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Wahlleiter

 
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anne 53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 16:14    Titel: Wahlleiter Antworten mit Zitat

Hallo
Ich habe da einmal eine Frage:

Darf ein Wahlleiter bei einer vorschriftsmäßig einberufenen JHV einen von den Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidaten namentlich für den Posten ungeeignet erklären?

Dies ist bei uns passiert, dadurch hat sich der Verein in zwei Lager gespalten.

Welche Schritte sind hier möglich.

liebe Grüße
Anne
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anne 53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Bitte nicht falsch verstehen. Darf er dieses?
Ich finde das war eine massive Wahlmanipulation.

Ich bin der Präsident des Vereins und kann keine Literatur über solch ein Verhalten finden.


Die Gründe für den Angriff auf diesen Kandidaten sind vor ca einem halben Jahr schon vom Vorstand geklärt worden, und waren damit erfolgreich aus der Welt geschafft.

Der Wahlleiter hat eine sehr gewichtige Stimme in diesem Verein, allerdings keinen Posten.
Er ist unser Trainer und wird dafür bezahlt.

liebe Grüße
Anne
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Als Wahlleiter sollte er sich wohn neutral verhalten, aber er ist doch auch sicher Mitglied ? Als solches darf er natürlich seine Meinung sagen. Und wenn die Mitglieder sich dadurch beeinflussen lassen, wird es schon Gründe dafür geben.

Gruß roni
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anne 53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni

Ja er ist ein Mitglied, ist aber Beitragsfrei gestellt

lieb Grüße
Anne
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sehe nicht, dass ein Wahlleiter seine Mitgliedsrechte verloren hätte und ihm untersagt wäre, seine Meinung zu äußern.
Woraus soll sich das ergeben.
Der Vorsitzende darf auch seine Meinung sagen, mit wem er gern zusammen arbeiten möchte.

Wo steht, dass sich ein Wahlleiter neutral verhalten muß ? Darf er etwa auch nicht mit wählen ?
_________________
Spezi

Falls der Beitrag nützlich war, bitte auf den grünen Punkt (links unter dem Namen) klicken.
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 02:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vermute ich richtig, dass der Wahllleiter den Kandidaten nicht nur für ungeeignet erklärt, sondern diesen daraufhin auch von der Kandidatur ausgeschlossen hat?

JS
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... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Spezi hat folgendes geschrieben::
Wo steht, dass sich ein Wahlleiter neutral verhalten muß ? Darf er etwa auch nicht mit wählen ?

Spezi hat völlig Recht.
Sofern die Satzung nicht explizit etwas anderes bestimmt, hat ein Wahlleiter die gleichen Rechte wie jedes andere Mitglied auch. Dazu gehört, neben dem Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) auch das Recht, gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Ein Wahlleiter kann also problemlos auch seine eigene Wahl leiten.
Dass "man das nicht tut", ist lediglich eine "parlamentarische Gepflogenheit", entspringt aber nicht irgendeinem Gesetz.

JS
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

war wohl ein Missverständnis.

ich meinte, als Wahlleiter sollte er sich neutral verhalten,

ABER habe doch auch geschrieben, dass er eben als Mitglied ( falls er es ist ) eben seine Meinung äußern darf.

Zitat:
Ja er ist ein Mitglied, ist aber Beitragsfrei gestellt

Da müsste man nun mal in der Satzung nachlesen ob die Mitgliedsrecht eingeschränkt sind.

Gruß roni
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
ich meinte, als Wahlleiter sollte er sich neutral verhalten, ...

das Mißverständnis mag darin begründet liegen, dass es offenbar unterschiedliche Ansichten dazu gibt, was du mit dem Begriff "neutral" gemeint hast bzw. gemeint haben könntest ....

JS
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr diskutiert anscheinend über einen konkreten Fall, -ist aber sehr interessant.
Ich bin selber oft Wahlleiter auf Veranstaltungen.
Nehmen wir mal an, ein Finanzamthhat einem Vorstand wegen Setuerfalschangaben zum sofortigen Rücktritt aufgefordert und gleichzeitig die Gemeinnützigkeit dem Verein entzogen. Die Gemeinnützigkeit wird erst zurück gegeben, wenn der Vorstand zurück getreten ist und nicht mehr als Vorstand kandidiert.
In der Mitgliederversammlung tritt er zurück, will sich aber sofort wieder zur Wahl aufstellen lassen. Kann der Wahlleiter sich dann darauf beziehen, dass er nicht kandidaturfähig ist, weil seine Wahl den Verein letztendlich runinieren würde (solange keine Gemeinnützigkeit da ist, gibt es keine Zuschüsse aus der Sportförderung).
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Stellung als Wahlleiter im Vereinsrecht suspendiert die Mitgliedschaftsrechte nicht.

Das Äußern der Meinung, ein Kandidat sei für einen Posten ungeeignet, ist für sich genommen auch nicht zu beanstanden. Das ist schlicht eine freie Meinungsäußerung mit erkennbarem Sachbezug. Zudem eine, die mit den üblichen Mitteln der freien Willensbildung..z.B. Argumenten und Überzeugungsarbeit..überwunden werden kann - oder eben bestätigt werden könnte.


Und das war es auch schon.

Die Bestellung zum Wahlleiter ist also kein probates Mittel, ein Vereinsmitglied im Hinblick auf die Wahl mundtot zu machen.

Die Neutralitätspflicht bezieht sich allein auf die Wahrnehmung der Durchführung der Wahl und die hierfür (!) durchgeführten Tätigkeiten.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Filmsammler hat folgendes geschrieben::
Kann der Wahlleiter sich dann darauf beziehen, dass er nicht kandidaturfähig ist, weil seine Wahl den Verein letztendlich runinieren würde (solange keine Gemeinnützigkeit da ist, gibt es keine Zuschüsse aus der Sportförderung).

Er kann die Versammlung auf diesen Umstand hinweisen, er darf aber nicht die Kandidaturen dieser Vorstandsmitglieder unterbinden, wenn sie sonst alle erforderlichen formalen Voraussetzungen erfüllen. Die Entscheidung, den Verein durch Wahl dieser Kandidaten ggf. zu ruinieren, muss er der MV überlassen.

JS
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