum verlassen wollten.


Ist das wichtig?

Bei § 239 StGB kommt es nach der Rspr. nicht darauf an, ob der Eingesperrte sich von der Stelle bewegen will oder nicht (BGHSt 14, 314 - Potentialitätstheorie).

Oder hat sich da inzwischen etwas geändert?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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F4C3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, VP wollte raus und hat dies auch geäußert. Darauf wurde nicht eingegangen.
Aber davon abgesehen ob Freiheitsberaubung oder nicht, wie sieht es mit der Anmaßung aus?

LG Jan
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F4C3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, was die VP angeht ist es auch ein Missverständnis aber chefin und Sekretärin sehen das anders und haben ihr Protokoll (welches weder VP noch Frau X je unterzeichnet haben) diesbezüglich geschrieben Man könnte auch sagen gefälscht.

Wie soll VP da nachweisen das es ein Missverständnis war?
Frau X hat ja bereits bei der Polizei ausgesagt das die Aussage von VP korrekt ist, aber Chefin, Sekretärin und Protokoll sprechen dagegen.

LG f4c3
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F4C3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

VP hat kein Protokoll unterzeichnet auch Frau X nicht.

Edit: komisch grad stand hier noch die Frage.

LG f4c3
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