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Körperverletzung oder nicht?

 
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linda12
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 12:04    Titel: Körperverletzung oder nicht? Antworten mit Zitat

Morgen Smilie


Kurze und knappe Frage. Wenn man jemanden das Essen oder Trinken ohne das Wissen des Gegenübers präpariert, also z.B. Abführmittel mit dazugibt, unter was läuft das dann? Ist das schon Körperverletzung, ggf. schwere Körperverletzung? Wegen was kann man belangt werden?


Thx,
Linda
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das heimliche Verabreichen von Medikamenten dürfte den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, da sie da sie das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigen.

Ob auch eine gefährliche Körperverletzung vorliegt("durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen" - schließlich macht die Dosis das Gift), weiß ich nicht sicher, würde ich aber auch bejahen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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schwarzer Engel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Körperverletzung auf jede Fall.

Da einige Abführmittel in zu hohen Dosen Organschädigend und im extremfall tödlich sind, könnte es sogar noch gefährliche Körprverletzung sien.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

schwarzer Engel hat folgendes geschrieben::

Da einige Abführmittel in zu hohen Dosen Organschädigend und im extremfall tödlich sind, könnte es sogar noch gefährliche Körprverletzung sien.


Das wäre dann schwere KV. Nicht gefährliche.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 23.02.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Organschädigung?

Ich meinte z.B. wenn die Leber dauerhaft schwer geschädigt wird, dass das Opfer nur durch eine Transplantation überleben könnte?

Aber da innere Organe in 226 nicht aufgeführt sind, haben sie womöglich Recht. Geschockt
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