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recht.de :: Thema anzeigen - soll man die statsanwaltschaft anzeigen ??
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soll man die statsanwaltschaft anzeigen ??
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 10:54    Titel: Re: soll man die statsanwaltschaft anzeigen ?? Antworten mit Zitat

Hallo,

aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::
kurzum : mit bescheid der staatsanwaltschaft ist das verfahren eingestellt worden.
...
die beschwerde dazu wurde dann von der generalstaatsanwaltschaft unter berufung auf die ersten gründe ebenfalls abgelehnt und eine weitere beschwerde dazu wurde dann als gegenvorstellung gewertet
...
was kann man jetzt noch machen?

möglich ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 - 4 StPO. Darauf und auf die Antragsfrist (1 Monat) müsste die Generalstaatsanwaltschaft in dem ablehnenden Bescheid normalerweise hingewiesen haben.
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::

ich danke ihnen,die letzten posts der anderen teilnemher ebenfalls, für ihr statements Winken
ich unterstelle mit nichtwissen,dass es sich bei ihnen um beamtete teilnemher handelt
Wie sooft irren Sie auch hier.
Zitat:
selbstverständlich ist ihre loyalität diesbezüglich gegeben
Sie sind ja lustig. Wenn jemand Ihnen nicht zustimmt, dann weiß er in Wirklichkeit, dass Sie Recht haben, aber stimmt nur aus Loyalität mit dem Staat nicht zu.


Zitat:
wenn wir uns morgen früh bei einigen hunderten gerichten in D treffen würden und den ausgang diverser verfahren dort abwarten könnten,so erhielten wir überwiegend den eindruck,das die hälfte aller beteiligten sich irrt
Da Gerichtsverfahren in der Regel eine Art von Streit dastellen, in dem mind. 2 Meinungen aufeinanderprallen, ist es auch logisch, dass sich die Hälfte der Beteiligten irrt. Wie auch immer, Sie haben mit dem Betrugsverfahren gegen den Käufer rein gar nichts zu tun, ich sagte bereits, dass dies eine Sache zwischen dem Staat und dem Beschuldigten ist.


Zitat:
sie können sich hier mit zig leuten auf die seite der staatsanwaltschaft stellen,ich bleibe trotzdem bei der auffassung,wenn jemand mit vertrag was kauft,den vertrag nicht einhält,also von anfang an keinen cent bezahlt, und den kaufgegenstand sogar noch verschwinden läßt,ist er ein betrüger
Das zeugt von wahrer Größe und geistiger Reife. Nur frage ich mich, was Sie in einem Forum zu suchen haben, wenn die Meinung der anderen für Sie irrelevant ist.


Zitat:
da war der haifisch
Soll das eine Anspielung auf Jäger und Gejagte sein? Achtung Verschwörungstheorie: Wenn Sie in meinem Nickname noch ein paar Buchstaben verändern, kommt "Staatsanwaltschaft" raus Winken

Zitat:
sie müssen nicht meiner meinung sein,aber warum unterstellen sie mir praktisch geistige desorientierung??
Möglicherweise, weil Sie eine Frage gestellt haben, die Antworten jedoch ignorieren und stattdessen wie ein Kind im Sandkasten auf dem Standpunkt beharren, dass jedermann in diesem Land Ihren Ansichten von Recht und Gesetz zu folgen hat. Dazu gleich noch was.


Zitat:
ich kann da sicher nicht welten vom gesunden rechtsempfinden entfernt sein,auch wenn einige das so darstellen wollen
Das gesunde Rechtsempfinden sagt Ihnen, dass jemand der seine Raten nicht zahlt ins Gefängnis muss und nicht zur Zahlung verurteilt werden sollte? Ok....



Zitat:
ich kann fehler gerne eingestehen und einsehen,aber dann möchte ich meine falsche haltung auch zweifellos als solche auch nachvollziehen können
mit unterstellugen und angriffen komme ich dem jedoch nicht näher Mit den Augen rollen
Ich habe aber vielmehr den Eindruck, als würde es zu diesen "Angriffen" kommen, weil Sie gerade nicht in der Lage sind, Irrtümer einzugestehen. Sie weigern sich beharrlich uns zu glauben, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft hier richtig gewesen sein könnte und Sie sich stattdessen als mündiger Bürger selbst um Ihre Vertragsangelegenheiten kümmern müssen. Ich schätze, wenn Sie die (in diesem Forum oftmals fachkundigen) Meinungen der anderen respektieren, wird Ihnen auch niemand mehr etwas vorwerfen.

Um die Situation abzukühlen, schlage ich Ihnen einmal folgendes vor: Sie werfen einen Blick ins StGB, zitieren mal den § 263 StGB und gehen dann die Tatbestandsmerkmale durch. Und bei jedem schreiben Sie dazu, warum Sie der Meinung sind, dass das jetzt zutrifft. Wenn Sie mit der Subsumtion dann fertig sind und immer noch der Ansicht sind, dass es sich hierbei um Betrug handelt, dann können wir über die einzelnen Punkte reden und entweder erkennen, dass Sie Recht haben, oder Sie erkennen, dass wir Recht haben. Aber so bringt das hier erstmal nichts.
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

guten abend,auch den kleinschreibfans Cool

also,leider gehen einige von ihnen etwas über die strenge
ich weiß auch nicht welche defekte da kompensiert werden sollen und bin auch nicht für deren kurierung preferiert

oben schreibt ein user,das er nicht die verhältnisse verstanden hat :
nochmal : auto verkauft für 2000€
auto gehörte meinem freund und mieter,der eine halle für 500/monatlich von mir mietet
kunde zahlt keinen cent,läßt das auto zudem verschwinden,ich weiß aus zuverlässiger quelle,das er den wagen an ausländische autohändler zum schlachten verkauft hat...
das konnte ich nicht erzählen,weil die araber dann durchdrehen und mir den schwarzen peter zuschieben würden
darum habe ich bei der staatsanwaltschaft ja darauf gedrängt,das die den verbleib des fahrzeugs klären,also nur über den käufer möglich,da ich ja sagte ich weiß nicht wo der das auto gelassen hat...entsprechend hätte die staatsanwaltschaft dann ja wohl erfahren,das der käufer ein unbezahltes auto ohne papiere weiterverkauft hat...
weil nun damals kein cent kam und das auto verschwunden war habe ich notgedrungen meinem freund und mieter gegenüber den kaufpreis zu tragen gehabt,also habe ich ihn 2000€ weniger miete zahlen lassen, sodass er selbst völlig schadlos blieb....
vielleicht war das etwas aufschlussreicher
*
*
ich würde sie bitten keine impliziten angriffe zu tätigen
ich tausche mich gerne aus,auch kontrovers, aber negatorischer ehrenschutz muß nicht sein
..ich fahre doch im untersten gang und möchte nicht im streit erwachsen..
aber ich habe auch beim einstecken ein begrenztes pensum
darum sollten wir bitte die bälle flach halten
..ich denke mal solche art von eingehung auf anfragen wie es der user charon oben gemacht hat,ist genau die art von anspruch eines fragers an die erwiderer
wer diese art von eingehung nicht beherrscht sollte sich besser eines kommentars enthalten
übrigens: der user charon hat mir auch nicht aplaudiert,aber ich kann sehr gut mit seiner auffassung leben
anhand mancher eingehung hier kann man verifizieren warum die deutschen nachbarschaftsstreitweltmeister sind.... Cool
_________________
auf jedes schäfchen welches man ins trockene bringen will, lauert ein rudel hungernder wölfe
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Charon-
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::
auto gehörte meinem freund und mieter,der eine halle für 500/monatlich von mir mietet. kunde zahlt keinen cent


Also läge der wirtschaftliche Schaden durch den nicht gezahlten Kaufpreis bei Ihrem Freund als Eigentümer des Wagens, der nun die Bezahlung nicht erhält.

Ihr Schaden entsteht aus diesem Sachverhalt:

Zitat:
also habe ich ihn 2000€ weniger miete zahlen lassen, sodass er selbst völlig schadlos blieb


Da Frage ich mich, warum haben Sie auf einen Teil der Miete verzichtet? Sie haften doch nicht dafür, dass der Käufer dem Eigentümer nicht das geschuldete Geld zahlt, Sie müssen doch nur die Forderung abtreten (oder übersehe ich eine Sonderregelung für Kommissionsgeschäfte?)

Entsprechend bestünde Ihr Schaden auch nicht auf Grund der Handlungen des Käufers, sondern auf Grund Ihrer Entscheidungen (Sie mussten ja nicht auf die Miete verzichten).

Das wäre dann die Erklärung für die von der Staatsanwaltschaft festgestellte fehlende Stoffgleichheit, da die fehlende Zahlung des Käufers nichts mit Ihrem Schaden zu tun hat.

Eine Betrugsanzeige könnte allenfalls Ihr Freund machen, der hat aber gerade keinen Vermögensschaden erlitten, da Sie ihn schadlos gehalten haben.

Das ist aber nur meine Interpretation des dargestellten Sachverhalts, evtl. habe ich ja auch irgendwo einen Denkfehler?
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