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Erb- und Pflichtteilverzicht?

 
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Lucy_13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 15:54    Titel: Erb- und Pflichtteilverzicht? Antworten mit Zitat

Mutter X ist verstorben.

Es besteht eine Erbengemeinschaft: Ehemann Y, SohnA, SohnB, Tochter C

Es geht um eine Immobilie deren Wert auf 86.000 Euro geschätzt wurde, so dass zunächst der hälftige Nachlass von 43.000€ der Mutter zu verteilen ist.

Ehemann Y: 21.500 € - A,B,C jeweils 7.165€

Ehemann Y möchte das Haus auf Sohn B übertragen, wobei ihm ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird.

Laut notariellem Vertragsentwurf sollen Sohn A und Tochter C auf ihren Erbteil verzichten.

Sohn A beabsichtigt in die oberen Räume des Hauses einzuziehen, wozu Renovierungen nötig sind, die dann mit dem Verzicht des Erbteils aufgefangen werden sollen.
Sohn B will selbst auf dem dazugehörigen Grundstück ein Haus (Anbau) bauen was er selbst bewohnen wird.

Vater Y hat vor Jahren der Tochter C vor ein paar Jahren einen Betrag von ca. 5.000 € geliehen. Dieses Darlehen soll ebenfalls mit dem Verzicht auf den Erbanteil ausgeglichen werden.

Das gesamte Vermögen soll nun auf Sohn B übertragen werden, wobei die Geschwister A und C weiterhin auch auf ihren Pflichtteil verzichten sollen.

Haus und Grundstück sind schuldenfrei, die Bestattungskosten hat Ehemann Y allein übernommen und müssen nicht mehr berücksichtigt werden.
...................................................................................................................................

Frage: Ist es richtig, dass der Anspruch auf den Pflichteil verloren geht, wenn auf den Erbteil verzichtet wird?

Wäre es nicht richtiger, für Tochter C, wenn sie ihr Darlehen an den Vater Y zurückzahlen würde und auf ihre Ansprüche bestehen würde?

Wie hoch wären ihr Erb- und Pflichtteil insgesamt wenn sie nicht verzichtet, und die Angelegenheit mit dem Vater Y dirkekt regelt.

Frage

Danke
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Erbanteil der Tochter wäre ja wenn auch der Vater stirbt letzt 1/3 oder ca. 30000.- €

Da würde ich mir auch überlegen ob ich wg. 5000.-€ darauf verzichte, ich fände es auch nicht wirklich gerecht.

Wenn der Vater die Tochter enterbt ist ihr Pflichtteil vom Vater nur noch die Hälfte also ca 11.000.- €, insgesamt wäre das aber immer noch 18.000.

Wobei grunsätzlich finde ich es nicht verkehrt wenn man das vorher regelt, dann weiss jeder an was er ist und hat auch ein gewisses Kapital um Heute was damit anzufangen. Aber die 5000.- sind doch etwas wenig als Angebot.

Sohn B soll halt noch was drauflegen.

MfG
Matthias
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:32    Titel: Re: Erb- und Pflichtteilverzicht? Antworten mit Zitat

Lucy_13 hat folgendes geschrieben::
Ist es richtig, dass der Anspruch auf den Pflichteil verloren geht, wenn auf den Erbteil verzichtet wird?

Ja.

Zitat:
Wäre es nicht richtiger, für Tochter C, wenn sie ihr Darlehen an den Vater Y zurückzahlen würde und auf ihre Ansprüche bestehen würde?

Das muss Tochter C selbst beurteilen.

Zitat:
Wie hoch wären ihr Erb- und Pflichtteil insgesamt wenn sie nicht verzichtet, und die Angelegenheit mit dem Vater Y dirkekt regelt.

Wenn die Tochter C und die beiden Söhne A und B beim Tod des Vaters Erben werden, steht jedem der Geschwister ein Erbteil in Höhe eines Drittels des Nachlasses des Vaters zu. Wenn die Tochter C enterbt wird und nur die Söhne A und B Erben werden, steht der Tochter C ein Pflichtteilsanspruch in Höhe eines Sechstels des Werts des Nachlasses des Vaters zu.
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Lucy_13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall ist es ja so, dass das Haus nach dem Tode der Mutter, vom Vater Y an Sohn B übertragen werden soll. Hier auch die Frage nach dem Pflichtteil, der eigentlich auch zum Ausgleich an die Geschwister bezahlt werden sollte.

Der Entwurfsvertrag wurde vom Notar des Sohnes B vorgelegt.

Vater Y geht es auch gar nicht um die Rückzahlung des Darlehens, in diesem Fall würde er es ja sowieso ebenfalls an den Sohn B weitergeben.

DIe Frage noch einmal : Was würde der Tochter C in dem Fall insgesamt zu stehen, wenn sie nicht auf den Erbteil der Mutter verzichten würde, und die Angelegenheit wegen dem Darlehen mit dem Vater dirkekt löst.

Frage

Noch mal vielen Dank für die schnellen Antworten
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Der Erbanteil der Tochter wäre ja wenn auch der Vater stirbt letzt 1/3 oder ca. 30000.- €.
Wenn der Vater die Tochter enterbt ist ihr Pflichtteil vom Vater nur noch die Hälfte also ca 11.000.- €, insgesamt wäre das aber immer noch 18.000.

Wie berechnen sich diese Beträge?

Berücksichtigt werden müsste wohl auch, dass Tochter C, wenn der Vater sie enterben würde und dann von seinen beiden Söhnen beerbt würde, nur einen Pflichtteilsanspruch von einem Sechstel des Werts des Nachlasses des Vaters hätte, der unter Umständen nichts wert ist.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Lucy_13 hat folgendes geschrieben::
DIe Frage noch einmal : Was würde der Tochter C in dem Fall insgesamt zu stehen, wenn sie nicht auf den Erbteil der Mutter verzichten würde, und die Angelegenheit wegen dem Darlehen mit dem Vater dirkekt löst.

Der Tochter steht derzeit nur der Erbteil der Mutter zu. Solange der Vater lebt, kann er mit seinem Anteil an dem Grundstück machen, was er will. Die Tochter kann davon nichts beanspruchen.
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Lucy_13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Auf welchen Pflichtteil soll Tochter C. dann laut Entwurf in Bezug auf die Übertragung, verzichten Frage

Geschockt Mit den Augen rollen Geschockt Mit den Augen rollen
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Lucy_13 hat folgendes geschrieben::
Auf welchen Pflichtteil soll Tochter C. dann laut Entwurf in Bezug auf die Übertragung, verzichten?:

Das kann sie den Notar, der den Vertrag entworfen hat, fragen.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
matthias. hat folgendes geschrieben::
Der Erbanteil der Tochter wäre ja wenn auch der Vater stirbt letzt 1/3 oder ca. 30000.- €.
Wenn der Vater die Tochter enterbt ist ihr Pflichtteil vom Vater nur noch die Hälfte also ca 11.000.- €, insgesamt wäre das aber immer noch 18.000.

Wie berechnen sich diese Beträge?

Berücksichtigt werden müsste wohl auch, dass Tochter C, wenn der Vater sie enterben würde und dann von seinen beiden Söhnen beerbt würde, nur einen Pflichtteilsanspruch von einem Sechstel des Werts des Nachlasses des Vaters hätte, der unter Umständen nichts wert ist.


Ja gut wenn der Vater das Haus an B überschreibt und noch 10 Jahre lebt, ginge die Tochter am Erbteil des Vaters (zumindest was das Haus betrifft) leer aus

Die 30.000 sind 1/3 vom Haus, die 18.000 1/6 plus 5000 €
Es bezog sich also darauf wenn der Vater innerhalb der nächsten 10 Jahre stirbt, bzw. der Vater das Haus nicht überträgt und normal vererbt.
Mf
Matthias
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