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Verfasst am: 22.02.09, 10:01 Titel: Wer muss zuerst zahlen oder gibt es dafür einen Begriff ?
Hallo Forum,
A fährt gegen den Gartenzaun von B.
Dabei wird der Gartenzaun beschädigt
und B bricht sich ein Bein, weil er
zufällig hinter dem Zaun steht.
B will Schadensersatz und Schmerzensgeld
von A und sieht gleichzeitig eine Gelegenheit
seine Schulden bei A los zu werden, in dem er
A eine entsprechende Aufrechnung anbietet.
A stellt sich auf folgenden Standpunkt:
zuerst müsse B seine Schulden bezahlen, denn
das sei die ältere Forderung.
Danach könne B ja klagen, wohl wissend, dass
B nach Begleichung seiner Schulden bei A kein
Geld mehr für einen Anwalt hat.
Gibt es für derartiges Verhalten einen juristischen
Begriff ?
A stellt sich auf folgenden Standpunkt:
zuerst müsse B seine Schulden bezahlen, denn
das sei die ältere Forderung.
Danach könne B ja klagen, wohl wissend, dass
B nach Begleichung seiner Schulden bei A kein
Geld mehr für einen Anwalt hat.
Gibt es für derartiges Verhalten einen juristischen
Begriff ?
Bestenfalls "rechtsmißbräuchlich". Es ist aber vor allem schlicht falsch. Es wurden keine Umstände geschildert, die einer Aufrechnung entgegenstünden. Und selbst wenn: B könnte immer noch mit PKH klagen, sofern er hinreichende Erfolgsaussichten hat. Wenn nicht, dann hätte er wohl ohnehin nicht obsiegt.
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