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Verfasst am: 19.02.09, 21:33 Titel: Ende gut, garnichts gut
= Anfrage =============================================
Hallo,
wir haben ein kleines Problem und hoffen sie können uns weiter helfen.
Vor ca. drei Wochen haben wir bei einem Händler einen [Automodell entfernt] (Jahreswagen) gekauft. Laut Kaufvertrag kostet uns der Wagen 25.900 ?
und Inzahlung geben wir einen [Automodell entfernt] von 6.000 ? und der Rest wird bar bezahlt. Dieses sollte jetzt am Donnerstag über die Bühne gehen.
Nun kommt der Händler aber an und möchte das wir die Überführung des Fahrzeuges übernehmen. Weder im 3 stündigen Geschräch während der Kaufabwicklung noch im Finanzierungsvertrag (den wir aber nicht mehr in Anspruch nehmen) war irgend eine Summe von einer Überführung enthalten.
Unsere Frage; Kann er eine Überführung von uns nachträglich verlangen ?
Unser zweites Problem besteht jetzt darin, das uns unser Händler Gestern angerufen hat und uns mitteilte das der [Automodell entfernt] jetzt eine Beschädigung aufweist.
Beim rangieren eines Mitarbeiters von [Autohersteller entfernt] (der den Wagen an unseren Händler verkauft hat) wurde die Schiebetür und der Seitenschweller beschädigt.
Und Heute haben wir dann die Nachricht von ihm bekomme die lautet:hiermit möchte ich Ihnenmitteilen,dass wirdie Lieferung und und den (Kaufvertrag von 23.01.2009) [Automodell entfernt] nicht bestätigen und den Vertrag damit ungültig ist.
Unsere Frage: !Können wir dagegen noch was tun, oder sogar auf ein gleichwertigen Ersatzwagen bestehen ?
Wir möchten aber noch anmerken, das wir das Gefühl haben, das uns der Händler das Fahrzeug gar nicht mehr gerne Verkaufen möchte, da er laut seiner
mehrmaligen Äußerung nichts an uns Verdienen würde.
Auch im heutigen Gespräch erwähnte er, das er auch kein gleichwertiges Auto besorgen könne, da seit der Abwrackprämie die [Automodell entfernt] 2000 bis 3000 ? teurer geworden sind.
Wie sollen und können wir uns am besten Verhalten ?!
Wenn es sich um einen Neu- oder Jahreswagen mit üblicher Ausstattung handelt, trifft den Verkäufer das Beschaffungsrisiko, wie er das Auto besorgt, ist sein und nicht Problem des Käufers.
Dieser kann notfalls auch gerichtlich auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
Warum muß man sich als Käufer, der einen Kaufvertrag einhalten will, Sorgen um das Wohlergehen eines Händlers machen, der den Kaufvertrag umschiffen will?
Aber nicht jeder Käufer ist eine Kämpfernatur (=Fighter)
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Mit freundlichem Gruss
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.) _________________ Geist ist Geil!
Der Käufer muss m.E. nachweisbar eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist entstehen für den Käufer Schadenersatzansprüche und sonstige Rechte. Welche Frist hier angemessen ist, weiß ich allerdings nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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