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katze frisst fisch
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 12:58    Titel: katze frisst fisch Antworten mit Zitat

hallo

mal angenommen eine Katze frisst aus Nachbars Teich enen 600 € Koi.
Haftet da der Katzenbesitzer ?

Gruß roni
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aus §833 BGB
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hab den 833 hier mal :

§
Zitat:
833
Haftung des Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Zitat:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


Der Koibesitzer ist doch nicht verletzt. Versteh ich da was falsch ?

Gruß roni
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo
Zitat:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


Der Koibesitzer ist doch nicht verletzt. Versteh ich da was falsch ?

Gruß roni


Hervorhebung durch mich..
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


Das meinte ich.
Es wurde niemand verletzt, sondern aufgefressen.

Gruß roni
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt

ist nicht passiert

Zitat:
oder eine Sache beschädigt,

ist passiert, der Koi ist gefressen

Zitat:
so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen

Welchem Verletzten soll denn der Schaden ersetzt werden ?
( Das wäre ja dann der Koi ) ??Das klingt für mich irgenwie komisch Verrückt
Gruß roni
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo


ach ja, jetzt isses angekommen Verlegen Verlegen

Danke fürs Erklären
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

übernimmt sowas eigentlich die Privathaftpflicht?

Und wie sieht es aus- müsste der Koi-Besitzer nicht auch seinerseits den wertvollen Besitz schützen? Denn immerhin könnte ja auch ein Raubvogel oder eine völlig fremde Katze oder ein Fuchs dort *angeln* .

Wie kann überhaupt bewiesen werden, dass eine bestimmte Katze (deren Besitzer nun haftbar gemacht werden sollen) sich den Fisch geholt hat?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

suwi hat folgendes geschrieben::
übernimmt sowas eigentlich die Privathaftpflicht?
jepp. Das Halten von zahmen Haustieren (außer Hunden und Pferden) ist in jeder marktüblichen Privathaftpflichtversicherung enthalten (obwohl, wenn ich mir unsre beiden Katzen so anschaue, zweifle ich manchmal dran, ob die zu den "zahmen Haustieren" gehören..... Auf den Arm nehmen )

suwi hat folgendes geschrieben::

Und wie sieht es aus- müsste der Koi-Besitzer nicht auch seinerseits den wertvollen Besitz schützen?
wär´zu prüfen, ob den Koi-Eigentümer in irgendeiner Weise ein Mitverschulden trifft. Spontan würd´ich sagen, nein. Denn wie soll das praktisch aussehen? Engmaschiger Drahtzaun, flach übers Wasser gelegt?
Sowas dürfte praktisch nicht realisierbar sein

suwi hat folgendes geschrieben::

Wie kann überhaupt bewiesen werden, dass eine bestimmte Katze (deren Besitzer nun haftbar gemacht werden sollen) sich den Fisch geholt hat?
jo, da hat der Geschädigte ein Problem. Er muss zwar kein "Verschulden" des Tierhalters nachweisen (Haftung für Luxustiere ist Gefährdungshaftung), aber er muss immerhin nachweisen, welche der Katzen aus der Nachbarschaft heute daheim keinen Hunger hatte..... und das dürfte nicht immer ganz einfach sein.....

******************

Mist, zu langsam.... Geschockt
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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markus_1002001
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte bei hinreichendem Verdacht in der Katze nachschauen.

Schönen Gruß
Markus
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markus_1002001
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mal davor ab, das es andere Möglichkeiten des Nachschauens gibt, als Aufschneiden:

Hat das Strafrecht ein Alleinrecht am Begriff "hinreichender Verdacht"?
Ist dieser Begriff nicht auch an anderer Stelle im Sinne seiner Bedeutung anwendbar?

Schönen Gruß
Markus
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Mal davor ab, das es andere Möglichkeiten des Nachschauens gibt, als Aufschneiden:

welche denn? Gastroskopie? Ultraschall? Röntgen?

******************************

Geschockt ich hätt´nie geglaubt, dass dieses doch recht einfach und eindeutig zu beantwortende Thema nun schon auf die zweite Seite geht Geschockt
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Grüße, Mogli
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Nein.


Genau genommen kann man. Weshalb auch nicht?


Wenns Hinweise darauf gibt dass es Nachbars Katze war und ein näherer Beweis für erforderlich gehalten wird, ist es recht unproblematisch, dem Tier ganz ohne Quälerei eine Probe aus Maul, Magen oder Darm zu entnehmen und zu prüfen.

Ist nicht gerade so, als ob das dann kein eindeutiger Beweis würde. Koi ist selbst in Zeiten des Geammelfleischs nur selten im Katzenleckerli.

Frage ist nur, obs nötig ist. Wenn bei den Fischresten recht eindeutige Katzenspuren gefunden werden und rechtzeitig auf der Katze Fischspuren gesichert werden, werden die wenigsten Richter hier noch begründete Zweifel anmelden.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Mal davor ab, das es andere Möglichkeiten des Nachschauens gibt, als Aufschneiden:

welche denn? Gastroskopie? Ultraschall? Röntgen?


Nur um mich zu wiederholen:

Maul prüfen, Stuhlprobe. Beides praktisch ggf. problematisch. Ersteres da zeitgebunden, Letzteres, da es die Trennung der Katze vom Eigentümer zwecks Verhinderung von "Stuhlraub" (Boris Becker sei dank für Körperauscheidungswortspielereien) erfordert, bis der theoretische Fisch ganz praktisch durch das Katzili gewandert ist.

Ansonsten einfach eine Probe aus Magen oder Darm entnehmen oder eine Spülung vornehmen, Brechmittel geben o.ä.. Standardverfahren bei Mensch und Tier - was glauben Sie, was man sonst macht, wenn das liebe Vieh etwas falsches gefressen hat?
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Bernd67
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sagt, das der Koi gerade 600 Euronen Wert war ???

Wie weise ich den Wert eines verdauten Fisches nach.

Das er im Teich fehlt und die Katze satt ist, dürfte, selbst wenn ich die Katze beim Koi-fressen sehe, nicht ausreichen.
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