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recht.de :: Thema anzeigen - soll man die statsanwaltschaft anzeigen ??
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soll man die statsanwaltschaft anzeigen ??
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 12:07    Titel: soll man die statsanwaltschaft anzeigen ?? Antworten mit Zitat

falls das offtopic hier ist entschuldigung
ich möchte den lesern mal folgenden fall zur kenntnis bringen :
ein autohändler verkauft in kommission ein auto eines freundes an einen dritten aufgrund besonderer umstände für 2000 € auf raten a 100 €.
das auto ist abgemeldet ([Automarke entfernt]),der motor ist defekt,der käufer will sich diesen aber in den nächsten 12 monaten fertig machen.
der brief bleibt natürlich beim händler.
der käufer zahlt keinen cent.nach einigen monaten hin und her ist auch das auto ,also ohne papiere, verschwunden.
der händler macht betrugsanzeige.
dort gibt er an,dass der wagen nicht ihm gehörte und er dafür dann diese summe an seinen freund gezahlt habe;die zahlung sei aber nicht als barzahlung in höhe von 2000€ erfolgt,sondern im wege der verrechnung,da der freund des händlers bei ihm eine halle für monatlich 500€ mietet und der freund somit zuletzt eine jahresquittung i.H.v. 6000€ erhalten habe,aber nur 4000€ tatsächlich geflossen seien.
kurzum : mit bescheid der staatsanwaltschaft ist das verfahren eingestellt worden.
hauptgrund war wohl folgende erläuterung :[u]
der schaden beim gläubiger muß stoffgleich mit dem vorteil beim beschuldigten sein.....das sei hier aber wohl nicht der fall..... ( ! ! ! )
die beschwerde dazu wurde dann von der generalstaatsanwaltschaft unter berufung auf die ersten gründe ebenfalls abgelehnt und eine weitere beschwerde dazu wurde dann als gegenvorstellung gewertet und auch in den" jordan" verwiesen.
pikant dabei ist folgendes : der autohändler hat mit scharfen worten die verfahrensabläufe kritisiert und geschrieben,dass ihn in seiner zeit noch nie jemand eindeutiger betrogen habe als dieser beschuldigte- und der hammer sei,dass NIEMAND den verbleib des fahrzeugs wissen wolle.
er schrieb : kaufvertrag unterschrieben,keinen cent bezahlt,auto verschwunden...eindeutiger gehts wohl nicht.
die statsanwaltschaft reagierte dazu (in der gegenvorstellung) : " dem verbleib des fahrzeugs mußte nicht nachgegangen werden,da ja kein tatbestand vorlag".
so, das soll jetzt mal einer glauben !!
was kann man jetzt noch machen?
soll man die staatsanwaltschaft anzeigen,eine petition einreichen,was soll man machen ???[/u]
_________________
auf jedes schäfchen welches man ins trockene bringen will, lauert ein rudel hungernder wölfe
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

bitte beachten Sie Folgendes:
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Ich muss meinen Beitrag korrigieren:
Um sich seriös mit der Frage des stoffgleichen Vermögensschadens auseinanderzusetzen, muss man zunächst einmal die Ausgestaltung des "Komissionsgeschäfts" verstanden haben.
Wenn der Autohändler einen eigenen Anspruch auf den Kaufpreis erwirbt, könnte - wenn man die Vermögensverfügung im Eingehen des Vertrags sieht [Eingehungsbetrug]-der stoffgleiche Vermögensschaden des Händlers in der (von Anfang an geplanten) Nichterfüllung des Vertrags liegen. Sofern der Vertrag im Namen des Dritten geschlossen würde, läge eben ein Eingehungsbetrug gegenüber dem Händler zu Lasten des Dritten (Dreicksbetrug) vor.


jetzt wird es aber kompliziert
ich fasse mal einfach die fakten zusammen und lasse juristische würdigung heraus:
käufer kauft auto auf raten mit vertrag
käufer zahlt keinen cent,er vertröstet nur
das (abgemeldete)fahrzeug gerät ins nirwana,ohne papiere,denn die liegen beim händler
händler macht betrugsanzeige,reklamiert auch den verbelib des fahrzeugs
staatsanwaltschaft stellt ein und beruft sich auf die o.g.stoffgleichheit
im beschwerdeverfahren ergänzt man dann,dass der verbelib des fahrzeugs nicht zur debatte stand, weil keine straftat vorlag*
*
*
das heißt also : der käufer hat sich mit zahlungsvertrag ein fahrzeug ergaunert,keinen cent bezahlt,das fahrzeug sicher( ohne papiere) an irgendwelche anrüchigen typen verdaddelt,der verkäufer geht leer aus,
und der käufer lacht sich nen ast wie man doch an ein auto rankommen kann ohne jegliche konsequenzen und zeigt allen anderen die lange nase
schiet wat drauf ob man das so oder so benennt oder ob das oder das bestand
fest steht,der eine hat das auto und nix bezahlt,der andere hat das auto nicht mehr und nix kassiert
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::
schiet wat drauf ob man das so oder so benennt oder ob das oder das bestand
fest steht,der eine hat das auto und nix bezahlt,der andere hat das auto nicht mehr und nix kassiert


Nun ist es aber so, dass den Staat im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens nur interessiert, ob staatliche Strafgesetze verletzt wurden. Ob vertragliche Ansprüche erfüllt werden oder nicht, interessiert den Staat nicht. Er gibt dem Bürger aber die Möglichkeit an die Hand, seine Ansprüche in einem (zivilgerichtlichen) Verfahren durchzusetzen. Das ist aber kein kostenloser Service.


hmm,dann sollte man einfach mal den focus rein auf den "erwerber" richten....der hat also nun das fahrzeug ohne einen cent zu zahlen weitervermarktet,hat sich mit dem kaufvertrag ggfls. den wertesten geputzt,falls nichts billigeres zur hand war und die staatsanwaltschaft kann nun ggfls. sich auf wichtigere dinge stürzen als auf leute die kaufen,nix zahlen und die kaufgegenstände verschwinden lassen ( in noch dunklere kanäle)
zbs. auf die 25 € die mir einer draufgebrummt hat,weil ich ein fahrzeugschein nicht dabei hatte,danach aber es zwischen den sitzen fand und entsprechend widerspruch einlegte...das liegt nun beim staatsanwalt
ich denke mal der wird nun mit aller gesetzeshärte das bis zum bitteren ende (wie ich auch) durchpauken....
und wer weiß, vielleicht es es ja der selbe wie bei dem o.b.fall... Lachen
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Lieber aristoteles karassavidis,

vielleicht wird Ihnen das Handeln der Staatsanwaltschaft klarer, wenn Sie sich einmal fragen, warum das Strafrecht immer ultima ratio sein muss, das Strafrecht fragmentarisch ist und niemand für eine Tat bestraft werden darf, die (zum Zeitpunkt der Tat) nicht den Tatbestand einer gesetzlichen Strafnorm erfüllt hat.

Die genauen Hintergründe Ihres Einzelfalls sind hier nicht bekannt, so dass es zumindest schwierig ist, zu klären, ob die Staatsanwaltschaft einen Fehler gemacht hat. So etwas kann natürlich ärgerlich sein.

Ihre Frage, ob am die Staatsanwaltschaft deswegen "anzeigen" soll, spricht aber dafür, dass Ihnen Sinn und Zweck des Strafrechts nicht wirklich klar sind.


verehrter beitragsschreiber,
sie sitzen ja nicht in der haut des geschädigten,insofern können sie hypothesieren und teleologisieren wie es ihnen paßt
ich kenne einen ebenfalls nahen fall, da hat dann jemand eine immobilie verkauft und trotz vorheriger prozesse und mängelgutachten mit mietern dem käufer nichts dergleichen erläutert und lediglich über einen makler mietvertragsunterlagen dem expose beigefügt
der käufer hat gekauft,dann erfahren,das ein gutachten zwischen dem verkäufer und einem mieter gerichtlich erstellt und 30000dm mängel aufwies,dann hat der käufer noch erfahren,das bereits 30% die miete gemindert wurde,seit einem jahr vor dem kauf bereits,dann hat er erfahren,dass eine zusatzvereinbarung die der käufer nicht kannte, beinhaltete,das der MV auf 20 jahre fixiert worden war und eine garage die nicht im MV stand kostenlos mitübergeben wurde...all das wußte der käufer nachweislich nicht
im angestrengten prozeß,weil vorgerichtlich keine einlassung kam, mußte der käufer einem vergleich zustimmen, sonst hätten sie ihm die hosen ganz runtergezogen
als er dann den verkäufer wegen arglistiger täuschung anzeigte stellte der staatsanwalt das verfahren mit folgender begründung ein :
eine arglistige täuschung bestand nicht,da eine solche nur in frage käme wenn zwischen den vertragspartnern ein besonderes vertrauensverhältnis bestehen würde
da aber beide sich fremd waren, kam das nicht in frage..........
eingestellt.....
ich denke mal eher, mein lieber beitragsschreiber,auch wenn sie mir widersprechen wollen, es spielt sicher auch eine rolle wer wen verklagt
ein ausländer einen deutschen ist dann immer schon mal nicht sehr optimumsmäßig preferiert
übrigens : der verkäufer war amtierender rechtsanwalt und eine der größten nummern in D in insolvezen... Cool
mir fällt dabei nur auf, dass doch die strafermittlungsbehörden unheimlich vile freiräume haben aktiv zu werden oder zu verweisen
ich kann da nur an ein götz-zitat denken....
_________________
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Verschoben aus der Rechtsphilosophie ins Strafrecht. Winken
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Hallo aristoteles karassavidis,

Sie werden verstehen, dass ich Ihre Geschichten ohne Aktenkenntnis kaum beurteilen kann. Ich kann mir kein Bild davon machen, was Sie erlebt haben.
Es erscheint mir jedoch als problematisch, dass Sie sich Ihre Meinung auf der Grundlage von Bauchgefühlen und subjektiven Erfahrungen zu bilden scheinen, ohne die jeweiligen rechtlichen Hintergründe verstanden zu haben. Man muss sich schon darüber im Klaren sein, dass Recht und Gerechtigtkeit zwei verschiedene Dinge sind. Vielleicht sollten Sie sich die konkreten Probleme von einem versierten Rechtsanwalt erläutern lassen.

P.S.:
aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::
mir fällt dabei nur auf, dass doch die strafermittlungsbehörden unheimlich vile freiräume haben aktiv zu werden oder zu verweisen

Das Opportunitätsprinzip ist unter anderem notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft zu erhalten. Der Freiraum hat schon seinen Sinn. Gleichwohl können wir hier nicht ohne Weiteres klären, ob in den von Ihnen genannten Fällen Fehlentscheidungen der Staatsanwaltschaft vorliegen.


hallo
sie verkennen meinen anspruch; ich habe keinerlei anspruch darauf,dass jemand meinen schlußfolgerungen positiv gegenübersteht
wenn sie mir jedoch bauchgefühle unterstellen wollen,die für mich grundsätzlich tabu und ultima ratio sind,da ich ein anhänger ganzheitlicher systematik bin,tun sie mir unrecht
mir sind die fälle im grunde genommen schnuppe,da ich für mich persönlich schlüsse daraus gezogen habe
die quintessenz meiner doch großen erfahrung ist :
niemals jäger sein, immer die "gejagten-stellung" einnehmen
je nachdem wer das liest und wo er herkommt,welche erfahrung er gemacht hat, kann diesen satz nachvollziehen
der "jäger" ist in unserem system die denkbar schlechteste ausgangslage
*
ich sage das wirklich nicht mit verbitterung,aber ich habe bereits die gejagten-stellung eingenommen : jeder der was nicht ganz hunderprozent definiertes will oder ähnlich, den mache ich zum bittsteller und forderer, also zum" jäger"
mit dieser erfahrungs-quintessenz habe ich mittlerweile auch schon erste erfolge einfahren können Auf den Arm nehmen
um so mehr spaß wenn man diese taktik bei den "ausgangstaktikern" anwendet
sie mit ihren eigenen mitteln schlagen ist ein sehr erhabenes und genugtuendes gefühl
wie gesagt, anderen die spielregeln vorgeben lassen,dann das spiel am besten spielen... Lachen
weil das mittlerweile meine erfahrungs-einstellung geworden ist,kann ich doch einiges ungemach ertragen
und erst recht mit der erwartungshaltung zukünftig nie mehr jäger zu sein...
das ist- neudeutsch- GEIL!!
wir sehen täglich wie es ist wenn andere jäger sind....siehe zumwinkel,siehe ähnliche gejagte Winken

_________________
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
hre Auffassung ("Schlussfolgerungen") teile ich ausdrücklich nicht.

Und es scheint mir bei Ihrem Anliegen doch eher um Emotionen als Vernunft zu gehen.

Ich klinke mich aber an dieser Stelle aus. Das Jäger- und Gejagtengedöns ist nicht meine Welt.


danke für das statement
jedoch habe ich expressis verbis keinen beifall angefordert und bin entsprechend beim ausbleiben desgleichen nicht enttäuscht Winken
das "gedöns" ist die quintessenz bisheriger 27 jähriger erfahrung im gewerblichen bereich
sicher kann kein mensch in die haut eines anderen schlüpfen
und sicher ist manchmal eine gesunde portion empathie vonnöten um die teleologische intention des gegenüber nachvollziehen zu können
wer darin (empathie) bevorzugt ist hat halt weniger probleme mit dem antipoden
wer es nicht ist versteht halt öfter bahnhof,das ist vollkommen normal und anthropogen
und nur wer vormals als jäger jagte,kann überhaupt ein lied davon singen wieviel meistbegünstigter eine gejagten-stellung ist
das ein betrachter der weder jäger war noch gejagte kennt das nicht nachvollziehen kann ist pure logik
ich unterstelle ihnen also keinesfalls unkenntnis oder bauch-verbalität oder emotionsartikuliererei,sondern ich gestehe ihnen mangels persönlicher betroffenheit bzw. erfahrung ein,dass sie aus unkenntnis mit unkenntis bzw. unerfahrenheit reagieren
das gilt natürlich nur für den bezugsfall
darum tauscht man ja in foren themen aus und kann sich teilweise an der kenntnis mancher leute bereichern und an der unkenntnis anderer sich erheitern....
_________________
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comander01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

@aristoteles karassavidis

Sorry, ich versteh von ihrem letzten Post nicht ein Wort, aber ich mach mir da jetzt keinen Kopp, ich hol mir jetzt Chips und ne Cola und harre der Dinge, die da kommen werden.
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist mir ehrlich gesagt völlig egal, was Sie von unserem Strafrecht halten und wie Sie es finden, dass der Staat gewissen rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt. Entweder begreifen Sie diese nicht oder Sie wollen es nicht, ist mir ebenfalls egal. Ihnen das zu erklären würde zu lange dauern und zu wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Was diesen komischen Fall betrifft ist es aber so: Sie haben einen Vertrag mit einem Kunden geschlossen. Die Staatsanwaltschaft ist nicht dazu da, die Ausgestaltung und Durchführung Ihrer Vertragsverhältnisse zu überwachen, sondern hat bessere Dinge zu tun: Z.B. das, was Sie bereits erwähnt haben - Sie wegen nicht Mitführen der nötigen Papiere dranzukriegen! Wenn Ihr Schuldner seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, dann klagen Sie doch verdammt noch mal auf Kaufpreiszahlung. Was zum Teufel ist daran so schwer? Solange Sie das nicht tun hat der Staat nicht das geringste mit diesem Fall hier zu tun.

Im Übrigen sei Ihnen noch gesagt: Mal angenommen die Staatsanwaltschaft hätte den Käufer angeklagt aufgrund Ihrer Anzeige: Was hätten Sie davon? Selbst wenn er verurteilt wird kriegen Sie weder das Auto noch einen Cent des Kaufpreises. Sie hätten dem Staat lediglich ein strafbares Verhalten angezeigt (bitte über den Wortsinn nachdenken), was danach passiert, geht nur noch den Angeklagten und den Staat etwas an, nicht Sie.

Und dieses Jäger-Gejagten-Zeug können Sie gerne mal in einer Tier-Dokumentation verfilmen und dort ausbreiten. Mich (und ich glaube auch andere) interessiert es eher weniger ob Sie sich als Beute fühlen oder nicht, es hat nicht das geringste mit der Rechtslage zu tun, sondern ausschließlich mit ihrer psychischen Verfassung. Damit können wir Ihnen hier nicht helfen, es gibt jedoch auch dafür Spezialisten. Unser Recht jedenfalls kennt derartige Gedanken nicht.

Entweder Sie haben einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung bzw Schadensersatz oder nicht. Es gibt da keinen Gejagten und auch keinen Jäger oder Sammler. Wenn der Anspruch besteht, setzen Sie ihn durch, wenn nicht - nun dann eben nicht.

Entschuldigung wenn meine klaren Worte etwas zu klar waren, aber nachdem ich mir jetzt fünf Posts über das Gejagtendasein durchlesen musste und zum tausendsten Mal hören musste, dass unser Staat ja so ungerecht ist, hielt ich es für das Beste.

Gruß Hafish
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::

das "gedöns" ist die quintessenz bisheriger 27 jähriger erfahrung im gewerblichen bereich
sicher kann kein mensch in die haut eines anderen schlüpfen
und sicher ist manchmal eine gesunde portion empathie vonnöten um die teleologische intention des gegenüber nachvollziehen zu können.



Dieses Forum ist dem Inhalt des Deutschen Rechts gewidmet.

Es könnte Hilfestellung leisten, wenn Sie lediglich intellektuell eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht ohne weiteres verstehen können.

Unglücklicherweise besteht Ihr Problem allerdings darin, dass Sie der Ansicht anhängen, dass dass das staatliche Recht so zu sein habe, wie sie das gern hätten und weil sie "Betroffener" seien.

Das ist keine Rechtsfrage, sondern allenfalls eine Frage eineger gestörten Realitätswahrnehmung - somit ein psychisches Problem und demnach der Zuständigkeitsbereich anderer Experten.

Auf der Basis lässt sich demnach auch nicht rechtlich diskutieren. Ihre Grundauffassung ist rechtlich ganz einfach nur falsch.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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aristoteles karassavidis
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Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::

das "gedöns" ist die quintessenz bisheriger 27 jähriger erfahrung im gewerblichen bereich
sicher kann kein mensch in die haut eines anderen schlüpfen
und sicher ist manchmal eine gesunde portion empathie vonnöten um die teleologische intention des gegenüber nachvollziehen zu können.



Dieses Forum ist dem Inhalt des Deutschen Rechts gewidmet.

Es könnte Hilfestellung leisten, wenn Sie lediglich intellektuell eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht ohne weiteres verstehen können.

Unglücklicherweise besteht Ihr Problem allerdings darin, dass Sie der Ansicht anhängen, dass dass das staatliche Recht so zu sein habe, wie sie das gern hätten und weil sie "Betroffener" seien.

Das ist keine Rechtsfrage, sondern allenfalls eine Frage eineger gestörten Realitätswahrnehmung - somit ein psychisches Problem und demnach der Zuständigkeitsbereich anderer Experten.

Auf der Basis lässt sich demnach auch nicht rechtlich diskutieren. Ihre Grundauffassung ist rechtlich ganz einfach nur falsch.


ich danke ihnen,die letzten posts der anderen teilnemher ebenfalls, für ihr statements Winken
ich unterstelle mit nichtwissen,dass es sich bei ihnen um beamtete teilnemher handelt
-diese unterstellung ist empathisch-
selbstverständlich ist ihre loyalität diesbezüglich gegeben
sie machen sich es aber auch etwas zu leicht
sie gehen mir an die wäsche und empfehlen mich implizit gar nem doc,doch damit stellen sie sich selbst doch nicht besser da
ich habe einen fall begonnen und diesen zur erörterung gebracht
wenn wir uns morgen früh bei einigen hunderten gerichten in D treffen würden und den ausgang diverser verfahren dort abwarten könnten,so erhielten wir überwiegend den eindruck,das die hälfte aller beteiligten sich irrt
so ähnlich ist es hier auch
die bestätigung der jeweiligen behörde,das das "erstprodukt" also die einstellung korrekt war,ist lange kein beweis der rechtmäßigkeit
sie können sich hier mit zig leuten auf die seite der staatsanwaltschaft stellen,ich bleibe trotzdem bei der auffassung,wenn jemand mit vertrag was kauft,den vertrag nicht einhält,also von anfang an keinen cent bezahlt, und den kaufgegenstand sogar noch verschwinden läßt,ist er ein betrüger
da war der haifisch oben doch zumindest nah dran an einer unprovokativen reaktion Winken
sie müssen nicht meiner meinung sein,aber warum unterstellen sie mir praktisch geistige desorientierung??
ich kann da sicher nicht welten vom gesunden rechtsempfinden entfernt sein,auch wenn einige das so darstellen wollen
ich kann fehler gerne eingestehen und einsehen,aber dann möchte ich meine falsche haltung auch zweifellos als solche auch nachvollziehen können
mit unterstellugen und angriffen komme ich dem jedoch nicht näher Mit den Augen rollen
_________________
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Charon-
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Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::
ich bleibe trotzdem bei der auffassung,wenn jemand mit vertrag was kauft,den vertrag nicht einhält,also von anfang an keinen cent bezahlt, und den kaufgegenstand sogar noch verschwinden läßt,ist er ein betrüger


Das darf ja auch durchaus Ihre Meinung sein, dennoch gibt es einen Unterschied zwischen Ihrer Meinung und den Gesetzen dieses Landes.

Zweifelsohne ist das von Ihnen beschriebene Verhalten rechtswidrig und mit großer Wahrscheinlichkeit muss der Käufer Ihnen den entstandenen Schaden in vollem Umfang ersetzen, also auch Gerichtsverfahren etc.

Davon völlig unabhängig ist jedoch die Frage, ob hier ein Verhalten im Sinne einer Straftat vorliegt. Dies zu bewerten liegt bei dafür ausgebildeten Juristen, gemeinhin als Staatsanwälte bezeichnet. Diese haben den Fall geprüft und den Fall eingestellt. Dagegen sind Sie im Rahmen der Ihnen zustehenden Rechte vorgegangen und haben den Fall überprüfen lassen, mit der Ergebnis, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde.

Für den neutralen Beobachter steht damit die Entscheidung zweier Fachstellen gegen Ihre persönliche Meinung, weshalb der neutrale Beobachter zunächst davon ausgehen muss, dass die Fachstellen den Sachverhalt schon richtig einschätzen und die Einstellung korrekt war.

Nun kann es natürlich sein, dass dem eben nicht so ist, und beide Stellen tatsächlich einen Fehler gemacht haben. Sie haben nun gefragt, was Sie tun können, und die Antwort lautet: Nichts.
Das Strafverfahren obliegt alleine dem Staat und den dafür bestimmten Stellen, wenn diese sich entscheiden, das Verfahren ohne Anklage einzustellen, weil eine Straftat nicht erkennbar ist, dann ist das deren Recht, insbesondere, wenn diese Entscheidung durch die Kontrollstelle bestätigt wird. Sie haben, so weit ich das sehe, keine Möglichkeit, ein Strafverfahren zu "erzwingen".

Was Ihnen bleibt, ist eine Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf dem ordentlichen Rechtsweg.

Wobei ich sagen muss, mir erschließt sich das zugrundeliegende Geschäft immer noch nicht. Der Wagen wurde bei Ihnen für 500 Euro im Monat aufgestellt, und sollte für 2000 Euro verkauft werden. Aber wer war denn nun zum Zeitpunkt des Verkaufs der Eigentümer des Wagens? Sie oder ein Dritter?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir jetzt jedenfalls sicher, warum ich mir für die Arbeit in einem Forum fest vorgenommen habe einem notorischen Kleinschreiber nicht mehr zu antworten:

1. weil das notorische Kleinschreiben das Symptom einer ernsten Erkrankung sein könnte, und ich als Nichtmediziner in einbem solchen Fall gnadenlos überfordert wäre, und

2. weil ich es als eine Zumutung ansehe, wenn jemand der Hilfe sucht ständig meint die Rechtschrebung missachten zu müssen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::
ich bleibe trotzdem bei der auffassung,wenn jemand mit vertrag was kauft,den vertrag nicht einhält,also von anfang an keinen cent bezahlt, und den kaufgegenstand sogar noch verschwinden läßt,ist er ein betrüger


Dann sollten Sie sich an einen Bundestagsabgeordneten Ihrer Wahl wenden, mit der Bitte, er möge durch einen Gesetzesänderungsvorschlag darauf hin wirken, dass das Strafgesetzbuch IHREN Vorstellungen von Recht und Unrecht angepasst wird... Mit den Augen rollen
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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