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Erbe zahlt drauf, obwohl er nicht haftet?

 
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Phoebus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:33    Titel: Erbe zahlt drauf, obwohl er nicht haftet? Antworten mit Zitat

Hallo!

Man stelle sich vor, der Erblasser verstirbt, hinterlässt eine Frau und zwei Kinder, ein Berlinder Testament, werthaltige Gegenstände und Verbindlichkeiten, woraufhin die Frau Nachlassverwaltung beantragt. Bis das Testament eröffnet und die Verwaltung angeordnet sein wird, wird sicherlich noch der ein oder andere Monat ins Land ziehen.
Nunmehr melden sich bei der Familie die ersten Gläubiger (gehen also offensichtlich von gesetzlicher Erbfolge aus) und drohen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Muss die Frau jetzt gegen jede Forderung Klage erheben um zumindest den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung in ein Urteil aufnehmen zu lassen (§ 780 Abs. 1 ZPO), wenn also z.B. ein gerichtlichen Mahnbescheid kommt, hier immer Widerspruch erheben? Müsste Sie dann nicht immer die Kosten (zumindest Ihres Anwaltes) tragen, da Sie ja (obwohl sie nur mit dem Nachlass haften würde) verliert? Dann würden ja alleine um den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung im Urteil aufnehmen zu lassen enorme Kosten für die Frau zusammenkommen, wenn das für jeden Gläubiger gemacht werden müsste, bevor die Nachlassverwaltung angeordnet wird. Und wie ist es, wenn schon vor dem Tod ein Titel gegen den Mann für die Gläubiger bestand? Müsste hier um jeden Titel Vollstreckungsabwehrklage (§ 785 ZPO) geführt werden?
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