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Hausverbot

 
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bluffo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 09:34    Titel: Hausverbot Antworten mit Zitat

Meine Frau gehört ein Haus zu 1/10(wo sie selber nicht wohnt).
Bewohnt wird es von zwei Miteigentümern(die 6/10 Besitzen).
Fast täglich kommt Besuch immer ein Besucher in das Haus, der dort die einfahrt blockiert und auch häufig dort übernachtet. Er ist mit den Hausbewohnern befreundet.
Nun hat er auch meine Frau beleidigt und bedroht.
Kann meine Frau ihm Hausverbot erteilen und auch ein Parkverbot auf dem Grundstück?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hausverbot kann erteilen, wem das Hausrecht zusteht. Hausrecht hat, wer die Befugnis besitzt, über die tatsächliche Benutzung der Räume oder des Grundstücks zu bestimmen, auf die sich das Hausverbot beziehen soll. Das dürfte bei einem Miteigentümer eines Hauses, der nicht in dem Haus wohnt, nicht der Fall sein.
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bluffo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bedeutet das die Bewohner können dort jeden reinlassen? Ich meine als Mitbesitzer muss man doch Irgendwas dagegen tun können.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

bluffo hat folgendes geschrieben::
Bedeutet das die Bewohner können dort jeden reinlassen? Ich meine als Mitbesitzer muss man doch Irgendwas dagegen tun können.

Die Frage, ob bestimmte Personen die Bewohner des Hauses besuchen dürfen und dabei das Grundstück als Parkplatz benutzen dürfen oder nicht, muss innerhalb der Miteigentümergemeinschaft geklärt werden.
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ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Salut

bluffo hat folgendes geschrieben::
Bedeutet das die Bewohner können dort jeden reinlassen? Ich meine als Mitbesitzer muss man doch Irgendwas dagegen tun können.


Schon. Nur ist Ihre werte Gemahlin nicht Mitbesitzer, sondern Miteigentümer. Ferner ist -leider für Sie- zu erwägen, daß selbst in dem Falle, in dem die Eignergemeinschaft ein Hausverbot erwirkt, geduldet werden muß, daß der mit Verbot Belegte einen Wohnungsbesitzer einladungshalber besucht und zu diesem Zwecke das Gemeinschaftseigentum passiert. Nur aufhalten darf er sich darin nicht.
Daß jur. Sachverhalte unpraktikabel sein können, hat die Jurisprudenz bekanntlich noch nie gestört.
Wenn Sie das Verbot erwirkt haben und obiges eintritt, dann posten Sie halt nochmal und dann kommt der nächste Dreh, wie man dennoch...
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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