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Verfasst am: 23.02.09, 19:14 Titel: Bürge bei einem Privatkredit
Hi,
ich habe folgenden Streitfall in meiner Familie.
Es wurde ein Kredit in Höhe von 10.000 € von der Person X aufgenommen. Diese brauchte aber einen Bürgen (Person Y). Der Bürge willigte ein und hat auch was schriftliches das diese Geld bis Oktober 2006 komplett zurückgezahlt sei. Dies ist aber nicht der Fall. Er hat X oft angefragt wie es denn mit der Zurückzahlung aussieht. Anfangs hat X noch monatlich gezahlt, aber irgendwann die Zahlung eingestellt. Auf Nachfrage von Y ha X gemeint sie Zahle ab Januar das doppelte. Fehlanzeige immer noch nichts.
Welche Rechte hat Y gegenüber X an das noch ausstehende Geld zu kommen? Kann Y irgendwie raus aus dem Bürgeverhältnis ohne zu Zahlen? Oder was für Möglichkeiten gibt es sonst noch? Kann Y von X das Geld einklagen?
noch ist Y ja noch nicht aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. Da Y noch nichts gezahlt hat, kann Y auch keine Zahlung von X verlangen. Nimmt die Bank Y in Anspruch und Y zahlt, so erwirb Y einen Anspruch gegen X in Höhe der Zahlung.
Y hat das Recht die Bürgschaft gegenüber X (nicht gegenüber der Bank!) zu kündigen, wenn sich die Bonität verschlechtert hat. Davon kann man ausgehen, wenn fällige Zahlungen nicht geleistet wurden.
Durch diese Kündigung ist X verpflichtet, eine Entlassung von Y aus der Bürgschaft zu bewirken. Dummerweise ist dies ein leerlaufendes Recht, da X dies typischerweise nicht kann. Gegenüber der Bank gibt es keine Möglichkeit aus der Bürgschaft zu kommen (außer man zahlt beim Gericht die verbürgte Summe ein).
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