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Hallo,
jemand ist im November 2006 von der Polizei mit 2,0 Promille auf seinem Fahrrad angehalten worden. Er wurde mit zur Wache genommen und musste später eine hohe Strafe und einen Arzt wegen der Blutabnahme zahlen. Jetzt im Januar 2009 wollte derjenige seine Fahrerlaubnis machen, die er übrigens noch niemals hatte. Das Straßenverkehrsamt möchte jetzt, dass Er zur MPU geht. Ist das rechtens?
Verjährt diese Straftat vielleicht, so das er nicht zur Mpu muss? Oder ist diese Auflage vielleicht sogar von vornherein nicht zulässig?
Ich nehme zwar an, dass es rechtens ist, bin mir allerdings nicht sicher.
Aber: wer mit 2 ‰ noch in der Lage ist mit dem Fahrrad zu fahren, der hat in meinen Augen ein Alkoholproblem - und da wäre eine MPU m. E. durchaus angebracht. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß
…
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
…
ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
antaris hat folgendes geschrieben::
Verjährt diese Straftat vielleicht, so das er nicht zur Mpu muss?
Ja. Zehn Jahre nach dem Urteil wird die Fahrt im Verkehrszentralregister getilgt, dann ist keine MPU mehr fällig. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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