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Stiefkinder im gemeinschaftlichen Testament

 
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Fritz1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:11    Titel: Stiefkinder im gemeinschaftlichen Testament Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ein Ehepaar erstellt ein gemeinschaftliches Testament und bestimmt, daß der Überlebende der alleinige Erbe sein soll. Weiter wird bestimmt, daß nach dem Tode des Überlebenden die Kinder des Ehemanns aus der ersten Ehe die Erben sind.
Der Ehemann ist jetzt verstorben. Falls nun auch die Ehefrau stirbt, erben dann ihre Stiefkinder auch die Grundstücke, die die Ehefrau von ihren Eltern geerbt hat und die sie mit ihren Geschwistern in einer Erbengemeinschaft besitzt?

Besten Dank
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Ehefrau stirbt, erben ihre Stiefkinder nicht die Grundstücke, die die Ehefrau von ihren Eltern geerbt hat, sondern den Anteil der Ehefrau an der Erbengemeinschaft. Wenn die Erbengemeinschaft beim Tod der Ehefrau noch besteht, treten die Kinder als Mitglieder der Erbengemeinschaft an die Stelle ihrer Stiefmutter.
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Fritz1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Angenommen, die Frau möchte, daß die geerbten Grundstücke nach ihrem Tod komplett im Besitz ihrer Geschwister sind.

Was wäre in diesem Fall zu tun?
Ist eine Schenkung oder ein Verzicht zu Gunsten der Geschwister möglich?

Besten Dank
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Auf einen Erbteil kann man nicht verzichten, man kann ihn aber verschenken. Ein Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Erbteil verfügt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
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