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betrunken, ohne Fahrerlaubnis Fahrrad gefahren, jetzt MPU !?

 
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antaris
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 07:24    Titel: betrunken, ohne Fahrerlaubnis Fahrrad gefahren, jetzt MPU !? Antworten mit Zitat

Hallo,
jemand ist im November 2006 von der Polizei mit 2,0 Promille auf seinem Fahrrad angehalten worden. Er wurde mit zur Wache genommen und musste später eine hohe Strafe und einen Arzt wegen der Blutabnahme zahlen. Jetzt im Januar 2009 wollte derjenige seine Fahrerlaubnis machen, die er übrigens noch niemals hatte. Das Straßenverkehrsamt möchte jetzt, dass Er zur MPU geht. Ist das rechtens?
Verjährt diese Straftat vielleicht, so das er nicht zur Mpu muss? Oder ist diese Auflage vielleicht sogar von vornherein nicht zulässig?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme zwar an, dass es rechtens ist, bin mir allerdings nicht sicher.
Aber: wer mit 2 ‰ noch in der Lage ist mit dem Fahrrad zu fahren, der hat in meinen Augen ein Alkoholproblem - und da wäre eine MPU m. E. durchaus angebracht.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 08:25    Titel: Re: betrunken, ohne Fahrerlaubnis Fahrrad gefahren, jetzt MP Antworten mit Zitat

antaris hat folgendes geschrieben::
Das Straßenverkehrsamt möchte jetzt, dass Er zur MPU geht. Ist das rechtens?
Ja. Rechtsgrundlage ist §13 Nr. 2c FeV
Zitat:
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß

ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,



antaris hat folgendes geschrieben::
Verjährt diese Straftat vielleicht, so das er nicht zur Mpu muss?
Ja. Zehn Jahre nach dem Urteil wird die Fahrt im Verkehrszentralregister getilgt, dann ist keine MPU mehr fällig.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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antaris
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

ok, dankeschön.
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