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Schönheitsreperaturen - Muss ich zahlen??

 
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Isabel86
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Oppenheim

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 16:19    Titel: Schönheitsreperaturen - Muss ich zahlen?? Antworten mit Zitat

Ich bin im letzten Jahr zum 31. Juli mit 2 Mitbewohnerinnen aus einer Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag stand, dass die Wohnung renoviert übergeben werden muss; wir hatten die Wohnung zwei Jahre zuvor neu weiß gestrichen übernommen und farblich nichts verändert, die Wände waren lediglich leicht abgenutzt. Vor dem Auszug hatte der Vermieter einen groben Betrag angegeben, den er für die Renovierung/Teppichreiningung der Wohnung veranschlagen und ggf. mit der Kaution verrechnen würde (sein Sohn hat einen Malerbetrieb); es gab jedoch keinen Kostenvoranschlag o.ä. und keine definitive Zusage/Terminabsprache. Für die Schlüsselübergabe schlug der Vermieter - da der neuer Mieter erst zum 1. September einziehen wollte - einen Termin in der zweiten August-Woche (nach offiziellem Mietende am 31. Juli) vor. Somit hatte ich geplant, die Renovierung in der ersten Augustwoche durchzuführen. Als ich dazu am 2. August in die Wohung kam, war bereits komplett gestrichen - ohne unser Einverständnis (zu einem schriftlichen Kostenvoranschlag o.ä.).
Bislang haben wir weder eine Rechnung erhalten, noch die Kaution zurück, da ich bedingt durch einen Auslandsaufenthalt erst seit kurzem wieder in Deutschland bin und mich nicht um die Angelegenheit kümmern konnte.
Ich habe bereits gelesen, dass der Vermieter gemäß § 548 Abs. 1 BGB die Renovierung uns innerhalb von 6 Monaten in Rechnung hätte stellen müssen und dass er zudem nicht ohne Abmahnung hätte selbst streichen dürfen.

Kann ich den Vermieter nun also bitten, mir die volle Kaution ohne Abzug der Renovierungskosten zurückzuzahlen?

Danke für ein Feedback!!

Viele Grüße
Isabel
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Wohnung war bis 31.07 angemietet, dann muß sie auch bis zu diesem Zeitpunkt gestrichen sein. Nach diesem Termin könnte man davon ausgehen, dass der Mieter nicht streichen wollte.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ansprüche des Vermieters sind verfristet. Ich denke die Renovierungsklausel sind in diesem Fall unwirksam.
Wenn der VM die Kosten von der Kaution abzieht, muss man wohl den Klageweg bestreiten.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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