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Versicherung kündigt mir obwohl ich schon gekündigt habe?

 
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Papaleone
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Anmeldungsdatum: 06.02.2006
Beiträge: 100
Wohnort: Sachsen Anhalt

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 21:46    Titel: Versicherung kündigt mir obwohl ich schon gekündigt habe? Antworten mit Zitat

Hallo Leute!

Ich habe meine Gebäudeversicherung nach einem Schadensfall gekündigt um einen Versicherungswechsel vorzunehmen! Jetzt erhalte ich nach meiner ordnungsgemäßen Kündigung bei meiner Versicherung ein Schreiben, das meine Versicherung mir kündigt! Wenn meine Versicherung mich nicht mehr als Kunde haben will, warum kündigt sie mir? Ich habe das doch schon 4 Wochen früher gemacht! Warum akzeptiert sie den meine Kündigung nicht? Oder hat das für meine Zukunft irgendwelche negativen Einflüsse, wenn mir eine Versicherung kündigt?
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Wer andern eine Grube gräbt, bricht für gewöhnlich seinen Spaten ab!
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Streitfall wird es wohl darauf ankommen, wer nachweislich und rechtswirksam zuerst gekündigt hat.

Und: ja, es ist oft nachteilhaft für den Versicherungsnehmer, wenn der Vorversicherer gekündigt hat.

Bitte mal gedanklich einen Rollentausch von (vorschadenbehafteter und vom Wettbewerber gekündigter) Versicherungsnehmer und (nicht zum Vertragsschluß zu verpflichtender) Versicherer vornehmen.
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chatterhand
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::

im Streitfall wird es wohl darauf ankommen, wer nachweislich und rechtswirksam zuerst gekündigt hat.


würd´ ich jetzt so nicht unterschreiben.

Mir fällt eine andere mögliche Konstellation dazu ein: der Versicherungsnehmer kündigt im Schadenfall zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (was bis vor kurzem durchaus auch sinnvoll war, da nach altem VVG dem Versicherer der Beitrag bis dahin zugestanden hatte); der Versicherer denkt sich aber, hoppla, das ist ja noch ein dreiviertel Jahr hin, bis dahin können noch zwei, drei Schäden eintreten (was bei älteren Gebäude eher die Regel als die Ausnahme ist, wenn die Leitungswasserrohre marode sind - sowas entpuppt sich schnell als Fass ohne Boden), und kündigt seinerseits im Schadenfall. Der Versicherer kündigt im Schadenfall immer mit Monatsfrist.

Tipp: seit der VVG-Neugestaltung gibt´s diese merkwürdige Regelung von der "Unteilbarkeit der Prämie" (VVG-alt § 40) nicht mehr. Deshalb sollte man in solchen Fällen fristlos kündigen - aber erst nachdem man eine Deckungszusage vom Folgeversicherer hat!
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Grüße, Mogli
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

wenn ich Deiner obigen Argumentation folge würde das ja bedeuten, daß

der Zeitpunkt der Kündigung nachrangig wäre vor dem Kündigungstermin zu dem gekündigt wird
und
es unabhängig davon wäre wer kündigt.

Gilt hier nicht: die zuerst rechtskräftig ausgesprochene Kündigung gilt?
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chatterhand
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Derec
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Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Damit würde dem jeweils anderem sein recht zur Kdg. genommen werden.

Wie würde denn ein VN, der durch die Kündigung des Versicherers noch einen Monat in die Versicherung ( incl. Beitragszahlung )"gezwungen" wird, reagieren wenn er nicht per sofort Kdg. kann nur weil das VU schneller war als er?

Derec
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::

wenn ich Deiner obigen Argumentation folge würde das ja bedeuten, daß

der Zeitpunkt der Kündigung nachrangig wäre vor dem Kündigungstermin zu dem gekündigt wird
und
es unabhängig davon wäre wer kündigt.

Idee Gut erkannt.

chatterhand hat folgendes geschrieben::

Gilt hier nicht: die zuerst rechtskräftig ausgesprochene Kündigung ?


Nee. Denn, wenn es so wäre, könnte folgendes passieren:

VN schließt heute (26.02.09) einen Versicherungsvertrag mit Laufzeit 5 Jahren ab. Beginn 01.03.09, Ablauf 01.03.14. Sobald er den Versicherungsschein erhalten hat, sagen wir, am 10.03.09, kündigt er zum Ablauf 01.03.14. Diese Kündigung ist wirksam, die Frist von mindestens drei Monaten ist eingehalten, der Vertrag wird zum 01.03.14 beendet. Wenn man dann deiner Argumentation folgt, dürfte der Versicherer, sofern während der Laufzeit des Vertrages ein oder mehrere Schäden eintreten, nicht mehr außerordentlich im Schadenfall kündigen, weil der VN ja schon vorher eine rechtswirksame Kündigung ausgesprochen hat.

Klar geworden?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

*klugscheißmodusan* *räusper* § 11 Abs. 4 VVG ließe den VN aber schon zum 01.03.2012 kündigen. *klugscheißmodusaus*

Aber zum Verdeutlichen ein gutes Beispiel. Winken
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
*klugscheißmodusan* *räusper* § 11 Abs. 4 VVG ließe den VN aber schon zum 01.03.2012 kündigen. *klugscheißmodusaus*


ja, er darf. Aber er muss nicht. Er kann auch zum Ablauf kündigen - oder sogar zum 01.03.2020 oder so, weil sich der Vertrag ja nach dem 01.04.2014 jeweils um ein weiteres Jahr verlängert........ Auf den Arm nehmen
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso bloß wusste ich, dass die passende Antwort kommt. Smilie
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