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Angenommen es ist ein formloser Dienstleistungsvertrag für ein neues Webdesign zwischen zwei Unternehmen zustande gekommen. Der Dienstleister (eine BGB-Gesellschaft) stellt fest, dass die für ein erfolgreiches Webdesign erforderlichen Daten und Informationen vom Kunden nicht geliefert werden und er daher die Leistung nicht erbringen kann. Der Dienstleister teilt dem Kunden mit, dass er aufgrund der unzureichenden Kommunikation und Nichtlieferung der erforderlichen Dateien den Auftrag nicht erfüllen kann und er vom Kaufvertrag zurücktreten will. Nehmen wir an, der Kunde beteuert daraufhin, er wolle die Daten liefern, der Dienstleister solle der Vertragserfüllung nachkommen. Das Vertrauensverhältnis ist jedoch gestört, eine Zahlung noch nicht erfolgt. Der Dienstleister befürchtet, dass der Kunde nicht zahlen und sich nach Auftragsabschluss auf "Schlechtleistung" berufen will.
Auf welche Rechtsgrundlagen könnte sich der Auftragnehmer - also der Dienstleister - berufen, vom Vertrag zurückzutreten?
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