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Sagen wir jemand mit dem ich gerade ein Wortgefecht hatte schlägt mir z.B. den Rückspiegel am Auto ab (Oder irgendeine andere Sachbeschädigung an meinem EIgentum). Ich kenne den jenigen nicht und bis die Polizei eintrifft verzieht er sich natürlich, darf ich den jenigen dann bis zur Ankunft der Polizei gegen seinen Willen festhalten (Notfalls auch mit Gewalt), zwecks Personalienfeststellung durch die Beamten? Denn wenn er weg ist bleibe ich ja auf dem Schaden sitzen.
Hallo,
§127 StPO erlaubt ihnen einen auf frischer Tat betroffenen vorläufig festzunehmen.
Machen sie dies aber nciht, um die Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern um Zivilrechtlche Ansprüche geltend zu machen müssen sie die Rechtmäßigkeit der Festnahme in §229 BGB suchen.
Wobei die Grenzen hier ziemlich fließend sind...
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