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Chef trägt Mitarbeiter in die Handwerksrolle ein

 
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bokkie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 20:05    Titel: Chef trägt Mitarbeiter in die Handwerksrolle ein Antworten mit Zitat

Hallo,
folgendes Szenario.

Ein Arbeitgeber eines Mittelständischen Betriebes entlässt aus betrieblichen Gründen seinen Handwerksmeister / Betriebsleiter.

Noch bevor der Betreibsleiter seinen letzten Arbeitstag hat, verlangt er von seinem Aussendienstmitarbeiter die originalen Urkunden.

Der Mitarbeiter denkt sich nichts dabei, und händigt ihm diese aus.
Auf Nachfrage hin, wird dem Mitarbeiter erklärt, dass dieser ihn in die Handwerksrolle als Betriebsleiter eintragen lassen möchte, um auch nach dem Ausscheiden des jetztigen Betriebsleiters Baumassnahmen durchführen zu dürfen, weil sonst der Fähigkeitsnachweis nicht erbracht werden kann.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat das auf den Aussendienstmitarbeiter?

Auf Nachfrage bei der Handwerkskammer, wurde ihm mitgeteilt dass er lediglich persönlich für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung verantwortlich ist.

Ein bekannter Handwerksmeister, ist der Meinung einen Konzessionsvertrag müsse abgeschlossen werden.

Darf der Arbeitgeber ohne ausdrückliches Einverständnis, und ohne Zusatzvertrag über die damit verbundenen Tätigkeiten, Pflichten und Verantwortungen einen Mitarbeiter als Betriebsleiter eintragen lassen?

gruß
bokkie
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Loyd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 19:13    Titel: Re: Chef trägt Mitarbeiter in die Handwerksrolle ein Antworten mit Zitat

Hi bokkie

sehe gerade dass dir keiner antwortet, dann probiers ich mal, bin sonst auch nur zum Fragenstellen hier.

Bin selber Handwerksmeister und kenne dieses leidige Thema.

Würde dir empfehlen bei der zuständigen Handwerkskammer anzurufen und Dich von deren Rechtsabteilung evt. ohne konkrete Firmennamen zu nennen, beraten zu lassen.

Du könntest da auch fragen ob Du für die Firma eingetragen wurdest.

Habe selber damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Oder Du fragst deinen Chef.

Meines Erachtens nach ist dafür eine Betriebsleitererklärung notwendig. In dreifacher Ausfertigung. Eine Für Dich, eine für die Firma , eine für die Handwerkskammer.

Im Netz findest du auch Vorlagen.

Wünsche viel Glück Loyd
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Absicht jemanden zum Betriebsleiter zu machen nur um einen Konzessionsträger zu haben sollte man vorsichtig sein.
http://www.buhev.de/2002/10/haftung-verguetung.html

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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