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ich hätte hier eine Frage bezüglich eines Sachverhaltes.
Meine Freunde und ich haben eine Datenbank mit Informationen über ein Computerspiel erstellt, bei denen auch viele Texte über gewisse Kreaturen in diesem Spiel von uns per Hand abgeschrieben, und in unsere Datenbank integriert wurden. (Diese Informationen befinden sich im Spiel, lesbar für jeden. Wir haben sie quasi abgeschrieben und bei uns integriert).
Nun hat eine andere Seite diese Informationen kopiert und nutzt diese jetzt für ihre Zwecke nach dem Motto: "Wieso selbst machen, wenn es andere schon getan haben".
(Wieso sicher das es kopiert wurde und nicht einfach auch von ihnen abgeschrieben wurde?: Fehler beim Abschreiben auf unserer Seite befinden sich auch auf ihrer).
Nun ist meine Frage: Wie ist die Rechtslage in solch einem Falle?
Genießen Informationen, die aus einem Spiel abgeschrieben wurden und in einer Datenbankform präsentiert werden eine Schöpfungshöhe?
Ob eine erforderliche Schöpfungshöhe erreicht worden ist oder nicht ist immer im Einzelfall zu prüfen.
Im Streitfall entscheidet grundsätzlich ein Richter.
Sollte der Text die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlich geschützt zu sein, hätten Sie, falls Sie vom Rechteinhaber kein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen haben, aber selbst ein Problem. Sie haben den Text, wie Sie schreiben, ja selbst abgeschrieben. Es spielt letztendlich keine Rolle ob abgeschrieben oder kopiert. Geklaut ist geklaut _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.02.09, 20:39 Titel:
... und natürlich hätte ein Urheberrechtsverletzer durch seine Verletzungshandlung kein eigenes Urheberrecht begründet, aus dem er wiederum gegen Leute vorgehen könnte, die von ihm kopieren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das hatte ich als selbstverständlich vorausgesetzt _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.02.09, 06:58 Titel:
Aber kann aus geklauten Einzelteilen nicht ein schützenswertes Werk, hier eine Datenbank, entstehen?
Oder eine Collage, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass ein Teil davon, z.B. eine Türklinke, von der Putzfrau beim Nachbarn ohne dessen Erlaubnis abgeschraubt wurde ...
Gruß aus Berlin, Gerd
--------
"I got it one piece at a time
And it didn't cost me a dime
You'll know it's me when I come through your town
I'm gonna ride around in style
I'm gonna drive everybody wild
'Cause I'll have the only one there is around."
http://www.azlyrics.com/lyrics/johnnycash/onepieceatatime.html
Sollte der Text die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlich geschützt zu sein, hätten Sie, falls Sie vom Rechteinhaber kein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen haben, aber selbst ein Problem. Sie haben den Text, wie Sie schreiben, ja selbst abgeschrieben. Es spielt letztendlich keine Rolle ob abgeschrieben oder kopiert. Geklaut ist geklaut
Wir sind eine Spielefanseite und haben Kontakt mit den Entwicklern des Spiels.
Sie haben bis dato noch keinen Anstand gemacht, dass sie das nicht gutheißen.
Immerhin dienen wir der Community des Spiels und dessen Bekanntheitsgrad.
Meine Frage ist aber eigentlich vielmehr, ob pures Abschreiben von Inhalt aus einem Spiel schon schöpferisch ist.
Ich habe etwas im Internet nachgeschaut und hatte verschiedene Beispiele gefunden wie z.B. Collagen, spezielles Anrichten von Geschirr auf einem Bild etc.
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass pures Abschreiben von Inhalt und späteres Präsentieren auf einer Webseite sowohl geistig als auch schöpferisch ist.
Das wäre natürlich negativ für uns.
Gibt es kein Beispiel für diese Rechtslage? Möglicherweise einen veröffentlichten Gerichtsfall der in diese Richtung geht?
Wir sind eine Spielefanseite und haben Kontakt mit den Entwicklern des Spiels.
Sie haben bis dato noch keinen Anstand gemacht, dass sie das nicht gutheißen.
Immerhin dienen wir der Community des Spiels und dessen Bekanntheitsgrad.
Ist aber irrelevant.
Sollte der Rechteinhaber von Ihren Aktivitäten nichts wissen und damit auch nicht einverstanden sein, wäre es ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.
heavy hat folgendes geschrieben::
Meine Frage ist aber eigentlich vielmehr, ob pures Abschreiben von Inhalt aus einem Spiel schon schöpferisch ist.
Nein, was sollte daran schöpferisch sein.
Würde ja letztendlich bedeuten, dass Lischen Müller 'nen kompletten Harry Potter-Band abschreiben könnte und damit ein eigenes Werk geschaffen hätte
heavy hat folgendes geschrieben::
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass pures Abschreiben von Inhalt und späteres Präsentieren auf einer Webseite sowohl geistig als auch schöpferisch ist.
Das wäre natürlich negativ für uns.
Ihre Vorstellungskraft täuscht Sie nicht. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
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