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Verfasst am: 22.02.09, 10:17 Titel: Schreiben zu spät gekommen , neue frist?
Herr X hat eine Frage
Er hat am 1.02 2009 seine Wohnung bezogen
Aufgrund das die Mietbescheinigung noch nicht ausgefüllt war..ist der Sb nach dem Mietvertrag gegangen.
Nun hat Herr X am 19.02.2009 ein schreiben bekommen das aber am 2.02.2009 erstellt wurde und aufgrund von falsch eingabe der Daten bzw der Adresse erst am 19.02 angekommen , die frist war aber bis zum 19.02 die Meitbesch abzugbeben
Nun ist die frage muss der Sb eine neue frist setzen den der bescheid wurde nach §42 sgb1 ausgestellt?
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