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Hallo, privat Person a hat heute einen Breif erhalten in dem ein Inkass Büro schrieb:
Sollte man nicht innterhalb von 21 Tagen auf das vorliegende Schreiben reagieren, würde dann bei dem für person a zuständige Amtsgericht Insolvenzantrag stellen denn es würde dafür keiner Zustimmung der Person a..
Was kann man da tun?!
Das Inkasso Büro erwirkte 2006 einen Vollstreckungstitle.
so schnell wird von Gläubigern kein Insolvenzantrag gestellt, insbesondere dann, wenn der Gläubiger weiß, dass der Schuldner vermögenslos ist. Beispielsweise durch einen fruchtlosen Vollstreckungsversuch mit Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Wenn kein Vermögen vorhanden ist, welches die Kosten eines Verfahrens deckt und auch vom Schuldner kein Eigenantrag hinterhergeschoben wird, verbunden mit dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten, führt dies zu einer Abweisung mangels Masse. Auf den Kosten bleibt der Antragsteller sitzen, von Schuldner ist, s.o., nicht zu holen. Und dass können schnell mal 500,00 EUR sein. Insbesondere wenn die in Rede stehende Verbindlichkeit nur gering ist, stellt dies ein hohes Kostenrisiko dar.
Sollte durch einen Insolvenzantrag die Zahlungsbereitschaft erhöht werden (sog. Druckantrag), sind dieser unzulässig, führen zur Kostentragungspflicht des Antragstellers., die Annahme von Zahlungen ist strafbar, so AG HH 67c IN 115/01. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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