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SH-Recht noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.02.09, 15:48 Titel: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassungen? |
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Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat den Banken versprochen, schnell 15% der Personalkosten einzusparen. Dieses soll über einige Entlassungen und der vereinzelten Anmeldung von Kurzarbeit geschehen. Die Mitarbeiter, die nicht entlassen, aber in Kurzarbeit geschickt werden, sollen einen Arbeitsausfall von 100% haben.
Bei mir macht sich das Gefühl breit, dass die "teuren" Mitarbeiter in 100%ige Kurzarbeit geschickt werden sollen, um eine Abfindung zu sparen.
(I.d.R. kann ja davon ausgegangen werden, dass sich die meisten, die 100% ausfallen, einen neuen Job suchen werden, da 60-67% nto. nicht wirklich ausreichend sind.)
Ist das rechtens?
Vielen Dank für eine Meinung und gerne auch eine Quelle
Schönen Sonntag weiterhin! |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.02.09, 16:32 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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SH-Recht hat folgendes geschrieben:: | Ist das rechtens? | Was genau, bitte? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 22.02.09, 16:38 Titel: |
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Hallo,
warum sollte der AG so eine Abfindung sparen wollen, die er gar nicht zahlen müsste?
Aus welchen Abteilungen sind denn die einzelnen AN?
Wird da eine kompl. Abteilung dichtgemacht?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Günni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2004 Beiträge: 1232
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Verfasst am: 22.02.09, 16:55 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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Was ist denn die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Kurzarbeit? _________________ mfg
Günni |
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SH-Recht noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.02.09, 18:07 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | SH-Recht hat folgendes geschrieben:: | Ist das rechtens? | Was genau, bitte? |
Kann der AG einen Teil der Belegschaft in 100% Kurzarbeit schicken und zeitgleich einen anderen Teil der Belegschaft entlassen?
Man hat z.B. einen Vertriebler vertragskonform entlassen (nicht betriebsbedingt) und will einen aus der IT in 100% Kurzarbeit schicken. |
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SH-Recht noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.02.09, 18:11 Titel: |
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Elektrikör hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
warum sollte der AG so eine Abfindung sparen wollen, die er gar nicht zahlen müsste?
Aus welchen Abteilungen sind denn die einzelnen AN?
Wird da eine kompl. Abteilung dichtgemacht?
MfG |
Warum müsste der AG keine Abfindung zahlen?
Die AN sind aus Abteilungen, wie IT, Buha, Vertrieb, Sekretariat, Backoffice.
Es handelt sich nur um vereinzelte MA. |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 22.02.09, 18:33 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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Günni hat folgendes geschrieben:: | Was ist denn die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Kurzarbeit? |
? wenn Du die gesetzlichen meinst => SGB III ab § 169 ff.
SH-Recht hat folgendes geschrieben:: | Warum müsste der AG keine Abfindung zahlen? |
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, es gibt keinen automatischen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung.
Zitat: | Man hat z.B. einen Vertriebler vertragskonform entlassen (nicht betriebsbedingt) und will einen aus der IT in 100% Kurzarbeit schicken. |
Kleinbetrieb? kein BR? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.02.09, 18:49 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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SH-Recht hat folgendes geschrieben:: | Kann der AG einen Teil der Belegschaft in 100% Kurzarbeit schicken und zeitgleich einen anderen Teil der Belegschaft entlassen? | Ja.
SH-Recht hat folgendes geschrieben:: | Man hat z.B. einen Vertriebler vertragskonform entlassen (nicht betriebsbedingt) | Auch hier eine Nachfrage: was ist denn eine vertragskonforme Entlassung?
SH-Recht hat folgendes geschrieben:: | Warum müsste der AG keine Abfindung zahlen? | Weil es bis auf eine einzige Ausnahme keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 22.02.09, 19:32 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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Biber hat folgendes geschrieben:: |
Weil es bis auf eine einzige Ausnahme keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt.
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Hallo,
zur Ergänzung meines Wissens:
Wann wäre das?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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SH-Recht noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.02.09, 19:42 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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Smiler hat folgendes geschrieben:: | Günni hat folgendes geschrieben:: | Was ist denn die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Kurzarbeit? |
? wenn Du die gesetzlichen meinst => SGB III ab § 169 ff.
SH-Recht hat folgendes geschrieben:: | Warum müsste der AG keine Abfindung zahlen? |
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, es gibt keinen automatischen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung.
Zitat: | Man hat z.B. einen Vertriebler vertragskonform entlassen (nicht betriebsbedingt) und will einen aus der IT in 100% Kurzarbeit schicken. |
Kleinbetrieb? kein BR? |
Mittelstand ohne BR.
Wenn keine Abfindungen bezahlt werden müssen, frage ich mich, warum nicht einfach entlassen wird. Es geht hier sicher nicht um das Wohl des AN.
Aber eigentlich ist meine Frage auch beantwortet. Wenn ich es richtig sehe, darf der AG 100%ige KA und Entlassungen durchführen.
Danke für die Hilfe. |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 22.02.09, 19:50 Titel: |
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Hallo,
Zitat: | Wenn keine Abfindungen bezahlt werden müssen, frage ich mich, warum nicht einfach entlassen wird |
Weil wieder bessere Zeiten kommen, und der AG dann seine (für SEINE Anforderungen ausgebildeten) AN dringend braucht
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 22.02.09, 19:57 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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SH-Recht hat folgendes geschrieben:: |
Mittelstand ohne BR.
Wenn keine Abfindungen bezahlt werden müssen, frage ich mich, warum nicht einfach entlassen wird. Es geht hier sicher nicht um das Wohl des AN.
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Mittelstand, mehr als 10 MA? würde vielleicht ein Blick ins KschG. helfen.
klick _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.02.09, 20:23 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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Elektrikör hat folgendes geschrieben:: | Wann wäre das? | Wenn die entsprechenden Vorgaben des KSchG erfüllt sind. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 22.02.09, 22:45 Titel: |
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Habe ich gerade ein Blackout oder ist die Anordnung von Kurzarbeit nur per Vereinbarung in Arbeitsvertrag, BV oder TV möglich?
Ich bin gerade fassenachtlich denkbeeinträchtigt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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kdM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2004 Beiträge: 3223 Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
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Verfasst am: 23.02.09, 11:46 Titel: Re: Zeitgleich:100%ige Kurzarbeit+zusätzl. einige Entlassung |
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SH-Recht hat folgendes geschrieben:: |
Aber eigentlich ist meine Frage auch beantwortet. Wenn ich es richtig sehe, darf der AG 100%ige KA und Entlassungen durchführen.
Danke für die Hilfe. |
Ich glaube nicht, dass Du es richtig siehst.
Verträge sind nun einmal einzuhalten, weshalb der Arbeitgeber unter Hinweis auf die reduzierte Auftragsmenge die Arbeit und damit verbunden die Vergütung nicht einseitig reduzieren kann. Er braucht dafür eine besondere Rechtsgrundlage.
Daher war die von Günni bereits gestellte Frage "Was ist denn die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Kurzarbeit?" richtitig und wichtig. Der Hinweis auf die SGB-Vorschriften hilft da nur sehr bedingt weiter. Hier ist die arbeitrechtsliche Problematik gefragt, nicht die sozialrechtliche.
In Arbeitsverträgen ist die einseitige Reduzierung der Arbeitsmenge in der Regel nicht vorgesehen und dürfte auch unzulässig sein, weil dadurch die Vorschriften des Kündigungsschutzes umgangen werden. Das Risiko, ob er den Arbeitnehmer im vereinbarten Umfang auch tatsächlich beschäftigen kann, hat der Arbeitgeber zu tragen. Einseitig ist die Einführung von Kurzarbeit nicht zulässig.
Und ein uneingeschränktes Recht des Arbeitgebers, Entlassungen durchzuführen, gibt es auch nicht. In diesem Zusammenhang ist die Mitarbeiterzahl eine wichtige Größe. Was Du nun unter "Mittelstand" verstehen möchtest, weiß ich nicht.
questionable content hat folgendes geschrieben:: |
Ich bin gerade fassenachtlich denkbeeinträchtigt. |
Ich hoffe, Du warst nicht dabei, als gestern irgendwo Karnevalsprinz nebst Hofstaat schwer auf den Kopf gefallen sind.
http://www.ksta.de/html/artikel/1234873766019.shtml _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“ |
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