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Einmietbetrug unter meiner Anschrift

 
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karonlinga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 13:44    Titel: Einmietbetrug unter meiner Anschrift Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

Ich bekam eine Vorladung wegen Einmietbetruges.
Es handelt sich um eine Nacht in einem Hotel an einem Ort an dem ich nicht gewesen bin. Meine Anschrift und mein Name wurden verwendet. Wer dies gewesen sein könnte weiß ich leider nicht.
Zu den Vorladungen zu erscheinen ist mir nicht möglich, da ich zu oft unterwegs bin.
Wie ist die Rechtslage? Kann ich die Aufforderung wegen Geringfügigkeit ignorieren, denn sie bedeuten Stress und Aufwand für mich.Vielen Dank.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 13:49    Titel: Re: Einmietbetrug unter meiner Anschrift Antworten mit Zitat

Aufgrund unserer Forenregeln ganz allgemein:
karonlinga hat folgendes geschrieben::
Kann ich die Aufforderung wegen Geringfügigkeit ignorieren, denn sie bedeuten Stress und Aufwand für mich.
Wie wäre es denn, einfach den Vorladenden anzurufen und das weitere Vorgehen mit ihm zu klären? Geschockt Sehr böse


Verschiebibert ins Strafrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Belehrung, die der Ladung beigefügt war, haben Sie gelesen? So viel Zeit sollten sie unbedingt investieren.

Stellen Sie sich einfach vor, jemand hätte ihr Auto zu Schrott gefahren und dabei ein Nachbarskind schwer verletzt, dann Fahrerflucht begangen und der einzige Zeuge würde nun fragen: "kann ich wegen Geringfügigkeit und weil das Stress und Aufwand für mich bedeutet, lieber zu Hause bleiben?".

Übertriebens Beispiel, der Kern bleibt aber gleich: wir können uns kein Gemeinwesen leisten, in dem jeder nur sein eigenes Süppchen kocht, denn früher oder später brauchen wir alle das Gemeinwesen.
Man sollte solche Ladungen deswegen nicht als lästige Pflicht, sondern als ehrenwerten Dienst eines mündigen Staatsbürgers verstehen. Das nervt, ist ein Zuschussgeschäft, muss aber eben sein.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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karonlinga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist richtig, da haben Sie völlig recht.
Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt.
Das Problem ist, daß man mich nicht für einen Zeugen sondern für den "Täter" hält.
Leider kann ich nicht das Gegenteil beweisen, denn ich weiß nicht mehr wo ich zu dem Zeitpunkt war als es passiert sein soll. Nach meinem (wohlgemerkt) Laienwissen bedeutet dies doch, daß ich versuchen muß, zu beweisen, daß ich unschuldig bin oder nicht?
Den wirklichen Täter zu finden dürfte logischerweise aussichtslos sein.
Da es sich um einen Betrag von 35 Euro handelt, habe ich mir erlaubt anzunehmen, daß sowohl Kosten,Zeit und Mühe des Vorladenden und mir gespart werden könnten wenn ich die Sache ignoriere.
Ich halte dies in einem solchen Fall für ethisch vertretbar.
Meine Frage war deshalb eigentlich: Hat es rechtliche Folgen für mich wenn ich das Schreiben ignoriere.
Immerhin gibt es wie Sie schon sagten wirklich wichtige Fälle, bei denen Personal und Kosten gebraucht werden. Das sich hier jemand einen "bösen Scherz" erlaubt hat und man diesen Jemand nicht finden wird ist unschwer zu erkennen.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Im deutschen Strafrecht gilt (zumindest noch) der Grundsatz, dass der Staat dem Verdächtigen Straftaten beweisen muss.
Rechtliche Folgen unentschuldigen Fernbleibens können Sie der Ladung entnehmen.
Den Kopf in den Sand zu stecken, könnte dabei eine wenig Erfolg versprechende Taktik sein, zumal es im Strafverfahren weniger um Geld und Ethik geht.
Eine strafrechtliche Beratung durch einen Anwalt könnte sich eventuell lohnen.
_________________
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, dass Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben? Diese können Sie, für mich bedauerlicherweise, ignorieren. Niemand muss vor der Polizei erscheinen wenn er von dieser vorgeladen wird. Wenn Sie nicht erscheinen, wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Beschuldigte keine Angaben zur Sache machen möchte. Dann geht die Sache direkt an die Staatsanwaltschaft. Diese trifft dann nach Aktenlage die entsprechenden Entscheidungen: Einstellung, Beantragung Strafbefehl, Beantragung Hauptverhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht.
Sollte es dazu kommen, dann sollten Sie Zeit für´s Erscheinen mitbringen. Auch wenn es lästig wäre. Vielleicht erinnert sich ja der Portier an das Gesicht des Eimietebetrügers?
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Von einer polizeilichen Vorladung gehe ich auch ersteinmal aus. Im Übrigen finde ich die Geschichte etwas komisch. Selbst wenn man nicht bei der Polizei erscheint und im Anschluss dann von der StA vorgeladen wird, stellt sich doch tatsächlich die Frage, warum ein Einmietbetrüger seine richtige Anschrift hinterlässt.

Mit der Behauptung nicht am Ort gewesen zu sein und mit der Behauptung, dass man ja wohl bei einem Einmietbetrug sicher nicht seine richtige Adresse angeben würde, dürfte der ermittelnden StA es nicht schwerfallen, das Verfahren ggf. einzustellen.
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