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Hallo! In anderen Themen bin ich mit meiner Frage zur Abschreibung von Negativeinkünften (§17 ESt.) vertreten. Es stellte sich dort die Frage, wie ich Verluste aus dem Jahr 2007 im Steuerjahr 2008 geltend machen kann, obwohl ich seit 2008 nicht in Deutschland, sondern in Österreich arbeite...
Der Grund dafür wird in meiner zweiten Frage hier behandelt:
Für 2007 wurde dem FA die Anlage GSE nachgereicht (§17). Soweit i.O. laut FA. Allerdings will dieses den Verlust nicht für 2007 anerkennen, sondern erst für 2008.
Sehr strategisch vom FA - da ich nun weiß, wie schwierig es für mich dadurch werden kann !
Mein Steuerberater hatte dann in einem Schreiben den Abschreibungszeitraum 2007 mit Musterurteilen des FGH untermauert und auf die Notwendigkeit der Abschreibung in 2007 verwiesen. Dies lies das FA "ziemlich kalt", denn zwischenzeitlich erhielt ich meinen korrigierten Einkommensteuerbescheid auf Basis der nachgereichten Anlage GSE:
Hintergund und Inhalt der Anlage GSE:
2007 - Verlust aus GmbH (§17) - z.B. ./. 10.000,00 EUR
2007 - Verlust aus GbR - z.B. ./. 5.000,00 EUR
Inhalt des neuen Bescheides des FA:
"Einkünfte aus Gewerbebtrieb und Beteiligungen": ./. 5.000,00 EUR
In meiner Gutgläubigkeit habe ich den Inhalt des neuen Bescheides auf die Verluste der GbR gemünzt - schließlich ist die GmbH (in meiner Sicht) nicht explizit erwähnt worden.
Somit habe ich innerhalb der Einspruchsfrist NICHT widerrufen. Ziemlich blöd, was sich nach Angaben meines Beraters nachher raustellte. (jajajaja, meine Vollmacht zur Privatsteuer hat er erst später von mir erhalten - auch ziemlich blöd.) D.h., dass entgegen meines Glaubens, KEIN weiterer Bescheid folgt, in dem auch der Verlust aus §17 separat erwähnt sein wird... Die Konsequenzen werden ja im anderen Beitrag behandelt....
Meine Frage ist, ob dieser neue Bescheid ausreichend Auskunft und Transparenz bietet, um die Verlustabschreibungen beider Firmen zuordnen zu können:
Anerkennung des Verlustes aus GbR 5.000 EUR? Anerkennung des Verlustes aus §17 5.000 EUR? Beide Firmen jeweils mit einem Verlust von 2.500 EUR ?.
Nach meiner Sicht ist diesen Bescheid "unvollständig" da GbR und GmbH §17 nicht zusammengefasst werden kann?!
Ist dies normal? Bietet dies einen Ansatzpunkt für einen Einspruch auch außerhalb der Einspruchsfrist - vor allem, da der "Abschreibungszeitraum 2007 oder 2008" noch in "Diskussion" mit dem FA war...?
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