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edel.stefan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 17:11    Titel: BGB-Gesellschaft Antworten mit Zitat

Hallo Community,

habe eine Frage zum Thema BGB mit folgenden Fall:

3 Privatpersonen gründen mündlich eine GbR... ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist w/ Differenzen bzgl. des Inhalts nie zu Stande gekommen. Letztendlich zieht eine Person weg und kümmert sich um das Projekt gar nicht mehr und führt übertragene Aufgaben auch eher suboptimal aus. Die beiden restlichen Mitglieder führen das Projekt weiter und bringen es erfolgreich zu Ende und können nun das fertige Produkt am Markt anbieten. Da sie sehr viel Entwicklungszeit investiert haben und die räumliche Distanz mittlerweile sehr groß ist möchten sie das Projekt in eine eigene neue GbR einbringen... Folgende Fragen sind nun offen:

1) Ist bereits rechtlich eine GbR gegründet worden zu dritt?
2) Nach welchem Recht kann man das andere Mitglied aus der GbR bekommen ausser mit warmen Worten? Ich dachte da z.B. zuerst an §737 BGB aber wenn ich diesen richtig interpretiere dann muss dazu schon ein Gesellschaftsvertrag vorliegen oder?
3) Kann das bestehende Projekt einfach so in eine neue GbR transferiert werden?

Besten Dank für die Hilfestellung

Gruß
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 11:59    Titel: Re: BGB-Gesellschaft Antworten mit Zitat

edel.stefan hat folgendes geschrieben::

1) Ist bereits rechtlich eine GbR gegründet worden zu dritt?


Das habe ich mich auch gefragt.

Dagegen spricht:
"ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist w/ Differenzen bzgl. des Inhalts nie zu Stande"

Dafür spricht:
"und führt übertragene Aufgaben auch eher suboptimal aus."

Ich möchte mich nicht festlegen, tendiere aber dazu, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

edel.stefan hat folgendes geschrieben::

2) Nach welchem Recht kann man das andere Mitglied aus der GbR bekommen ausser mit warmen Worten? Ich dachte da z.B. zuerst an §737 BGB aber wenn ich diesen richtig interpretiere dann muss dazu schon ein Gesellschaftsvertrag vorliegen oder?


M.E. gilt die gesetzliche Regelung, einen schriftlichen anderslautenden Vertrag gibt es nicht. Diese erlaubt "das Loswerden" nur bei erheblicher Pflichtverletzung. Das kann ich nicht erkennen.

edel.stefan hat folgendes geschrieben::

3) Kann das bestehende Projekt einfach so in eine neue GbR transferiert werden?


Nein - unter der Voraussetzung, dass alles stimmt was ich zu 1 und 2 geschrieben habe.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann i.R. auch die Gesellschaft kündigen.
§ 723 Kündigung durch Gesellschafter
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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