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Gesamtschuldnerische Bürgschaft und Todesfall

 
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Jack_N
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:07    Titel: Gesamtschuldnerische Bürgschaft und Todesfall Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass ich hier evtl. eine Antwort auf meine Frage bekomme.

Meine Mutter hat zu Lebzeiten eine gesamtschuldnerische Bürgschaft übernommen für einen Baukredit meiner Schwester und deren Ex-Mann(ca. vor 10 Jahren).
Meine Schwester ist inzwischen geschieden und macht ausser Schulden nichts mehr.

Leider ist meine Mutter inzwischen gestorben.
Meine Schwester und ich sind je zur Hälfte Erben.

Jetzt kommt ja dann das Thema mit der Erberei auf mich zu.

Ist es jetzt so, dass ich die Hälfte der Bürgschaft "Erbe", obwohl die für die gebürgt wurde (meine Schwester) noch lebt und vom Erbe locker Ihre Verbindlichkeiten für die von meiner Mutter gebürgt wurde bezahlen kann?

Ich sehe das eben so, dass die Bürgschaft ja nur dann erfüllt werden muss, wenn der für den gebürgt wurde nicht mehr bezahlen kann.

Jetzt könnte meine Schwester ja locker den Betrag zurückzahlen, für den damals meine Mutter gebürgt hat....

Bin für jeden Hinweis dankbar

Viele Grüße
Jack
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bürgschaft hat die Erbengemeinschaft geerbt, die aus den beiden Miterben besteht.

Die Schulden eines der beiden Miterben, für die die Mutter gebürgt hat, könnten mit Mitteln des Nachlasses getilgt werden, bevor der Nachlass unter den beiden Miterben aufgeteilt wird. Dabei könnte der Betrag, der für die Tilgung der Schulden eines der beiden Miterben aufgewendet werden musste, mit dessen Anteil am Nachlass verrechnet werden.
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