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Verfasst am: 22.02.09, 19:36 Titel: Fernseher selbst repariert und Haus abgebrannt
Hallo,
ich habe eine Person x
Bei dieser Person ist der Fernseher defekt.
Ich müsste eine Reparatur vor nehmen . Ich bin aber noch in der Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik.. und habe mit Fernsehern nichts zu tun.
Mich Quält seit längerem die Frage ob ich Ärger bekommen würde, wenn der Person x sein Haus durch meine Reparatur am Fernseher abbrennen würde?
Würde die Person x den vollen Schaden von der Versicherung bezahlt bekommen?
Wie ist die Rechtslage?
Danke für die Antworte
Ich rätsel wirklich schon lange über diesen Rechtsfall.
Wenn sie den Schaden aufgrund fehlerhafter Reperaturleistung zu verschulden haben, dann wird man wohl auf sie zurück kommen. _________________ Geist ist Geil!
Bei ner Gefälligkeitsleistung? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
"Die Versicherung". Welche ist damit gemeint? Die Feuerversicherung der Person x? Da seh´ ich überhaupt keinen Grund, warum die ihre Leistung verweigern sollte. Grobe Fahrlässigkeit des x ist nicht zu erkennen, und sonst find ich auch keinen Ausschlusstatbestand.
Die Privathaftpflichtvesicherung des wolfa? Das könnte schon eher kritisch werden. Aber wenn wir´s mal näher betrachten: welcher Ausschlusstatbestand sollte denn zutreffen?
PHV würde dann keinen Versicherungsschutz bieten, wenn der VN den Schaden in Ausübung seiner berufllichen Tätigkeit verursacht hätte. Liegt hier aber nicht vor: auch wenn wolfa das mal gelernt haben sollte - wenn er nur mal gelegentlich bei Bekannten was schraubt oder lötet, dann gehört das noch zu den "Gefahren des täglichen Lebens", und das ist mitversichert (genaue Begründung und Fundstelle aus´m Kommentar wird morgen nachgeliefert).
Bleibt die Frage, ob es vielleicht eine „Gefälligkeitshandlung“ war, für die möglicherweise keine Haftung besteht. Mag sein – es spricht einiges dafür. Aber das kann letztendlich dahinstehen. Wie wir oben gesehen haben, wird die Feuerversicherung des x den Schaden erstmal bezahlen und dann einen suchen, bei dem sie vielleicht Regress nehmen kann. Das könnte der wolfa sein, aber um diese Ansprüche wird sich seine Privathaftpflichtversicherung kümmern (Versicherungsschutz besteht jedenfalls, aber vielleicht keine Haftung - nicht durcheinanderwerfen, die beiden Begriffe!) und sie wird die Ansprüche entweder befriedigen, wenn sie berechtigt sind, oder abwehren, wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Solang der wolfa das nicht regelmäßig und gegen Entgelt betreibt, braucht er sich (sofern er privathaftpflichtversichert ist) meiner Meinung nach diesbezüglich keine Sorgen zu machen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ok schon mal vielen Dank für die vielen Antworten.
Das war nur so eine allgemeint Frage, weil ich durch meine Kenntnisse im Elektronikbereich ab und zu mal elektrische Geräte von Bekanten und Freunden repariere.
Jetzt stellt sich für mich allerdings noch die Frage wie es ausschaut wenn ich z.B. meinen eigenen Fernseher repariere und durch diese Reparatur mein bzw. meinen Dad sein Haus abbrennt?
Eigentlich genauso...zumindest wenn der Dad ne passende Hausrat- und Wohngebäudeversicherung hat. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
PHV würde dann keinen Versicherungsschutz bieten, wenn der VN den Schaden in Ausübung seiner berufllichen Tätigkeit verursacht hätte. Liegt hier aber nicht vor: auch wenn wolfa das mal gelernt haben sollte - wenn er nur mal gelegentlich bei Bekannten was schraubt oder lötet, dann gehört das noch zu den "Gefahren des täglichen Lebens", und das ist mitversichert (genaue Begründung und Fundstelle aus´m Kommentar wird morgen nachgeliefert).
so, hier die versprochene Fundstelle: Prölss/Martin, VVG-Kommentar, 26. Aufl, Anm. 6 zur Privathaftpfl: Gelegentliche - nicht von der BetriebchaftpflVers erfasste - Nebentätigkeiten sind gedeckt, auch wenn der VN berufliche Kenntnisse einsetzt (...) nur eine auf Dauer angelegte Tätigkeit ist dem beruflichen Bereich zuzuordnen....
Also würde die PHV des wolfa Versicherungsschutz gewähren. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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