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Herr A wohnt seit 4 Monate in einem Mehrfamilienhaus. Jetzt sagte der Vermieter das er das Treppenhaus renovieren möchte. Was darf er den da an Modernesierungskosten pro qm verlangen bzw darf er das.
Wenn da nichts außergewöhnliches passiert, was zu einer Wohnwertverbesserung führt (z.B. Fahrstuhleinbau), dürfte ist sich um eine reine Instandhaltungsmaßnahme handeln. Keine Kostenumlage auf den Mieter.
Also es wird da kein Fahrtuhl eingebaut. Nur neu gemalert und Holz an den Decken verkleidet sowie Strahler neu eingebaut. Also das Treppenhaus sieht auch so nicht mehr schön aus. Wie gesagt ist die frage ob er da was, und wieviel er da umlegen darf.
Rolltreppen vielleicht? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 23.02.09, 17:20 Titel:
Die beschriebenen Maßnahmen sind eher Renovierungsarbeiten und können daher keine Auswirkungen auf die Miete haben. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Also es wird da kein Fahrtuhl eingebaut. Nur neu gemalert und Holz an den Decken verkleidet sowie Strahler neu eingebaut. Also das Treppenhaus sieht auch so nicht mehr schön aus. Wie gesagt ist die frage ob er da was, und wieviel er da umlegen darf.
Es ist meiner Ansicht nach Renovierungsarbeiten mit einer Verschönerung des Treppenhauses, welches höchstens den Verkaufswert des Hauses zu gute kommt, aber nicht den Wohnwert der einzelnen Wohnungen erhöhen.
Daher sind meiner Ansicht nach die Renovierungskosten voll vom Vermieter zu tragen und nicht auf den Mieter umsetzbar.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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