Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Karah0460
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:29    Titel: Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und Antworten mit Zitat

Hallo verehrte User,
was meint Ihr zu diesem Fall?


Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und wegen Körperverletzung nach § 223 StGB eventuell auch wegen Freiheitsberaubung.

Sachverhalt:

Bereits seit längerem und wiederholt stellt mir Herr G. nach, mit der Absicht mich des Fütterns von Stadttauben zu überführen und dieses fotografisch zu dokumentieren. Dabei scheint es ihm auch darum zu gehen, bei mir Angst und Verfolgungsgefühle zu erzeugen.

Bereits am 23.08.2008 gegen 19:30 Uhr kam es zu einer Bedrohung durch Herrn G. Ich parkte mein Auto in der Vo....straße. Herr G. der mich anscheinend verfolgte kam schnellen Schrittes auf mein Auto zu und machte Fotos. Vorsorglich verschloss ich mein Fahrzeug von innen.

Herr G. versuchte mein Auto zu öffnen und rief mir zu „Schaun wir mal, wer das nächste mal vor Gericht lacht und in die Hände patscht. Das bin dann dieses mal ich, Frau M. Sie bleiben jetzt hier stehen (er spielte damit auf eine Gerichtsverhandlung an, die er als Kläger verloren hatte, gegen eine Bekannte von mir)".

Ich sagte nur, „Nein, das werde ich nicht". Er erwiderte: „Dann müssen sie mich schon umfahren und lehnte sich hinten an mein Auto und wollte mich so am wegfahren hindern.

Nach einiger Zeit, ca.10 Minuten, und mit Überlegung, fuhr ich ganz sachte rückwärts, so dass er zur Seite weichen musste. Dieses quittierte er, dass er mit der Faust mit voller Wucht auf mein Auto schlug. Er sagte noch, er wird schon mit mir mitfahren. Er verfolgte mich mit seinem Auto auch noch bis zur Hal.....strasse, wo er mich anscheinend dann verlor. Sehen konnte ich ihn zumindest nichtmehr.

Am 17.01.2009 gegen 19:00 Uhr eskalierte letztlich die Situation, als ich vom Park kommend, die Straße überquerte. Herr G. kam schnellen Schrittes auf mich zu und schrie: "Sie bleiben sofort hier stehen Frau M", stellte sich mir in den Weg und hinderte mich mit angewinkeltem Arm und drohend geballter Faust, die er mir entgegen hielt, am weitergehen. Ich versuchte seitwärts an ihm vorbeizukommen aber er stemmte sich mit ganzem Gewicht seines Körpers, gegen mich. Letztlich packte er mich am Arm und riss mich zu Boden. Herrn G. ist bewusst, dass ich Rollstuhlfahrerin bin und in meiner Bewegungsfreiheit sehr eingeschränkt bin.

Ein Mann kam hinzu wodurch sich G veranlasst fühlte, mir zusammen mit dem Mann, wieder auf die Beine zu helfen. Die Personalien des Mannes konnte ich ausfindig machen, wie nachstehend:

Herr
W

D-

Ich möchte anmerken, dass ich gehbehindert bin und auf den Rollstuhl größtenteils angewiesen bin und so ein Sturz zu Boden, auf dem Beton für mich sehr schwerwiegend war. Mit Schmerzen in Armen und Beinen konnte ich so Herrn G. letztlich entkommen.


Wie sieht bitte die Rechtslage aus?
_________________
MfG
Karin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 03:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Polizei gehen, Sachverhalt schildern, Zeugen benennen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karah0460
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
danke für die antwort.
werden derartige fälle ernst genommen? es muss ja meist erst schlimmeres passieren, bis es zu einer verurteilung kommt. heißt es nicht, es tangiert die öffentlichkeit nicht, deshalb, einstellung? Weinen
_________________
MfG
Karin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Karah0460 hat folgendes geschrieben::
Letztlich packte er mich am Arm und riss mich zu Boden.

Das ist was Schlimmeres.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schwarzer Engel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre sogar nich Körperverletzung gem. § 223 StGB. Immerhin hattest du ja Schmerzen.

Edit: Hast du ja selbst shcon hingeschrieben, wie ich jetzt erst sehe.

Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen. Unrecht muss dem Recht nicht weichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karah0460
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
ja ich habe an die staatsanwaltschaft geschrieben. nur sehe ich wenig chancen, dass die sache überhaupt behördlich verfolgt wird. deswegen interessiert mich die meinung von unparteiischen leuten.
_________________
MfG
Karin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.