Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ende gut, garnichts gut
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ende gut, garnichts gut

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Fighter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 21:33    Titel: Ende gut, garnichts gut Antworten mit Zitat

= Anfrage =============================================
Hallo,
wir haben ein kleines Problem und hoffen sie können uns weiter helfen.
Vor ca. drei Wochen haben wir bei einem Händler einen [Automodell entfernt] (Jahreswagen) gekauft. Laut Kaufvertrag kostet uns der Wagen 25.900 ?

und Inzahlung geben wir einen [Automodell entfernt] von 6.000 ? und der Rest wird bar bezahlt. Dieses sollte jetzt am Donnerstag über die Bühne gehen.

Nun kommt der Händler aber an und möchte das wir die Überführung des Fahrzeuges übernehmen. Weder im 3 stündigen Geschräch während der Kaufabwicklung noch im Finanzierungsvertrag (den wir aber nicht mehr in Anspruch nehmen) war irgend eine Summe von einer Überführung enthalten.

Unsere Frage; Kann er eine Überführung von uns nachträglich verlangen ?

Unser zweites Problem besteht jetzt darin, das uns unser Händler Gestern angerufen hat und uns mitteilte das der [Automodell entfernt] jetzt eine Beschädigung aufweist.

Beim rangieren eines Mitarbeiters von [Autohersteller entfernt] (der den Wagen an unseren Händler verkauft hat) wurde die Schiebetür und der Seitenschweller beschädigt.

Und Heute haben wir dann die Nachricht von ihm bekomme die lautet:hiermit möchte ich Ihnenmitteilen,dass wirdie Lieferung und und den (Kaufvertrag von 23.01.2009) [Automodell entfernt] nicht bestätigen und den Vertrag damit ungültig ist.

Unsere Frage: !Können wir dagegen noch was tun, oder sogar auf ein gleichwertigen Ersatzwagen bestehen ?

Wir möchten aber noch anmerken, das wir das Gefühl haben, das uns der Händler das Fahrzeug gar nicht mehr gerne Verkaufen möchte, da er laut seiner

mehrmaligen Äußerung nichts an uns Verdienen würde.
Auch im heutigen Gespräch erwähnte er, das er auch kein gleichwertiges Auto besorgen könne, da seit der Abwrackprämie die [Automodell entfernt] 2000 bis 3000 ? teurer geworden sind.

Wie sollen und können wir uns am besten Verhalten ?!


Mit freundlichen Grüßen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Verträge sind einzuhalten!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fighter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

aber der Händler hat das Auto ja nicht mehr zu verfügung
Oder muss Xyz dafür auf kommen,die haben den Schaden ja verursacht??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um einen Neu- oder Jahreswagen mit üblicher Ausstattung handelt, trifft den Verkäufer das Beschaffungsrisiko, wie er das Auto besorgt, ist sein und nicht Problem des Käufers.

Dieser kann notfalls auch gerichtlich auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

@Fighter

Warum muß man sich als Käufer, der einen Kaufvertrag einhalten will, Sorgen um das Wohlergehen eines Händlers machen, der den Kaufvertrag umschiffen will?

Aber nicht jeder Käufer ist eine Kämpfernatur (=Fighter) Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

bitte beachten Sie Folgendes:
  • Verwendung von Namen

    Jede öffentliche Aussage zu einer Person / Produkt / Firma usw. kann einer Person bzw. einem kommerziellen Anbieter nicht passen und als geschäfts- oder rufschädigend interpretiert werden oder Rechte Dritter verletzen. Da das FDR für solche meist anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge mit Nennung von

    • Namen von Personen
    • Namen von Produkten, Waren, Erzeugnissen aller Art
    • Namen von Firmen

    generell nicht erwünscht. Schlimmer ist es noch, wenn solche Beiträge insbesondere negative Bewertungen enthalten. Diese Beiträge müssen gelöscht werden!
    Namens-Abwandlungen, die einen leichten und eindeutigen Rückschluß auf den eigentlichen Klarnamen zulassen, sind ebenso unerwünscht.


  • Hilfen / So geht es:

    Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!

Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.


Mit freundlichem Gruss

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Fighter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

..der Händler hat uns jetzt am Telefon gesagt ,das er ein Ersatzfahrzeug sucht.

Wie lange muss ich warten??er kann uns ja viel erzählen Böse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der Käufer muss m.E. nachweisbar eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist entstehen für den Käufer Schadenersatzansprüche und sonstige Rechte. Welche Frist hier angemessen ist, weiß ich allerdings nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.