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Gehört Einarbeitungszeit zu den (bezahlten) Arbeitzeit?

 
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achest
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:50    Titel: Gehört Einarbeitungszeit zu den (bezahlten) Arbeitzeit? Antworten mit Zitat

Hallo Alle, Ich benötige eure Rat.

Hintergrund: Vorgesetzte weigert sich die Zeit, welche MA mit Einarbeitung verbracht hat, zu bezahlen.

Unsere Hypothetische Fall.

Mitarbeiter Ma arbeitet in Firma A. ( Branche IT, Entwicklung ) Der Chef übergibt ihm die Aufgabe , neue Schnittstelle zu den Datenbank S zu entwickeln.
MA kennt die Datenbank S nicht, und bittet den Chef eine Buch zu kaufen. Sonst hat der MA nur die Kenntnisse über Datenbanken O und M.
Der Chef bestellt zwar das Buch, meint gleichzeitig, das der MA diese Buch nur in seine "Freizeit" lesen dürfte. Extra Zeit für die Einarbeitung ist nicht vorgesehen.

Ohne erforderlichen Kenntnissen ist die Programmierung neuen Schnittstellen nicht möglich. ( Axiom ) Der Chef ist kein IT-e und versteht diese Tatsache nicht ausreichend.



Suche nach einen Link auf Gesetzt, Gericht Urteil etc, wo diese Problematik ausführlich behandelt wurde. Welche Schlüsselworte für Google könnte ich eingeben?

Danke in Voraus, sorry für meine Tippfehler.
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achest
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Möchte meine Frage ein wenig Erweitern:

Ma muss zu Jahrliche Mitarbeiter Gespräch vorbereiten. 4..8 Stunden Aufwand. Darf das Ma dies wahrend des regularen Arbeitszeit machen?

Wenn ja, wie viel Stunden Aufwand ist angemessen?

Danke, für die Antworten.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sprechen Sie diesen Kleinkram intern ab. Das gehört zum Job.

Nein, man muss sich nicht in der Freizeit einarbeiten. Aber umgekehrt kann man auch nicht einfach in der Freizeit gegen die ausdrückliche Anordnung des AG Arbeitsaufgaben verlagern und dann die Vergütung verlangen.

Also heißt das magische Wort *Kommunikation*. Und das erst recht, wenn man der Fachexperte ist und der Vorgesetzte nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die sachgerechte Wahrnehmung der Arbeitstätigkeit überschaut.Dann muss man es u.U. sogar kommunizieren um eine Vertragspflichtverletzung zu vermeiden.

Und dito beim Mitarbeitergespräch. Wenn man im Eigeninteresse irgend welche Goodies zu Gunsten der eigenen Verhandlungsposition mitbringen möchte, ist das etwas anderes, als wenn das Mitbringen bestimmter Unterlagen/Informationen vom Arbeitgeber vorgegeben wurde.

Gerade bei so etwas klotz man lieber privat, als auf Stechuhr zu kleckern...
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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