Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fahrerflucht???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fahrerflucht???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sam668
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:57    Titel: Fahrerflucht??? Antworten mit Zitat

Mein Vater kam die Tage mit dem auto von der Strasse ab, fuhr ins Gebuesch und in einen Acker.Dabei rammte er einen Strassenbegrenzungsstickel.Da es seit Tagen regnet und schneit war die Strasse und der Acker natürlich nass. Er kam alleine mit dem Auto wieder aus dem Acker, ihm selbst ist nichts passiert, kleiner Schaden am Auto. Ein Passant hielt an und fragte ob alles in Ordnung sei, was mein Vater bejate und nach Hause fuhr, da die Fahrtauglichkeit seinen Autos nicht beeinträchtigt ist.
Als ehrlicher Buerger dachte er sich er solle den Vorfall der zustaendigen Polizeistation melden. Dies tat er.
Zuerst kam plump die Frage warum er deswegen anrufe...
Nun rief die Polizei ihn an, und meinte er kann nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. WARUM???
Er hat denen ja extra Bescheid gegeben und seine Personalien durchgegeben damit der Schaden an dem Strassenstickel und eventueller Schadensersatz an den Ackerbesitzer geregelt werden...
Was kann nun auf ihn zukommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ein umgefahrener Leitpfosten ist der zuständigen Straßenmeisterei unverzüglich zu melden. Normalerweise gibt einem die Polizei die Telefonnummer. Haben sie sich etwa darauf verlassen, daß die Polizei das für sie regelt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Ein umgefahrener Leitpfosten ist der zuständigen Straßenmeisterei unverzüglich zu melden.


Was allerdings nun nichts mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu tun hat.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.