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Verfasst am: 21.02.09, 17:27 Titel: Ladendiebstahl in Österreich
Ich wurde in Wien vor einer woche bei einem ladendiebstahl (wert:120€) erwischt. Ich bin 23 Jahre alt und deutsche staatsbürger. Vor 3 Jahren wurde ich vom jugendgericht münchen wegen urheberechtsverletzung zu zu Zahlung eines geldbetrages von 150 € an einen gemeinnützigen Verein aufgefordert was ich auch getan habe.
Nun habe ich einige Fragen:
Kann das Verfahren bei einer solchen Summe noch eingestellt werden?
Bin ich nun vorbestraft?
Inwieweit erfahren die deutschen Behörden von meiner Tat?
Kann ich diversion beantragen?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 22.02.09, 16:28 Titel:
Wenn es in Österreich wegen des Ladendiebstahl zu einer Verurteilung kommt, wird die Verurteilung von den österreichischen Behörden dem Bundesamt für Justiz mitgeteilt. Die Verurteilung wird in Deutschland in das Bundeszentralregister eingetragen (§ 54 BZRG).
Das bedeutet, dass der Verurteilte auch in Deutschland als vorbestraft gilt. Der Verurteilte darf sich aber trotzdem als unbestraft bezeichnen, wenn die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen ist (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG). Das gilt nicht gegenüber Gerichten und Behörden in den Fällen des § 53 Abs. 2 BZRG.
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