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Messer zur Notwehr

 
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inegwe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 14:38    Titel: Messer zur Notwehr Antworten mit Zitat

Ich wohne in einer Gegend, in der es nachts "nicht immer so ganz sicher" ist... Hier kann es gut passieren, dass man grundlos "angemacht" o.ä. wird.
Darf ich NUR zu SCHUTZZWECKEN ein Messer mitfühen, wenn ich nachts hier unterwegs bin?
Ich möchte betonen, dass ich es NIEMALS benutzen könnte, nur zur Abschreckung möglicher Angreifer.
Und wann wäre das Benutzen eines Messers gerechtfertigt?

(Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte keine Leute angreifen, nur möchte ich auch selbst nicht angegriffen werden.)

Vielen Dank!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Messer nicht unters Waffengesetz fällt (man korrigiere mich bitte), also Messer, deren Klingenlänge nicht mehr als 12cm beträgt, kein Klappmesser mit feststellbaren Griff, kein Fall- oder Springmesser , keine Faust- oder Butterflymesser und nicht doppelseitig geschliffen sind.
Sollte es zu einer Notwehrsituation kommen, dann darf das Messer zur Selbstverteidigung benutzt werden. Ob der Einsatz aber gerechtfertigt ist, kommt ganz stark auf die konkrete Situation an.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 22.02.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es dann überhaupt noch Messer, die erlaubt sind, bei der umfangreichen Aufzählung?
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Wenn das Messer nicht unters Waffengesetz fällt (man korrigiere mich bitte), also Messer, deren Klingenlänge nicht mehr als 12cm beträgt, kein Klappmesser mit feststellbaren Griff, kein Fall- oder Springmesser , keine Faust- oder Butterflymesser und nicht doppelseitig geschliffen sind.


Das hat aber keine Relevanz für die Frage, ob es in einer Notwehrsituation benutzt werden darf. Hierbei kommt es allein darauf an, ob der Einsatz des Messers geeignet und erforderlich war, den Angriff abzuwehren. Ob der Besitzer es auch mit sich tragen durfte, spielt hierbei überhaupt keine Rolle. Er mag dann für den Besitz der Waffe nach dem WaffG belangt werden, auf die Frage, ob er es in Notwehr einsetzen kann, hat es jedoch keinen Einfluss.

Gruß
Dea
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

@cmd.dea: Die Frage war aber auch, ob sie ein Messer mit sich führen darf. Der Einsatz ist zwar ggf. Straffrei, das mitführen wahrscheinlich nicht.
Wenn nötig, könnte ich auch jemanden mit einer Panzerabwehrrakete zerpusten, aber letztendlich ändert es nix daran, daß ich sie auch nicht zu Selbstverteidigungszwecken führen darf (in diesem Fall überhaupt besitzen)
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
@cmd.dea: Die Frage war aber auch, ob sie ein Messer mit sich führen darf. Der Einsatz ist zwar ggf. Straffrei, das mitführen wahrscheinlich nicht.
Wenn nötig, könnte ich auch jemanden mit einer Panzerabwehrrakete zerpusten, aber letztendlich ändert es nix daran, daß ich sie auch nicht zu Selbstverteidigungszwecken führen darf (in diesem Fall überhaupt besitzen)


Richtig Smilie

Gruß
Dea
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rate stark von einem Messer als "Abschreckungswaffe" ab.
Wenn man schon was zur Notwehr mitschleppt, sollte man auch gewillt und fähig sein den Gegenstand zu nutzen. Da ich nciht davon ausgehe, dass sie geübter Messerkämpfer sind, ist ein Messer mit die schlechteste Wahl, die sie treffen können.
Die Gefahr selbst durch ein Messer verletzt zu werden ist wesentlich zu hoch. Außerdem besteht bei einem Messer eine viel zu hohe Gefahr "über das Ziel" der Notwehr hinauszuschießen.
Bemerkt das Gegenüber, dass sie es gar nicht ernst meinen mit dem Messer, ist auch die Abschreckung gleich null.
Fazit: Messer besser zu Hause im Messerblock lassen und sich was besseres einfallen lassen, wenns denn tatsächlich unbedingt benötigt wird. (Tränengas, Pfefferspray, PTB-Waffe, Elektroschocker was auch immer...)
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comander01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Ausbilder vor mehr als 25 Jahren sagte immer:

keine Waffe ist besser als eine, die man nicht beherrscht oder nicht richtig einsetzen kann, diese ist dann schnell in den Händen des Gegners und der kann damit vielleicht besser umgehen...?

Also wenn wirklich unbedingt nötig, dann nur die Dinger mitschleppen, wie sie der Eierhahn nennt.
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Beste Grüße

der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

schon mal von Laufschuhen gehört?
Einfach wegrennen....so schnell sie können!

mano
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

@mano: An sich ist ihr Rat das sinnvollste, was man tun sollte, aber andererseits braucht Recht Unrecht nicht zu weichen.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mich der Meinung von Eierhahn nur anschliessen. Sobald eine Waffe im Spiel ist, muss ich automatisch damit rechnen, dass diese gegen mich verwendet wird. Bei Messern sind wir sehr schnell bei lebensgefährlichen Verletzungen.

Dieses Jahr musste ich an Fastnacht erschreckender Weise feststellen, dass die Gewalt stark zugenommen hat. 2 meiner Freunde waren in Schlägereien verwickelt, obwohl keiner von beiden vorher jemals irgendeine Schlägerei gehabt hat. Es gab hier sogar eine Messerstecherei, obwohl wir sehr ländlich wohnen.

Ich selbst wurde auch des öfteren von streitsüchtigen Kerlen aggressiv angegangen. Bisher kam ich immer mit Reden aus dieser Situation. Wir haben hier z.b. sehr viele Deutsche mit russischer Abstammung. Die haben ein gewisses Temperament, dass sich nur schwer zügeln lässt. Wenn die merken, dass man ihnen nichts böses will und auch keine Vorurteile ihnen gegenüber hat, versteht man sich anschliessend wirklich gut mit ihnen.

Es gibt aber auch sicherlich Menschen, mit denen sich einfach nicht reden lässt. Solche habe ich bis jetzt allerdings noch nicht getroffen.

lg flipmow
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Adromir, stimmt vollkommen - abba Wenn denn dann auf dem Grabstein steht:
    Er hatte Recht oder
    Er hatte Vorfahrt, oder
    Er kam von rechts.....

ist dass Recht dem Unrecht nicht gewichen. Winken

Beste Grüße

mano
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu eine recht interessante Entscheidung aus München:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/
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comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

@spraadhans
Zitat:
Dazu eine recht interessante Entscheidung aus München:


Also wenn ich mir dies so durchlese, stehen mir dann doch die Haare zu Berge.

Wie oft hab ich da schon die Grenze zur Notwehr überschritten, ohne dies bemerkt zu haben. Verlegen Verlegen Verlegen
Wenn ich da an die Nachtabräumer-U-Bahn denke, was sich da an besoffenen, randalierenden, agressiven Typen in den Wagons rumgetrieben hat und die dann mit viel Fingerspitzengefühl und notfalls auch mit sanftem körperlichen Zwang aus dem Wagen zu komplimentieren ist nicht immer einfach gewesen. Da kam schon mal der Feuerlöscher oder gar der Kurzschließer zum Einsatz. Und wenn ich da immer erst die Verhältnissmäßigkeit geprüft hätte, wäre ich öfters mal überrollt worden.

In dem verlinktem Fall kann ich die Entscheidung sogar ein klein wenig nachvollziehen, aber ansonsten finde ich die Notwehrregelung im deutschen Gesetz also äußerst schwammig und schwer zu verstehen. Besonders wenn man angegriffen wird, ist die Abwägung auch wegen der zeitgleich stattfindenden Erregung, der Angst, der Wut und allgemein der ungewohnten Situation fast unmöglich.
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Beste Grüße

der comander01
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