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AT Bezüge und hieraus resultierende Verpflichtungen

 
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Dersegler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 15:04    Titel: AT Bezüge und hieraus resultierende Verpflichtungen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich interessieren folgende Fragen in dem folgenden, angenommenen Beispiel:

Ein kaufmännischer Angestellter wird in einem mittelständigen Unternehmen zu Tarifbedingungen eingestellt. Im Arbeitvertrag sind alle Dinge wie Kündigungsfristen, Nebenbeschäftigung etc. geregelt. Definitiv nicht geregelt sind Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch. Der Vertrag enthält die Klausel:" Alles in diesem Vertrag nicht geregelte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Tarifvereinbarungen"

Nun macht der Mitarbeiter in diesem Unternehmen erfreulicher Weise eine Entwicklung sowohl in dem ihm übertragenen Verantwortungen als auch in den hiermit verbundenen Bezügen durch und erreicht nach 16 Jahren ein Gehaltsniveau außerhalb der Tarifstrukturen. Irgendwelche Ergänzungen zum Arbeitsvertrag bzw. Anpassungen des Arbeitsvertrages wurden nie vorgenommen.

Unterliegt dieser Arbeitnehmer nun erweiterten Verpflichtungen dem Arbeitgeber gegenüber (von den "moralischen" einmal abgesehen) wie zum Beispiel die Verpflichtung ein Minimum an nicht bezahlten Überstunden zu absolvieren bzw. unentgeltlich an Wochenenden oder Feiertagen zu arbeiten? Geht praktisch das Arbeitsverhältnis des ehemals "kaufmännischen Angestellten" in den eines "AT-Mitarbeiters" über? Wo sind die Pflichten eines AT-Mitarbeiters definiert?

Danke für Ihre Antworten. Bin gespannt....
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine Sonderpflichten von AT Mitarbeiter. Es gilt weiterhin nur das was vereinbart ist.


Das AT Status wird natürlich von vielen AG benutzt um den AN "um den Bart zu gehen." Diese fühlen sich dann wie du schon sagst moralisch gedrängt z.b. Überstunden nicht abzurechnen, bzw. das hat für die AN ja auch Vorteile in der Karriere/Bezahlung usw..


Aber wie gesagt ein Verpflichtung was ein AT Mitarbeiter zu leisten hat ist gesetzlich nicht geregelt.

MfG
Matthias
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Dersegler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruß und alles Gute....
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