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sonstige Beratung

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:07    Titel: sonstige Beratung Antworten mit Zitat

Guten Abend. Wenn ein Steuerberater auch nichtsteuerliche Beratung macht (z.B. Allgemeinberatung bei Existenzgründungen), gibt es dafür Vorschriften für die Beratungsgebühren?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, gemäß § 1 StBGebV gilt diese für die selbständig ausgeführte Berufstätigkeit des Steuerberaters. Also ist die Existenzgründungsberatung grundsätzlich nach Steuerberatungsgebührenverordnung abzurechnen.

Gehört eine Tätigkeit nicht zu seiner Berufstätigkeit (z. B. private Vermietung einer Wohnung), dann gilt die StBGebV nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, aber ich finde in der StBGebV keine Hinweise, wie die Gebühren für nichtsteuerliche Beratung zu berechnen sind. Wie soll sie dann gelten?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Gut, aber ich finde in der StBGebV keine Hinweise, wie die Gebühren für nichtsteuerliche Beratung zu berechnen sind. Wie soll sie dann gelten?


Na z. B. gemäß § 2 StBGebV bzw. §§ 13 und 14 StBGebV. Ist nur so eine Idee...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.
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