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AG verweigert Restzahlung

 
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magnito
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 06:08    Titel: AG verweigert Restzahlung Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Morgen,

wir haben im letzen Jahr einen Auftrag angenommen über Sanierung einer vom Vor-AN angelegten Hochterrasse incl. Neueindeckung. Lt. Angebot wurde Standardausführung Holz gewählt (Material und Lohn wurde separat ausgewiesen).

Beim Materialeinkauf gab es ein preiswertes Angebot für Bankirei. AG wurde hiervon in Kenntnis gesetzt und wollte dieses haben. Zeugen hierfür sind vorhanden.

Auftrag wurde ausgeführt, vom AG Teilzahlungen lt. Vertrag geleistet. Schwierigkeiten gab es jedoch bei der Abschlusszahlung als AG nichts mehr von der höherwertigen Qualität wissen wollte. Im Gegenteil, wir erhalten jetzt schon das 8. Schreiben des RA des AG mit immer neu aufgeführten Mängeln die nichts mit den geleisteten Arbeiten zu tun haben – wie z.B. lose Dachrinne, Gehwegplatten lose usw. Ein Mangel wurde nachgearbeitet und als behoben vom AG abgenommen. Jetzt bekommen wir zur Krönung ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 2.800 €, da angeblich AG alle Mängel hat nacharbeiten lassen (Restforderung liegt bei 1.100 €).

Komisch ist bei allen Schreiben, es wird jedes Mal ein neuer „Mangel“ aufgeführt, auf die alten wird kein Bezug mehr genommen.

Sollen wir einer Klage entgegen sehen oder selbst einreichen? Als kleines Unternehmen ist es uns leider nicht möglich uns einen Rechtsbeistand zu nehmen da wir für jedes Schreiben in Vorkasse gehen müssen. Anzumerken ist noch, Ehepartner des AG steht aus gesundheitlichen Gründen unter Betreuung. Wir vermuten das die RA-Kanzlei der Betreuer ist und vielleicht dem AG deswegen keine Kosten entstehen für Schriftverkehr etc.

Ich hoffe hier blickt jemand bei diesem Wust durch und wir bekommen einen Rat.

Vielen Dank
magnito
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganze wird zu einem Rechenexemple. Man muß gegenrechnen wieviel noch an Zahlungen aussteht, wieviel ein Anwalt kosten würde, wie groß die Chancen stehen Recht zu bekommen und wie begründet die erwähnten Mängel sind.
Letztlich kann es eventuell billiger sein, sich verklagen zu lassen (sollten die Mängelanzeigen unbegründet sein). Im selben Aufwasch könnte man dann auch seine Restforderungen in Spiel bringen.
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