Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.02.09, 21:11 Titel: Stiefkinder im gemeinschaftlichen Testament
Hallo,
angenommen ein Ehepaar erstellt ein gemeinschaftliches Testament und bestimmt, daß der Überlebende der alleinige Erbe sein soll. Weiter wird bestimmt, daß nach dem Tode des Überlebenden die Kinder des Ehemanns aus der ersten Ehe die Erben sind.
Der Ehemann ist jetzt verstorben. Falls nun auch die Ehefrau stirbt, erben dann ihre Stiefkinder auch die Grundstücke, die die Ehefrau von ihren Eltern geerbt hat und die sie mit ihren Geschwistern in einer Erbengemeinschaft besitzt?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 22.02.09, 23:07 Titel:
Wenn die Ehefrau stirbt, erben ihre Stiefkinder nicht die Grundstücke, die die Ehefrau von ihren Eltern geerbt hat, sondern den Anteil der Ehefrau an der Erbengemeinschaft. Wenn die Erbengemeinschaft beim Tod der Ehefrau noch besteht, treten die Kinder als Mitglieder der Erbengemeinschaft an die Stelle ihrer Stiefmutter.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 23.02.09, 00:16 Titel:
Auf einen Erbteil kann man nicht verzichten, man kann ihn aber verschenken. Ein Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Erbteil verfügt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.