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Verfasst am: 23.02.09, 10:58 Titel: Scheidung oder Anullierung - Ehe mit Ausländer
Hallo,
ein komplizierter Fall:
A und B haben Mitte Januar gehiratet. B ist Ausländer. Er hat ein Drogenproblem, welches zwar bekannt war, aber ein Therapieplatz war schon in Aussicht und er schien vor der Hochzeit clean. Es hat sich herausgestellt, dass B nach der Hochzeit noch mal extrem Drogen konsumiert und Straftaten begangen hat. Die Hochzeit fand statt, um die Aufenthaltsgenehmigung, Z.Zt nur Fiktionsbescheinigung, zu sichern, da auch schon Haftstrafen (jetzt Bewährung) vorliegen.
Eigentlich wollte A ihm die Chance auf einen Neubeginn mit dieser Therapie gewähren, aber die Ausmaße der letzten Wochen sind zu extrem.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
Wie lange ist die Anullierung der Ehe möglich, bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Sollte es zu einer Scheidung kommen, was ist mit Bs Schulden (vor der Ehe entstanden, hauptsächlich Gerichtskosten und Gerichtskosten, die nun noch folgen), sollte r aus D ausreisen oder ausreisen müssen.
Ich bitte um sachliche, nicht moralische Antworten.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 23.02.09, 11:46 Titel:
Die "Annullierung" einer Ehe sieht das deutsche Recht nicht vor. Die Gründe, bei deren Vorliegen eine Ehe aufgehoben werden kann, kann man hier nachlesen.
Durch das Eingehen einer Ehe übernimmt keiner der Ehegatten die Schulden des anderen Ehegatten. Das gleiche gilt für Schulden, die ein Ehegatte während des Bestehens einer Ehe macht, wenn nicht der andere Ehegatte als Mitschuldner oder Bürge für die Schulden haftet.
Nur noch die Frage, wie lange kann man eine Ehe aufheben lassen, gibt es eine Frist?
Zum Andern: Gilt das mit den Schulden auch für Ausländer, wenn die das Land verlassen müssen? Auch dann wird der Ehepartner nicht dafür herangezogen?
Und sollte der Ausländer ausreisen, ist eine Scheidung/Aufhebung der Ehe möglich, auch wenn der Ehepartner nicht in D ist?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 23.02.09, 12:08 Titel:
ratsuchende99 hat folgendes geschrieben::
Nur noch die Frage, wie lange kann man eine Ehe aufheben lassen, gibt es eine Frist?
Ja, § 1317 BGB. Wenn eine Aufhebung der Ehe in Betracht kommt, empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt. In einem Gerichtsverfahren muss sich der antragstellende Ehegatte von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Zitat:
Zum Andern: Gilt das mit den Schulden auch für Ausländer, wenn die das Land verlassen müssen? Auch dann wird der Ehepartner nicht dafür herangezogen?
Nur, wenn der Ehepartner aufgrund einer von ihm angegebenen Erklärung für die Schulden haftet.
Zitat:
Und sollte der Ausländer ausreisen, ist eine Scheidung/Aufhebung der Ehe möglich, auch wenn der Ehepartner nicht in D ist?
Ja. Auch in diesem Fall empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. In einem Gerichtsverfahren muss sich der antragstellende Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Zum Andern: Gilt das mit den Schulden auch für Ausländer, wenn die das Land verlassen müssen? Auch dann wird der Ehepartner nicht dafür herangezogen?
der deutsche Ehegatte haftet nur für solche Verbindlichkeiten die er aufgrund einer sog. Verpflichtungserklärung eingegangen ist.
Zitat:
Und sollte der Ausländer ausreisen, ist eine Scheidung/Aufhebung der Ehe möglich, auch wenn der Ehepartner nicht in D ist?
Eine Scheoidung wäre auch möglich wenn der ausl. Ehegatte nicht mehr in DE lebt.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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