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Verfasst am: 26.02.09, 00:34 Titel: Pfändung durch Gerichtsvollzieher bei unbezahhlter Ware
Hallo,
mir kam heute beim Fernsehen folgende Frage (die für die Rechtsexperten wahrscheinlich ziemlich banal ist):
Ein Gerichtsvollzieher entdeckt beim Schulnder einen pfändbaren Gegenstand. Jetzt stellt sich aber heraus, dass der Gegenstand beim Versandhaus noch nicht bezahlt wurde. Dies also sehr wahrscheinlich der nächste Gläubiger werden würde.
Wem kommt nun dieser Gegenstand bzw. der Wert davon zugute? Dem Gläubiger, der den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, oder dem Versandhaus, das noch kein Geld dafür gesehen hat?
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